Erbschaft und ALG II

Hallo liebe Leute,
nehmen wir mal an: Eine schwer kranke Mutter überschreibt den zwei Kindern zu Lebzeiten schon zwei Sparbriefe -die aber erst in Jahren fällig werden. Beim Tod der Mutter wird noch ein Brief gefunden(Muss geteilt werden) und der noch Arbeitende lässt ihn auf seinen Namen überschreiben weil die Schwester weit weg wohnt. Nun ist Bruder ALG II Empfänger geworden und hat seinen Brief angegeben und die Behörde hat den anderen auch als „nur zur Hälfte“ angenommen. Dieses „Vermögen“ lag mit allen anderen Geldbeträgen/Versicherungen etc. knapp über der Grenze dessen was erlaubt ist. Fälligkeit ist je Ende des Jahres und Anfang nächsten Jahres. Angedeutet wurde das man evtl. vom Vermögen leben muss…aber aus dem Bescheid geht da nichts hervor.Wird erst beim Eingang des Geldes neu berechnet? Die Schwester ist nun schwer krank geworden- hat man die Möglichkeit nachträglich auch noch den einen Brief zu teilen um ihr finanziell unter die Arme greifen zu können? Um zu retten was zu retten ist?

Liebe Grüße

Mikel

Hallo,

nehmen wir mal an: Eine schwer kranke Mutter überschreibt den zwei Kindern zu Lebzeiten schon zwei Sparbriefe -die aber erst in Jahren fällig werden. Beim Tod der Mutter wird noch ein Brief gefunden(Muss geteilt werden) und der noch Arbeitende lässt ihn auf seinen Namen überschreiben weil die Schwester weit weg wohnt.
Nun ist Bruder ALG II Empfänger geworden und hat seinen Brief angegeben und die Behörde hat den anderen auch als „nur zur Hälfte“ angenommen. Dieses „Vermögen“ lag mit allen anderen Geldbeträgen/Versicherungen etc. knapp über der Grenze dessen was erlaubt ist. Fälligkeit ist je Ende des Jahres und Anfang nächsten Jahres.

Also der ist jetzt ALG-II-Empfänger, die Sparbriefe werden aber erst später ausgezahlt?

Angedeutet wurde das man evtl. vom Vermögen leben muss…aber aus dem Bescheid geht da nichts hervor.

Was ist denn das für ein Bescheid? Steht dan nun drin wieviel bzw. was man jetzt bekommt? Vielleicht nur darlehensweise?

Wird erst beim Eingang des Geldes neu berechnet?

Was wurde denn jetzt berechnet?

Die Schwester ist nun schwer krank geworden- hat man die Möglichkeit nachträglich auch noch den einen

Also den eigenen?

Brief zu teilen um ihr finanziell unter die Arme greifen zu können? Um zu retten was zu retten ist?

Ja, auch ALG-II-Empfänger dürfen von ihrem Vermögen Verwandte unterstützen. Ausschlaggebend ist aber erstmal das vorhandene Vermögen bei Antragsabgabe. Wenn da ein Betrag X über den Freibeträgen liegt, muss der auch selbst verbraucht werden bzw. erfolg eine Anrechnung. Daran ändert auch ein Verschenken nichts mehr.

Grüße