Erbschaft und Enkel

Hallo zusammen!

Ich hätte mal wieder ein paar knifflige Fragen:

Angenommen eine Frau erbt eine nicht unbedeutende aber auch nicht exorbitante Menge Geld. Im Todesfall ist der Ehemann als Alleinerbe eingetragen. Falls der Ehemann dann wieder heiraten würde und vor der 2. Ehefrau sterben sollte, steht dieser ja das gesamte Vermögen des Ehemanns zu, also auch das Geld, das die 1. Ehefrau geerbt hat. Die Kinder aus erster Ehe könnten dann höchstens noch den Pflichtteil einklagen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Kinder aus erster Ehe nach dem Tod beider Eltern das Erbe ihrer Großeltern mütterlicherseits antreten können, ohne an die 2. Ehefrau des Vaters etwas abgeben zu müssen? Geht das über entsprechende Eheverträge für die 2. Ehe und kann sowas in ein Testament als Bedingung eingeflochten werden? An der Tatsache, dass der Mann Alleinerbe sein soll, soll sich jedoch nichts ändern.

Gibt’s da irgendwelche Möglichkeiten?

Ich wäre für jeden Tip dankbar.

Grüße, Nina

Hallo Nina,

das Zauberwort heißt „Nacherbe“! Der ursprüngliche Erblasser kann neben seinem Erben auch Nacherben per Testament einsetzen, wobei man die Frage der Verwertungsmöglichkeit des Erbes durch den ersten Erben im Rahmen der Gestaltung des Testaments vortrefflich fein differenzieren kann (Stichwort befreiter/nicht befreiter Vorerbe).

Ein Testament sollte daher immer von einem spezialisierten Anwalt oder Notar aufgesetzt werden, damit solche Geschichten auch bedacht und passend in Klauseln umgesetzt werden.

Gruß vom Wiz

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Hallo Nina,

Hallo Wiz,

das Zauberwort heißt „Nacherbe“! Der ursprüngliche Erblasser
kann neben seinem Erben auch Nacherben per Testament
einsetzen, wobei man die Frage der Verwertungsmöglichkeit des
Erbes durch den ersten Erben im Rahmen der Gestaltung des
Testaments vortrefflich fein differenzieren kann (Stichwort
befreiter/nicht befreiter Vorerbe).

Das wollte ich wisen! Danke schön! Was hat es mit befreiter / nicht befreiter Vorerbe auf sich?

Ein Testament sollte daher immer von einem spezialisierten
Anwalt oder Notar aufgesetzt werden, damit solche Geschichten
auch bedacht und passend in Klauseln umgesetzt werden.

Wir nun auch gemacht! Wollte nur wissen, ob’s da Möglichkeiten gibt, sodass sich die Investition in einen entsprechenden Anwalt auch lohnt (nicht dass der dann sagt: ätsche bätsche,geht nicht, kostet aber trotzdem…). Denn wenn der Mann Alleinerbe ist und die Kinder das nicht anfechten wollen, braucht man ja schließlich nichts für nen Anwalt investieren.

Gruß vom Wiz

Grüße zurück, Nina

Hallo Nina,

Das wollte ich wisen! Danke schön! Was hat es mit befreiter /
nicht befreiter Vorerbe auf sich?

wie der Begriff schon sagt, ist der befreite Vorerbe ziemlich frei in der Verwendung des Erbes. Demgegenüber ist der nicht befreite Vorerbe z.B. nicht in der Lage über Grundstücke zu verfügen, Schenkungen vorzunehmen, darf u.U. Geld nur mündelsicher anlegen, … Die genaue Gestaltung lässt sich sehr differenziert regeln.

Ansonsten noch ein Link mit weiteren Infos:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…

Gruß vom Wiz