Erbschaft und Steuer

Hallo,

man nehme an Mann A und seine 4 Kinder
Mann A verstirbt Beginn 2007, Testamentseröffnung Ende 2007.
Überraschend erben nur 2 Kinder das Haus, die anderen 2 sind nicht bedacht. Barvermögen wäre keines vorhanden.
Haus kann in 2009 endlich verkauft werden. Geld fließt Mitte Dezember 2009.
Kinder 3+4 machen direkt nach Hausverkauf Pflichtteilsansprüche geltend und 1 bekommt diese auch gerade noch in 2009 ausbezahlt, (Kind 4 erst in 2010).

Anfang 2010 kann das Erbe dann endlich an Kinder 1+2 ausgezahlt werden.
Um das ganze auch zu beziffern: das jeweilige Erbe würde am Ende für Kind 1-2 unter 40.000 € liegen.

Jetzt gehts um die Steuererklärungen der Kinder 1+2.

Wann müsste was in der Steuererklärung angegeben werden?
Bereits das Erbe in Erklärung 2007?
Die laufenden Kosten absetzen in den Erklärungen 2007-2009? oder erst eine Angabe in der Erklärung 2010 - nämlich Erbe minus Pflichtteile minus enstandene Kosten geteilt durch Erben 1-2?

Imho letzteres aber ohne jegliche Auswirkungen da unter dem Freibetrag.

Grüße Bröselchen

Fragst du nach den Einkommensteuererklärungen der Kinder oder nach der Erbschaftsteuererklärung?

Es geht hier um Erbschaftssteuer und da muss eine zusammen abgegeben werden, egal, wann das Geld fließt.
Die Kinder dürften bei den genannten Beträgen alle keine Steuer zahlen müssen.
Einkommensteuer sehe ich hier nicht. Oder ist da noch Miete geflossen ?

uuuuups,
eigentlich nach der Einkommenssteuererklärung.
Erbschaftssteuererklärung kannte ich persönlich gar nicht.

Jetzt lese ich, dass diese Erklärung innerhalb von 3 Monaten gemacht werden muß. Wie soll das funktionieren wenn die genaue Höhe überhaupt nicht bekannt ist da ja evtl. Forderungen der nicht bedachten Kindern nach ihrem Pflichtteil das Erbe ja verringern würden?
Eine Aufforderung vom Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben wäre ebenfalls nicht eingegangen.

Ich glaube ich würde in diesem Fall den Erben empfehlen mal ganz nett beim zuständigen Finanzamt nachzufragen was wie gewünscht wird und die Unterlagen des Testamentsvollstreckers mit der genauen Auflistung des Erbes und den Forderungen bzw. Auszahlung des Pflichtteils mitnehmen.

Grüße Bröselchen

nein keine Miete, ganz im Gegenteil vom Todestag des Erblassers bis zum Verkauf wären nur Unkosten entstanden.

Ansonsten, siehe meine Antwort unten.

Vielen Dank

Grüße Bröselchen

ja, wenn Geldvermögen dagewesen wre, hätte sich das Finanzamz nach Benachrichtigung durch die Banken schon gemeldet.

Für das Haus spielt der Verkaufspreis eh keine Rolle, sondern es geht bis 2008 nach einem Rechenverfahren, das deutlich geringere Werte ergibt. So gesehen hätte man die Erklärung natürlich schon längst (sofort nach der Testamentseröffnung) abgeben können.