Erbschaft urheberrecht

Zwei erben von Urheberrechten. Einer besitzt Vollmacht erstellt ein Jahr vor Ableben der Künstler.Er( erster Erbe) darf in Namen dessen handeln.
Nach ableben stellte der zweiter fest die Tantiemen von Erbschaft werden nur von ersten Erben kassiert.
Laut Erschein: 50% für Jeden.
Kann der erster Erbe die Vollmacht als Ungültig erklären lassen?
Vollmacht:maschinell erstellt, keine Zeugen nur Unterschrift

Wenn die Genannten auch die offiziellen Erben sind und der erste Genannte den Anteil des Zweiten nicht an diesen trotz Aufforderung und Fristablauf auszahlt, dann sollte Zahlungsklage erhoben werden. Die Vollmacht gilt nur über den Tod hinaus, wenn sie ausdrücklich laut Text weitergelten sollte, oder sich erkennbar indirekt daraus ergibt.
Der Tantieme-Zahlungspflichtige müßte von Rechts wegen in diesem Falle an beide Erben zahlen. Anderenfalls muss er die Hälfte jeweils nachzahlen.

Hallo!
Erstmal danke schön für die Antwort.
Aber wie kann man erkennen, ob es sich um eine Vollmacht über den Tod hinaus handelt oder nur für Zeiten wo der Künstler durch Krankheit oder Abwesenheit selbst verhindert ist?
LG

Bei Uneinigkeit über die Wirksamkeit der V. ist nur noch die Feststellungsklage ein Mittel. Ferner die genannte Zahlungsklage.