Hallo,
zu meiner Frage, eine Bekannte von uns, 64 Jahre alt, hatte vor ca.10 Jahren ein eigenes Geschäft, das ging dann nicht mehr, Schulden usw. Sie bekam dann sozialhilfe dann Hartz 4, ist eigentlich mit sich ganz zufrieden, sie wohnt im Haus bei ihrer Mutter. Nun stellt sie sich die Frage, was passiert wenn die Mutter nicht mehr das ist? Das Haus erbt ihr Bruder u. sie (Wert ca. 180 tsd. Euro )
Sie möchte aber ihr zustehendes Erbteil nicht antreten, da sie Angst hat sie bekommt kein Hartz 4 mehr u. muß vielleicht noch etwas zurückzahlen, alles so Vermutungen !
Wie sind in so einem Fall die Gesetze ? Wie kann sie sich verhalten ?
Wir freuen uns auf Ihre fachmännische Antwort.
Mit freundlichen Grüßen.
K.-D. Buß
Ihre Angst ist meiner Meinung nach berechtigt. Sollte sie das Erbe antreten, wird sie kein HarzIV mehr bekommen. Außerdem könnten auch alte Gläubiger wieder auftauchen, wenn diese gegen der Bekannten einen pfändbaren Titel haben. Sie sollte sich lieber anwaltlich beraten lassen.
Dazu kann ich nur sagen das sie sich an einen Anwalt für Erbrecht richten möchte denn da erhält sie kompetente Beratung.
MfG, Manfred
Um einer etwaigen Versteuerung der Erbschaft zu entgehen, muß die Tochter nach dem Versterben ihrer Mutter innerhalb von sechs Wochen nach dem Todestag beim zuständigen Amtsgericht( Wohnsitz der Mutter ) die Erbschaft aussschlagen.Die Ausschlagung muß bei Gericht
und persönlicher Vorsprache erfolgen. Die Ausschlagung wird festgehalten und zu den Nachlaßunterlagen genommen.Den Nachlaß der Mutter bekommen dann die übrigen Erben.
Hallo, grundsätzlich sind Erbschaften Einkünfte und werden bei der Sozialhilfe angerechnet. Ob das Erbe abgelehnt werden kann um den Sozialhilfeanspruch zu erhalten wage ich zu bezweifeln. Das könnte als Sozialhilfebetrug ausgelegt werden.
Da das Haus Familienwohnsitz ist, wird ein Verkauf wohl vom Sozialamt nicht verlangt werden können.
Ab dem 65.Lebenjahr besteht ein Anspruch auf Grundsicherung, da sind die Sätze etwas besser als bei Hartz4.
Am besten geht die Dame mal zu einem Anwalt und lässt sich beraten.Bei so einer grossen Summe die zu erwarten ist, ist das auf jeden Fall der beste Rat den ich Ihnen geben kann.
Frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr
irina
Hallo,Karl-Dieter
die wichtigsten Fragen bzgl. Erbschaft bei ALG2-Bezug („Hartz IV“)dürften hier beantwortet werden:
http://hartz.info/index.php?topic=8.0
Spätestens sobald die Bekannte Altersrentnerin ist, erhält sie kein ALG2 nach SGB II mehr, sondern muss bei Bedürftigkeit ggf. Grundsicherung im Alter nach SGB XII beim Sozialamt beantragen. Die Regelungen des SGB XII bzgl. der Anrechnung/ Verwertung von Vermögen sind meines Wissens „verschärfter“ als bei ALG2 - aber das SGB XII ist leider im Detail nicht so ganz mein Schwerpunktbereich.
Die Bekannte kann aber zum gegebenen Zeitpunkt auch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und damit dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Mit dem Beratungsschein kostet sie das einen Eigenbeitrag von max. 10 Euro.
LG
Guten Abend
Tja - am Besten wäre es, wenn die Mutter das Haus jetzt schon verschenkt.
Allerdings kann es passieren, dass das Haus verkauft werden muss, denn man kann verlangen, wenn die Tochter das Haus selbst nicht bewohnt, bzw. es viel zu groß ist, der Gewinn zum Lebensunterhalt eingesetzt werden muss.
Leider ist das so. Die Geschwister könnten auch versuchen, das Haus zu vermieten. die ReinNetto-Mieteinnahme geteilt durch 2. Dann ließe sich errechnen, ob sie neben der Mieteinnahme noch Hartz4 bekommt.
Die sauberste Lösung.
Wenn sie dann noch selber im Haus wohnen kann, kann sie natürlich auch ihren Mietanteil geltend machen.
Sie MUSS ihr Erbe antreten. Das Amt wird sie zwingen, da dieser Betrag nicht unerheblich ist.
Es sei denn - nächste Möglichkeit: die Mutter enterbst sie - aber dann bekäme sie immer noch 1/4 aus der Erbensumme.
Nicht einfach!
Was ist denn mit Rente einreichen???
Bei vorgezogener Altersrente Abzüge von 18Prozent.
Könnte sie damit über die Runden kommen? Dann könnte das eine Lösung werden. So lange der Rentenantrag läuft, gibt dann im Fall eines Falles auch das Amt Ruhe!
Wollen wir hoffen, dass die Ma noch lange leben wird!
Allen ein schönes Weihnachtsfest.
zaubermaus
da kann ich leider nicht weiterhelfen
hallo Herr Buß,
normal kann jeder Erbe die Erbschaft ohne Begründung ablehnen innert 6 Wochen. Wird das Erbe angenommen, müsste der Hartz-Empfänger grosse Teile zurückzahlen die er bezogen hat. Gibt man das Erbe nicht an läuft man Gefahr, dass die Ämter untereinander kommunizieren.
Das wäre Betrugsversuch! Sobald die Erbschaft aufgebraucht ist kann man wieder Hartz beziehen.
folgender Link Saarbrücken: sozialämter.com/index.php/erbschaft-ist-auf-hartz-iv-anzurechnen/(s21AS5/08)
Hallo u. herzlichen Dank für Ihre Ihre rasche Antwort die uns sehr viel hift. Ihnen noch ein schönes Weihnachtsfest u. alles Gute im Neuen Jahr.
Herzliche Grüße,
K.-D. Buß
Hallo u. herzlichen Dank für Ihre Ihre rasche Antwort die uns sehr viel hift. Ihnen noch ein schönes Weihnachtsfest u. alles Gute im Neuen Jahr.
Herzliche Grüße,
K.-D. Buß.
Hallo u. herzlichen Dank für Ihre Ihre rasche Antwort die uns sehr viel hift. Ihnen noch ein schönes Weihnachtsfest u. alles Gute im Neuen Jahr.
Herzliche Grüße,
K.-D. Buß…
Hallo u. herzlichen Dank für Ihre Ihre rasche Antwort die uns sehr viel hift. Ihnen noch ein schönes Weihnachtsfest u. alles Gute im Neuen Jahr.
Herzliche Grüße,
K.-D. Buß…
Hallo u. herzlichen Dank für Ihre Ihre rasche Antwort die uns sehr viel hift. Ihnen noch ein schönes Weihnachtsfest u. alles Gute im Neuen Jahr.
Herzliche Grüße,
K.-D. Buß…
Hallo,
ich freue mich, wenn ich etwas helfen konnte. Danke für Ihre liebe Antwort, das ist hier im Forum eine Seltenheit. ))
liebe Grüsse
irina
Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen.
LG chipsy759
Hallo,
hierzu gibt es nur fachmännische Hilfe beim Anwalt, sorry
Gruß
Mit H 4 -Fragen habe ich nichts am Hut, nur Fragen des Erbrechts. Sorry
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann
Hallo, trotzdem Danke für die Antwort.
Frohe Weihnachten u.ein gutes Neues Jahr.
K.-D.Buß
Hallo Herr Buß,
ich möchte versuchen Ihnen weiter zu helfen.
Erbschaften zählen grundsätzlich in dem Monat in dem sie angetreten wird zum Einkommen und was davon im Folgemonat noch vorhanden ist, als Vermögen. Gibt es schon einen Termin zum Antritt des Erbes? Weiß das Amt von der zu erwartenden Erbschaft? Wird die Hartz IV Leistung vielleicht schon darlehensweise gewährt?
Wird die Erbschaft schon zu Lebzeiten der Mutter angetreten? Ansonsten kann man den Zeitpunkt der Erbschaft ja schlecht im Voraus bestimmen.
Jetzt meine weitere Frage: Hat Ihre Bekannt selbst eine Rentenanwartschaft erarbeitet? Dann wäre es doch sinnvoll die Rente vorzeitig (mit den prozentualen Abzügen) in Anspruch zu nehmen und das Erbe anzutreten. Sozialhilfe (egal ob Hartz IV oder Grundsicherung nach SGB XII) steht ihr beim Antritt des Erbes sowieso nicht mehr zu. Schlägt sie das Erbe aus und ein Amt (wo sie einen Anspruch auf Lebensunterhaltskosten hat) erfährt davon, kann ihr die Leistung wegen Nichtinanspruchnahme von vorrangigen Geldleistungen versagt werden (Hilfe zur Selbsthilfe). Für mich sind hier zu viele offene Fragen. Vielleicht schreiben Sie mir nocheinmal kurz.