Hallo liebe Leute,
nehmen wir mal an: Eine schwer kranke Mutter überschreibt den zwei Kindern zu Lebzeiten schon zwei Sparbriefe -die aber erst in Jahren fällig werden. Beim Tod der Mutter wird noch ein Brief gefunden(Muss geteilt werden) und der noch Arbeitende lässt ihn auf seinen Namen überschreiben weil die Schwester weit weg wohnt. Nun ist Bruder ALG II Empfänger geworden und hat seinen Brief angegeben und die Behörde hat den anderen auch als „nur zur Hälfte“ angenommen. Dieses „Vermögen“ lag mit allen anderen Geldbeträgen/Versicherungen etc. knapp über der Grenze dessen was erlaubt ist. Fälligkeit ist je Ende des Jahres und Anfang nächsten Jahres. Angedeutet wurde das man evtl. vom Vermögen leben muss…aber aus dem Bescheid geht da nichts hervor.Wird erst beim Eingang des Geldes neu berechnet? Die Schwester ist nun schwer krank geworden- hat man die Möglichkeit nachträglich auch noch den einen Brief zu teilen um ihr finanziell unter die Arme greifen zu können? Um zu retten was zu retten ist?
Liebe Grüße
Mikel