Hallo,
wie sehen Experten folgendes Szenario:
Ehemann stellt seiner Ehefrau eine Schuldanerkenntnis über 100.000 EUR aus, notariell beglaubigt, Geld, das sie ihm geliehen hat.
Ehemann stirbt und hinterläßt 50.000
Seine Kinder hätten im Prinzip Anspruch auf einen Pflichtanteil von insgesamt 25.000.
Ehefrau beruft sich auf die Schuldanerkenntnis und verweigert Pflichtanteil, da Erbschaft überschuldet.
Hat sie Recht?
Danke für Meinungen,
Pipo
Ehemann stirbt und hinterläßt 50.000
… und 100.000 € Schulden oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Seine Kinder hätten im Prinzip Anspruch auf einen
Pflichtanteil von insgesamt 25.000.
Man erbt nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten.
Richtig, 100.000 Schulden gegenüber der Ehefrau und jetzt Witwe.
Kann sie auf diese Weise die Kinder von der Erbschaft (Pflichtteil) ausschließen? Gilt hier nicht sowas wie „Innenverhältnis“? Das Geld wird nicht Gläubigern wie Bank o.ä. geschuldet.
Anonym
28. Februar 2010 um 17:51
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Richtig, 100.000 Schulden gegenüber der Ehefrau und jetzt
Witwe.
Kann sie auf diese Weise die Kinder von der Erbschaft
(Pflichtteil) ausschließen?
Wie groß soll denn wohl der Pflichtteil von 50000Euro Schulden sein? Zahlt dann jeder 25000?
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Ich verweise auf die Ausgangsfrage:
- Seine Kinder hätten im Prinzip Anspruch auf einen Pflichtanteil von insgesamt 25.000.
Anonym
28. Februar 2010 um 22:11
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Ich verweise auf die Ausgangsfrage:
- Seine Kinder hätten im Prinzip Anspruch auf einen
Pflichtanteil von insgesamt 25.000.
Und Du meinst, wenn man diese Behauptung wiederholt, wird sie richtig? Der Pflichtteil wird von der gesamten Erbschaft berechnet, nicht nur vom Guthaben. Rosinenpicken ist nicht, ganz einfach.
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Ich verweise auf die Ausgangsfrage:
- Seine Kinder hätten im Prinzip Anspruch auf einen
Pflichtanteil von insgesamt 25.000.
Ein Erbteil / Pflichtteil wird von dem berechnet, was vorhanden ist, in diesem Fall also:
Guthaben: 50.000,00 €
Verbindlichkeiten -100.000,00 €
verbleiben: -50.000,00 €
Man kann sich nicht aussuchen wovon man Erben will.
Gruß
Tina
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Guten Tag,
Kann sie auf diese Weise die Kinder von der Erbschaft
(Pflichtteil) ausschließen?
Auf welche Weise? Und nein, sie kann die Kinder nicht von deren Pflichtteil ausschließen.
Gilt hier nicht sowas wie „Innenverhältnis“?
Das habe ich nicht verstanden.
Das Geld wird nicht Gläubigern wie Bank
o.ä. geschuldet.
Habe ich auch nicht verstanden. Worin soll in diesem Fall der Unterschied liegen?
LG, der Kater