Erbschaft und Lebensversicherung

Hallo,

vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Die Situation:

Oma ist gestorben, hatte 4 Söhne, der eine Sohn, mein Vater ist vor ihr schon gestorben.

Mein Vater steht trotzdem weiter bei ihr im Testament. Nur hat sie vor drei, vier Jahren eine Lebensversicherung noch abgeschlossen, besser gesagt, unterschrieben, was mein einer Onkel alles ausgefüllt hat, insbesondere die Bezugsberechtigten, da hat er extra meinen Vater rausgenommen. Meine Oma war in der Zeit, wo sie die LV unterschrieb, nicht mehr geistlich auf 100 %, war im Altersheim und hat mich z. B. auch schon nicht mehr erkannt. Sie hätte quasi alles unterschrieben, was man ihr vorgelegt hat!

Jetzt meine Frage, kann ich irgendetwas machen, damit ich diese LV anfechten kann? Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Oma das so nicht gewollt hätte, wir hatten auch den „besseren Draht“ zu ihr, als die „Anderen“ (die jetzt dies aber erben).

Hat jemand so einen Fall schon mal gehört bzw. so einen ähnlichen Fall schon mal gehabt?

Über sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, weil hier geht es zwar ums Geld (wäre ja gelogen, wenn nicht), aber ich suche auch irgendwie die Gerechtigkeit, da mein Vater ja leider schon vor ihr gestorben ist und besonders der eine Sohn hintergeht somit seinen eigenen Bruder! Und zu guter Letzt, ich weiß dass es so die Oma nicht wollte! Aber sie kann man leider nicht mehr fragen…

Als alter Versicherungsfuchs - aus der Leistungsabteilung mit unzähligen Prozessen dieser Art im Rücken - folgende Info:

Immer wenn Geld droht, geht das gleiche Spiel los. „Ich kenne Oma am besten“, „die war nicht bei Trost“, „wurde über den Tisch gezogen“.

Also sachlich und vorab:

Wenn die Versicherung angefochten wird, gibt es gar kein Geld… und warum wollen Sie anfechten? Damit keiner etwas bekommt?

Ich denke, sie versuchen sich in der Rechts- und Versicherungssprache. Die Versicherung wurde vor 3 oder 4 Jahren nicht abgeschlossen, sondern das Bezugsrecht einer bestehenden Versicherung wurde geändert. Dieses neue Bezugsrecht wollen Sie anfechten.

Ihr Argument, Oma konnte mit IHnen am Besten… bei allem Respekt, warum hat Sie dann nicht mit Ihnen gesprochen?

Es fehlen zwar sämtliche Infos, aber ich vermute, Ihr Vater wurde heruasgenommen, weil nur die Kinder erben sollen und eben nicht die Enkelkinder.

Wie wurde OMa beteut? Wenn sie im Altersheim war, dann sorgt bei einer Demenzkrenken Frau das Altersheim in aller Regel (Über die Familie) für die Entmündigung, zumal Ihre Oma ihrer Meinung nach nicht mehr jeden erkannte. Da hätte das Altersheim sogar von sich aus die Entmündigung vorantreiben können, wenn -ja wenn !!! - der betreunde Arzt und das Gericht durch einen Gutachter dies ebenso sehen.

Wenn Sie dennoch ihr Recht(?) wollen, sollten Sie einen Anwalt nehmen, denn die Versicherer sind nicht dumm und zahlen nur aufgrund von Schilderungen Geld aus. Der Anwalt wird Ihnen sagen, dass Sie Zeugen und diverse (!!!) Vorgänge benötigen um die Geschäftsunfähigkeit zu beweisen; und selbst bei guten Indizien wird kein Gericht die Anfechtung durchziehen, wenn das neue Bezugsrecht logisch erscheint.

Die letzte Frage, die ich untersuche ist die, ob denn ausser ihrem Vater zum Zeitpunkt der Änderung noch andere Personen benannt waren und die Frage, ob das BR wideruflich war (dafür spricht, dass es geänderte wurde- weniger als 1% der BR sind unwiderruflich. Tja, dann würde eine Anfechtung Sinn machen können, denn dann erben nur die zu Omas Todeszeitpunkt noch lebenden Bezugsberechtigten. Die Nachkommen toter BR bekommen nichts, denn das BR ist nicht vererbbar.

Zu guter Letzt: das Testamtent interessiert in KEINER Weise, es sei denn das BR (vor oder nach der Änderung, je nachdem ob eine Anfechtung anerkannt werden würde) sagt „lt. Testament“. Dies kommt vor, ist aber selten.

Und dann noch etwas: Ohne Anwalt geht hier nichts, weil der Versicherer von sich aus - trotz aller Argumente - nicht anders handelt, als von OMA gewünscht. Und was die „Erben“ sagen, na, dass können Sie sich ja bestens vorstellen. Anwalt bräuchte Zeugen, Ärtze und am Ende das Gericht und noch viel mehr Geld für seine Arbeit.

Viel Erfolg

Hallo,

in einem solchen Fall würde ich mich an einen Anwalt wenden. Den Versicherungsvertrag anzufechten, wird sehr schwierig. Der Nachweis, dass die Oma zum Vertragsabschluss nicht auf der geistigen Höhe war, wird jetzt ebenfalls nicht nachzuweisen sein.

Sorry, aber hier kann wohl nur ein Anwalt für Erb-/Familienrecht helfen.

So weit ich weiß, steht aber jedem zumindest ein Pflichtteil zu.

Viele Grüße
Marc

Hallo,

schwierige situation. solange ihre oma noch voll mündig am tag der unterschrift war, also ohne vormundschaft, sehe ich wenig möglichkeiten. auch wenn ihre oma nicht mehr geistlich auf 100 % war.

wenn es noch möglichkeiten gibt alle familienmitglieder an einen tisch zu holen, das wäre die beste lösung, alles zu klären.
aus eigener erfahrung kann ich aber sagen, dass bei geld die freundschaft/verwandtschaft aufhört. vielleicht lässt sie alles über die erbmasse abwickeln.

vielleicht gibt es noch rechtliche wege. aber hier kenne ich micht nicht aus.

chris

Sorry bin da der falsche Ansprechpartner.
Bitte einen Rechtsanwalt fragen.

Kann leider nicht helfen. Das sieht aber sehr schlecht aus für dich an Geld zu kommen. Du könntest natürlich die anderen in die Pfanne hauen und der Versicherung sagen, dass sie geistig nicht mehr zurechnungsfähig war. Dann zahlt sie vielleicht gar nichts. Du hättest deine Oma wohl auch was unterschreiben lassen sollen! Was war das denn? Wirklich eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeld? Dann wäre es egal wie es deiner Oma beim Abschluss ging.
Gruß
Dennis

Hallo,

da wirst Du wohl keine Möglichkeiten haben, da die Versicherung an die Bezugsberechtigten auszahlt, wenn diese namentlich genannt sind. Nur wenn die gesetzliche Erbfolge zu Grunde liegt könntest auch Du erben.
Da Dein Onkel, so wie Du schreibst, die Bezugsberechtigten bestimmt hat, würde ich die ganze Sache ruhen lassen und mich auf die schönen Dinge des Lebens konzentrieren.
Es gibt wenige „gute“ Menschen, von den meisten wird man immer wieder enttäuscht.
Such Dir Menschen so wie Deine Oma einer war, ich wünsch Dir viel Glück dabei,
LG
Franjo

aus Sicht des Lebensversichere ist alles klar. Leistung kann nur der bezugsberechtigte bekommen. Das heißt direkt kannst du die Leistung nie bekommen. Allerdings ist dein Vater und damit du als sein Erbe berechtigt das alle Vermögensgenstände bewertet werden und du deinen Anteil auch . Das heißt wen einer die Summe aus der LV bekommt bekommt z:B. der andere das Sparbuch und der dritte das Gründstücke.
Ob du in dem konkreten Fall einen Anspruch hast oder nicht kann dir aber nur ein Rechtsanwalt wirklich klären. WIe immer die Wahrheit liegt hier im Detail

du kannst nur einen Arzt finden der bestätigt ,das deine Oma nicht mehr zurechrechnungsfähig war,aber ich glaube mit dem tod deines Vaters erlischt alles, aber trotzdem,bin ich mir nicht ganz sicher ,ob du nicht doch erberechtigt bist.lass nichts unversucht ,habe auch so eine sippschaft in meiner Verwandschaft -wo nur gier herrscht.viel glück.lg-achnee

Hallo!

Schwieriges Thema, da braucht man einen guten Anwalt, ich kann da jedenfalls nicht weiterhelfen. Ich denke, die Bezugsberechtigung bei der LV ist das eine, das Erbschaftsrecht hat aber damit nichts zu tun - also müssten Sie auch erbberechtigt sein. Ich weiß ja nicht, wo sie wohnen, aber wenn Sie aus Bremen oder umzu kommen, könnte ich Ihnen einen excellenten Anwalt empfehlen: Manfred Hohenecker, Bremer Str. 1, 28816 Stuhr. Wenn Sie woanders wohnen: Ich denke, dass Ihnen jeder Anwalt besser helfen kann als ich.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo,

vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Die Situation:

Oma ist gestorben, hatte 4 Söhne, der eine Sohn, mein Vater
ist vor ihr schon gestorben.

Mein Vater steht trotzdem weiter bei ihr im Testament. Nur hat
sie vor drei, vier Jahren eine Lebensversicherung noch
abgeschlossen, besser gesagt, unterschrieben, was mein einer
Onkel alles ausgefüllt hat, insbesondere die
Bezugsberechtigten, da hat er extra meinen Vater rausgenommen.
Meine Oma war in der Zeit, wo sie die LV unterschrieb, nicht
mehr geistlich auf 100 %, war im Altersheim und hat mich z. B.
auch schon nicht mehr erkannt. Sie hätte quasi alles
unterschrieben, was man ihr vorgelegt hat!

Jetzt meine Frage, kann ich irgendetwas machen, damit ich
diese LV anfechten kann? Ich bin mir ziemlich sicher, dass
meine Oma das so nicht gewollt hätte, wir hatten auch den
„besseren Draht“ zu ihr, als die „Anderen“ (die jetzt dies
aber erben).

Hat jemand so einen Fall schon mal gehört bzw. so einen
ähnlichen Fall schon mal gehabt?

Über sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, weil hier geht es
zwar ums Geld (wäre ja gelogen, wenn nicht), aber ich suche
auch irgendwie die Gerechtigkeit, da mein Vater ja leider
schon vor ihr gestorben ist und besonders der eine Sohn
hintergeht somit seinen eigenen Bruder! Und zu guter Letzt,
ich weiß dass es so die Oma nicht wollte! Aber sie kann man
leider nicht mehr fra

HALLO,
da das testament deinen vater noch nennt, bist du automatisch der erbe anstelle deines vaters. bei der lebensversicherung ist es wie du beschreibst ungünstig.
es gibt nur eines was du machen kannst, wenn ihr noch keinen erbschein habt, den kann auch nur einer von den erben beantragen gehst du auf das nachlassgericht und gibst zu protokoll dass die oma beim abschluss der LV schon dement gewesen wäre, dann wird automatisch das nachlassgericht die sache verfolgen ,wobei du nicht einmal einen beweis bringen musst, sondern die sachlage mit dem onkel der einteräge gemacht hat auftischst.die versicheerung müsste ja eine copie von dem handschriftlichen vertrag habe, fordere diese als miteerbin dort an und lasse dich nicht irritieren.

alles gute

Hallo,

sorry, ich kann hier nicht weiterhelfen…