Hallo Zusammen,
ich habe vor wenigen Monaten ein Haus geerbt.
Im Grundbuch bin ich inzwischen als Eigentümer eingetragen.
Das Haus ist in drei Ebenen geteilt.
Das Obergeschoss ist als Einliegerwohnung vermietet.
Im Erdgeschoss wohnten bisher mein verstorbener Vater und ich.
Das Kellergeschoss ist bisher als Nutzraum gemeldet.
Die Kellerräume sind so umgebaut worden, dass ich in der Etage locker leben kann, daher würde ich gerne in den Keller ziehen und die Erdgeschosswohnung vermieten.
Was habe ich hier zu beachten? Bei welchen Behörden muss ich das melden? Wie kann ich das am kostengünstigsten machen?
Wo muss ich meinen Umzug in den Keller noch melden? Telefongesellschaft, Post, usw?
Über eure kurzfristigen helfenden Beiträge wäre ich Euch sehr verbunden.
Danke und Gruß
Boris
Hi Boris,
in einem Haus, das Dir gehört, kannst Du Dein Bett aufstellen, wo immer es Dir beliebt. Es gibt wohl Regelungen für menschenwürdige Unterbringung, die greifen aber nur, wenn vermietet wird.
Gruß Ralf
und wo muss ich melden das ich eine weitere Wohnung vermiete?
Bekomme ich nicht sonst mit der Stadt/ dem Staat stress wegen Steuern oder so? Kann ich den Keller einfach als Nutzraum deklariert lassen? Oder wo melde ich das um?
Moin, Boris,
und wo muss ich melden das ich eine weitere Wohnung vermiete?
die Tatsache, dass Du vermietest, interessiert niemanden. Die Einkünfte, die daraus erzielt werden, musst Du später mal in der Steuererklärung angeben.
Kann ich den Keller einfach als Nutzraum
deklariert lassen?
Such die Stelle, bei der die Nutzungsart deklariert ist, und teile das dort mit. Achwass, ist gar nicht wahr: Seit etwa 1952 ist der Wohnungsmarkt nicht mehr vom Staat bewirtschaftet, deshalb will das keiner wissen. Es gibt wohl ein Mitspracherecht der Gemeinde, wenn Wohnraum zu Gewerbefläche umgewidmet werden soll, das liegt hier aber nicht vor.
Gruß Ralf
Hi,
Das Haus ist in drei Ebenen geteilt.
Das Obergeschoss ist als Einliegerwohnung vermietet.
Im Erdgeschoss wohnten bisher mein verstorbener Vater und ich.
Das Kellergeschoss ist bisher als Nutzraum gemeldet.
Die Kellerräume sind so umgebaut worden, dass ich in der Etage
locker leben kann, daher würde ich gerne in den Keller ziehen
und die Erdgeschosswohnung vermieten.
Was habe ich hier zu beachten?
ganz so einfach wie es dargestellt wurde, ist es nicht. Es stimmt, daß es i.d.R. niemanden interessiert was in Einfamilienhäusern gemacht wird, viele Dinge sind trotzdem nicht rechtmäßig und können auch zu ernsthaften Problemen führen.
Entscheidend ist, was in der Baugenehmigung steht, bzw. was nach der beim Bau gültigen Bauordnung zulässig war. Daraus geht hervor, ob der Keller als Wohnraum genutzt werden darf.
Ist dies nicht der Fall, ist die Umwidmung des Kellers eine Nutzungsänderung, die grundsätzlich sogar einer Baugehmigung bedarf.
Wenn dies zutrifft, würde das Bauamt, wenn es Kenntnis von den „illegalen“ Zuständen erhält, wahrscheinlich nur ein Nutzungsverbot aussprechen. Du müßtest Dir dann kurzfristig eine neue Bleibe suchen. Dies wäre aber kein Beinbruch.
Schwerwiegender könnten die Folgen für Dich im Brandfall sein. Wenn, was häufig der Fall ist, kein zweiter Rettungsweg aus dem Keller existiert und deswegen bei einem Brand jemand zu Schaden oder gar zu Tode kommt, wirst Du deswegen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das wäre dann fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Solche Fälle gab es schon, das ist keine reine Theorie.
Gruß Stefan