Erbschaft und Testament mit unbeachtetem verlauf

Ein Mann geschieden mit einem leiblichen Kind aus erster Ehe heiratet zum zweiten mal eine Frau mit vier Kindern ebenfalls aus erster Ehe, ohne diese zu Adoptieren. Dieser Mann besitzt eine Eigentumswohnung sowie ein kleines Barvermögen. Er entschließt sich ein Testament zu verfassen, in dem er im Falle seines Todes die Eigentumswohnung seinem Sohn vererbt. Der zweite Ehefrau wird aber das lebenslange Wohnrecht in der Eigentumswohnung zugesprochen. Für ihren Unterhalt soll sie das Barvermögen erben. Dummerweise stirbt die zweite Frau vor ihrem Ehemann. Nun stirbt der Mann ohne sein Testament geändert zu haben. Weiss jemand, od die Kinder der zweiten Ehefrau einen Erbanspruch haben??

Die Kinder der Frau haben keinen eigenen Erbanspruch bezüglich des Nachlasses des Mannes. Testamentarisch wurde die 2. Ehefrau eingesetzt. Durch ihr Vorversterben ist die Erbeinsetzung hinfällig, die Erbeinsetzung geht nicht auf ihre Kinder über. Ob der Sohn aus erster Ehe Alleinerbe wird oder ob bezüglich des Restvermögens gesetzliche Erbfolge eintritt muß durch Auslegung des Testaments bestimmt werden.

Nicht zu verwechseln mit dem Fall, dass ein Mann seinen Sohn testamentarisch zum Erben bestimmt. Stirbt der Sohn vor seinem Vater und hinterlässt eine eigene Tochter, dann gilt im Zweifel - wenn also im Testament dazu nichts steht, dass die Enkelin nun aufgrund des Testaments den Großvater beerbt - dies folgt aus der Sonderregelung des § 2068 BGB, der aber nur für die Erbeinsetzung der Kinder und eben nicht des Ehegatten gilt.

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