Hallo,
man nehme an Mann A und seine 4 Kinder
Mann A verstirbt Beginn 2007, Testamentseröffnung Ende 2007.
Überraschend erben nur 2 Kinder das Haus, die anderen 2 sind nicht bedacht. Barvermögen wäre keines vorhanden.
Haus kann in 2009 endlich verkauft werden. Geld fließt Mitte Dezember 2009.
Kinder 3+4 machen direkt nach Hausverkauf Pflichtteilsansprüche geltend und 1 bekommt diese auch gerade noch in 2009 ausbezahlt, (Kind 4 erst in 2010).
Anfang 2010 kann das Erbe dann endlich an Kinder 1+2 ausgezahlt werden.
Um das ganze auch zu beziffern: das jeweilige Erbe würde am Ende für Kind 1-2 unter 40.000 € liegen.
Jetzt gehts um die Steuererklärungen der Kinder 1+2.
Wann müsste was in der Steuererklärung angegeben werden?
Bereits das Erbe in Erklärung 2007?
Die laufenden Kosten absetzen in den Erklärungen 2007-2009? oder erst eine Angabe in der Erklärung 2010 - nämlich Erbe minus Pflichtteile minus enstandene Kosten geteilt durch Erben 1-2?
Imho letzteres aber ohne jegliche Auswirkungen da unter dem Freibetrag.
Grüße Bröselchen