Erbschaft und Grundbuchamt

Eine Gemeinde will Strassenbaugebühren einziehen und hat meine Schwiegermutter aufgefordert das Geld zu bezahlen da sie Erbe Ihres Mannes ist. Es ist unklar ob das Grundstück um welches es geht überhaupt ihrem Mann gehörte. Es soll sich um eine Erbengemeinschaft handeln. Das Grundbuchamt verweigert ihr aber den Grundbucheintrag mit der Aufforderung sich als Erbe auszuweisen.Reicht da der Totenschein? Denn ein Testament gibt es nicht. Kann man denn nicht einen Grundbuchauszug anfordern , da man wissen will wer im Grundbuch für dieses Grundstück steht?
Falls da jemand eine Antwort weiss würde ich mich freuen.
Eine Anwältin für Erb- und Immobilienrecht meinte das dass Verwaltungsrecht sei und sie deshalb keine Auskunft geben kann.

Hallo,

es gibt 2 Möglichkeiten…entweder beauftragt man einen Anwalt mit der ganzen Sache
oder man erhebt gegen den Bescheid
Widerspruch
denn dann muß das Bauamt die Grundbuchauszüge vorlegen um seine Forderung zu beweisen.

Wenn sie mit einer Sterbeurkunde und ihrem Familienbuch beim Grundbuchamt auftaucht, wird dieses sicher keine Schwierigkeiten haben, ihr anhand ihres damit glaubhaft gemachten berechtigten Interesses einen Grundbuchauszug auszustellen.

Hallo,

Eine Gemeinde will Strassenbaugebühren einziehen und hat meine
Schwiegermutter aufgefordert das Geld zu bezahlen da sie Erbe
Ihres Mannes ist.

Möglicherweise hat sich die Bearbeiterin bei der Gemeinde dabei etwas gedacht.
Interessant ist auch zu wissen, wer in welcher Höhe zu zahlen hat. Dazu sollte es eine Gemeindesatzung geben.

Es ist unklar ob das Grundstück um welches
es geht überhaupt ihrem Mann gehörte. Es soll sich um eine
Erbengemeinschaft handeln.

Sagt wer? Woher ist die Information, dass es mehrere Eigentümer geben soll?

Das Grundbuchamt verweigert ihr
aber den Grundbucheintrag mit der Aufforderung sich als Erbe
auszuweisen.
Kann man denn nicht einen Grundbuchauszug anfordern
,da man wissen will wer im Grundbuch für dieses Grundstück
steht?

Einen Grundbuchauszug bekommt man, wenn man ein berechtigtes Interesse hat. Der Totenschien dürfte genügen.
Vielleicht genügt schon die Einsicht ins Grundbuch um Klarheit zu schaffen. Eine Auskunft, wer Grundeigentümer ist, bekommt man auch beim zuständigen Kataster- und/oder Vermessungsamt (oder wie auch immer es im entsprechenden Bundesland heissen mag).

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

es gibt 2 Möglichkeiten…entweder beauftragt man einen
Anwalt mit der ganzen Sache

Was ist damit gemeint? Ein Vorgehen gegen die Forderung der Gemeinde oder die Klärung des Grundeigentums?
Ein Anwalt kostet erstmal Geld. Ob eine Rechtschutzversicherung eintritt, wäre noch zu klären.

oder man erhebt gegen den Bescheid
Widerspruch
denn dann muß das Bauamt die Grundbuchauszüge vorlegen um
seine Forderung zu beweisen.

Stimmt soweit.
Bei diesem Rat ist zu ergänzen, dass ein Widerspruch nicht immer zum Nulltarif läuft. Es könnte sein, dass der Widerspruch kostenpflichitg zurückgewiesen wird. „Einfach mal Widerspruch einlegen“ könnte damit verbunden sein, dass man schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher werfen muss.

Zunächst sollte man sich selbst so weit wie möglich sachkundig machen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

es sollte keine Probleme bereiten mit der Sterbeurkunde beim Grundbuchamt Auskünfte zu erlangen, insbesondere ob der Verstorbene als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen ist und auch welche Unterlagen für die erforderliche Grundbuchberichtigung erforderlich wären, siehe hierzu auch § 35 GBO.

http://dejure.org/gesetze/GBO/35.html

ml.

Hallo,

wobei aber dieser:

Stimmt soweit.
Bei diesem Rat ist zu ergänzen, dass ein Widerspruch nicht immer zum Nulltarif läuft. Es
könnte sein, dass der Widerspruch kostenpflichitg zurückgewiesen wird. „Einfach mal
Widerspruch einlegen“ könnte damit verbunden sein, dass man schlechtem Geld noch
gutes Geld hinterher werfen muss. .

ebenfalls mit einem Rechtsmittel angegangen werden kann und die Verwaltung in dieser Zurückweisung ja schon die zugrunde liegende Rechtlichen Vereinbarungen offenlegen muss.