Hallo,
wie sehen Experten folgendes Szenario:
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Ehemann stellt seiner Ehefrau eine Schuldanerkenntnis über 100.000 EUR aus, notariell beglaubigt, Geld, das sie ihm geliehen hat.
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Ehemann stirbt und hinterläßt 50.000
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Seine Kinder hätten im Prinzip Anspruch auf einen Pflichtanteil von insgesamt 25.000.
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Ehefrau beruft sich auf die Schuldanerkenntnis und verweigert Pflichtanteil, da Erbschaft überschuldet.
Hat sie Recht?
Danke für Meinungen,
Pipo