Jemand schreibt gerade sein Testament neu. Folgende Situation:
Vermögen zu Ehebeginn: EUR 350.000 plus EGW 100.000
Aktuell zu vererbendes Vermögen: EUR 300.000 plus EGW EUR 100.000
verheiratet mit Ehevertrag. Wieviel Pflichtteil erhält die Ehefrau?
Kann jemand 200.000 an 5 Enkel (3-8 Jahre alt) vererben mit Maßgabe: für die Ausbildung sobald volljährig freigeben.
Den Rest (wieviel?) soll dann ein Sohn erhalten. Wie formulieren ?
Wenn in dem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart worden ist, dann richtet sich die Höhe des P.teils nach der Anzahl der Kinder; bei einem Kind: ein Viertel; bei zwei K.: ein Sechstel; darüber hinaus: ein Achtel.–
Der Auszahlungsmodus für die Enkel wird am sichersten durch eine Testamentsvollstrecker-Bestimmung erreicht. Die Person sollte Vertrauen genießen und jünger als der Testator sein. Ferner sollte ein Ersatz-TV namhaft gemacht werden. Die Enkel werden als Vermächtnisnehmer bezeichnet. Für den generellen Nachlaß bestimmt man üblicherweise einen oder mehrere Erben. Ihr Erbe ist durch den Pflichtteil und das Enkel-Vermächtnis belastet.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann