Hallo
Darf Hartz4 nur als Darlehen gegeben werden
Käme darauf an, mit welcher konkreten Begründung die Leistung „nur“ auf Darlehnsbasis bewilligt wurde; normalerweise wird im Bescheid dazu auch die konkrete Rechtsgrundlage dafür genannt…
aber man macht es daran fest, dass man angeblich „ueber seine Verhaeltnisse gelebt habe“ (…) Von dem Geld wurden Moebel bezahlt, Miete und Lebenskosten und ein Urlaub.
Da müsste ggf. geklärt werden, ob das Jobcenter bei der Überprüfung (des Vermögens vor/bei Antragsstellung) die Schonbeträge berücksichtigt hat… und auch , ob es dem Betroffenen nachweisen kann, dass er sein Vermögen nach objektiven Maßstäben absichtlich oder grob fahrlässig verschleudert oder verschenkt hat (= seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat), um ggf. Hilfeleistungen/ ALG2 beanspruchen zu können.
in dieser Zeit eine kleine Erbschaft macht und dann mit nur noch wenig von diesem Geld 10 Monate spaeter
„Klein“ ist relativ, und ohne konkrete Beträge sagen auch die 10 Monate „Ausgabezeitraum“ nicht viel aus. Die örtlichen Miet-/ Lebenshaltungskosten (Ausland) können deutlich höher oder niedriger liegen als in Deutschland. Bei Ausgaben für Möbel und Miet-/Lebenshaltungskosten kann man sich im lokalen normalen Rahmen gehalten haben oder (platt gesagt) sich eine superteure Riesenwohnung mit Luxuseinrichtung geleistet und auch generell bei seinen Ausgaben verschwenderisch geklotzt haben. Dass bzgl. der Beträge „alles belegbar“ ist, sagt hier nichts darüber aus, wieviel man dort vor Ort „zum Leben“ im durchschnittlichen Rahmen benötigt - und welchen Lebensstandard der Betroffene sich dort geleistet hat… Im Ausland lag anscheinend keine Erwerbstätigkeit vor ? Dann musste er zum Zeitpunkt seiner Anschaffungen damit rechnen, dass nach Aufbrauchen seiner Geldmittel Hilfebedürftigkeit eintreten würde… ? usw.-
Falls das Jobcenter die Bewilligung als Darlehn formell damit erklärt hat, dass die Hilfebedürftigkeit durch Vorsatz/ grobe Vorlässigkeit verursacht wurde bzw. dass objektiv kein wichtiger Grund für das Verhalten des Betroffenen vorlag, dann kann der Betroffene das bei Zweifeln ja ggf. im Widerspruchs-/ Klageverfahren klären lassen. (-> Beratungshilfeschein vom Amtsgericht, Fachanwalt Sozialrecht.)
es ist mir unverstaendlich dass Geld, welches in einer Zeit da man nicht beim A-Amt gemeldet war, geschweige denn in Deutschland lebte, JETTZ eine Rolle spielen sollte.
Nimm mal an, jemand hätte vor nicht langer Zeit ein paar Milliönchen gewonnen oder geerbt. Er verschenkt davon ein paar Millionen an seine Ex-/aktuellen Freundinnen, spendet ein paar Millionen an irgendwelche Organisationen, und den Rest des Jahres jettet er 1.Klasse durch die Welt, verspielt Unsummen in Casinos - und hat am Ende absolut nix mehr. Er geht zum Jobcenter und beantragt ALG2 aufgrund Hilfebedürftigkeit…- Ist schon verständlich, warum es durchaus eine Rolle spielt und überprüft wird, welches Vermögen man vor seiner Antragsstellung noch hatte und jetzt nicht mehr hat, oder 
LG