Erbschaft verbraucht im Ausland, Alg II nur Darleh

Hier ist eine Frage, ich hoffe ich habe damit die Richtlinien nicht verletzt – falls ja, bitte loeschen!!!

Darf Hartz4 nur als Darlehen gegeben werden, wenn jemand sich komplett abgemeldet hat (Arge und Wohnsitz), ins Ausland zieht, in dieser Zeit eine kleine Erbschaft macht und dann mit nur noch wenig von diesem Geld 10 Monate spaeter wieder im Lande ist und Hartz4 beantragen muss?

Gruss und danke
Bicy

Hallo

Darf Hartz4 nur als Darlehen gegeben werden wenn …

Glaub nicht, dass es das nur darf.

Aber wenn die vermuten, dass doch noch irgendwo Geld auftauchen könnte, dann wäre das wohl ok, denn das Darlehen kann ja auch nachträglich noch in Nichtdarlehen umgewandelt werden. Diese Umwandlung kann man auch beantragen. Da würde ich aber zuerst versuchen, den Grund rauszufinden, warum sie es nur als Darlehen geben, denn dann kann man seinen Antrag besser begründen.

Wenn die das Geld aber bewilligen, und man gibt es aus, dann kriegen die es nie wieder zurück, auch wenn es zu unrecht bewilligt war (außer der Antragsteller hat falsche Angaben gemacht).

Viele Grüße

es ist mir unverstaendlich dass Geld, welches in einer Zeit da man nicht beim A-Amt gemeldet war, geschweige denn in Deutschland lebte, JETTZ eine Rolle spielen sollte. Es ist nachweislich genau DAS noch vorhanden was vorhanden sein muss,alles ist belegbar aber man macht es daran fest, dass man angeblich „ueber seine Verhaeltnisse gelebt habe“ - unverstaendlich da man sich ja im Ausland eine Wohnung einrichten und auch verkoestigen musste…und schliesslich keine Leistungen bezogen hat, weder hier noch dort…
Danke fuers Kopfschraeghalten!!
Bicy

es ist mir unverstaendlich dass Geld, welches in einer Zeit da man nicht beim A-Amt gemeldet war, geschweige denn in Deutschland lebte, JETTZ eine Rolle spielen sollte.

Wahrscheinlich sind sich die Sachbearbeiter nur unsicher. Jetzt fällt mir aber was Wichtiges ein: Man kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, und zwar genau gegen diesen Zustand, dass es sich um ein Darlehen handelt. Und das sollte man fristgerecht tun (ca. 4 Wochen nach Erhalt, steht aber auf dem Bescheid drauf).

Viele Grüße

Evtl. wird sozialwidriges Verhalten unterstellt?
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37319.htm
Fachliche Hinweise:
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=sozialwidrige…

Man ist nicht gezwungen extrem bescheiden zu leben, wenn man eine Erbschaft machte.
Es ist gestattet, nach einer Erbschaft größere Anschaffungen und Reisen zu unternehmen. Sie müssen der Erbmasse angemessen sein. Verschwenden und Verschenken damit man Leistungen bekommt, wäre sozialwidrig. Geschenktes kann/muss zurück gefordert werden.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/auch-…

Hallo

Darf Hartz4 nur als Darlehen gegeben werden

Käme darauf an, mit welcher konkreten Begründung die Leistung „nur“ auf Darlehnsbasis bewilligt wurde; normalerweise wird im Bescheid dazu auch die konkrete Rechtsgrundlage dafür genannt…

aber man macht es daran fest, dass man angeblich „ueber seine Verhaeltnisse gelebt habe“ (…) Von dem Geld wurden Moebel bezahlt, Miete und Lebenskosten und ein Urlaub.

Da müsste ggf. geklärt werden, ob das Jobcenter bei der Überprüfung (des Vermögens vor/bei Antragsstellung) die Schonbeträge berücksichtigt hat… und auch , ob es dem Betroffenen nachweisen kann, dass er sein Vermögen nach objektiven Maßstäben absichtlich oder grob fahrlässig verschleudert oder verschenkt hat (= seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat), um ggf. Hilfeleistungen/ ALG2 beanspruchen zu können.

in dieser Zeit eine kleine Erbschaft macht und dann mit nur noch wenig von diesem Geld 10 Monate spaeter

„Klein“ ist relativ, und ohne konkrete Beträge sagen auch die 10 Monate „Ausgabezeitraum“ nicht viel aus. Die örtlichen Miet-/ Lebenshaltungskosten (Ausland) können deutlich höher oder niedriger liegen als in Deutschland. Bei Ausgaben für Möbel und Miet-/Lebenshaltungskosten kann man sich im lokalen normalen Rahmen gehalten haben oder (platt gesagt) sich eine superteure Riesenwohnung mit Luxuseinrichtung geleistet und auch generell bei seinen Ausgaben verschwenderisch geklotzt haben. Dass bzgl. der Beträge „alles belegbar“ ist, sagt hier nichts darüber aus, wieviel man dort vor Ort „zum Leben“ im durchschnittlichen Rahmen benötigt - und welchen Lebensstandard der Betroffene sich dort geleistet hat… Im Ausland lag anscheinend keine Erwerbstätigkeit vor ? Dann musste er zum Zeitpunkt seiner Anschaffungen damit rechnen, dass nach Aufbrauchen seiner Geldmittel Hilfebedürftigkeit eintreten würde… ? usw.-

Falls das Jobcenter die Bewilligung als Darlehn formell damit erklärt hat, dass die Hilfebedürftigkeit durch Vorsatz/ grobe Vorlässigkeit verursacht wurde bzw. dass objektiv kein wichtiger Grund für das Verhalten des Betroffenen vorlag, dann kann der Betroffene das bei Zweifeln ja ggf. im Widerspruchs-/ Klageverfahren klären lassen. (-> Beratungshilfeschein vom Amtsgericht, Fachanwalt Sozialrecht.)

es ist mir unverstaendlich dass Geld, welches in einer Zeit da man nicht beim A-Amt gemeldet war, geschweige denn in Deutschland lebte, JETTZ eine Rolle spielen sollte.

Nimm mal an, jemand hätte vor nicht langer Zeit ein paar Milliönchen gewonnen oder geerbt. Er verschenkt davon ein paar Millionen an seine Ex-/aktuellen Freundinnen, spendet ein paar Millionen an irgendwelche Organisationen, und den Rest des Jahres jettet er 1.Klasse durch die Welt, verspielt Unsummen in Casinos - und hat am Ende absolut nix mehr. Er geht zum Jobcenter und beantragt ALG2 aufgrund Hilfebedürftigkeit…- Ist schon verständlich, warum es durchaus eine Rolle spielt und überprüft wird, welches Vermögen man vor seiner Antragsstellung noch hatte und jetzt nicht mehr hat, oder :wink:

LG

Hi,

bitte folgendes nicht als Kritik an dir auffassen, sondern als Info bez. dieser „Problematik“.

Nimm mal an, jemand hätte vor nicht langer Zeit ein paar
Milliönchen gewonnen oder geerbt. Er verschenkt davon ein paar
Millionen an seine Ex-/aktuellen Freundinnen, spendet ein paar
Millionen an irgendwelche Organisationen, und den Rest des
Jahres jettet er 1.Klasse durch die Welt, verspielt Unsummen
in Casinos - und hat am Ende absolut nix mehr. Er geht zum
Jobcenter und beantragt ALG2 aufgrund Hilfebedürftigkeit…-
Ist schon verständlich, warum es durchaus eine Rolle spielt
und überprüft wird, welches Vermögen man vor seiner
Antragsstellung noch hatte und jetzt nicht mehr hat, oder :wink:

Die Konsequenz wäre, dass ihm die verfassungsrechtliche Existenzsicherung versagt wird?
Das geht in unserem Rechts- und Sozialstaat natürlich nicht.

Zwar ist man dann ersatzpflichtig, aber Leistungen dürfen deshalb nicht einfach versagt werden.
Was verschenkt wurde, muss natürlich zurückgefordert werden.

Wer verschleudert schon vorsätzlich Millionen, weil er es so prickelnd findet hinterher auf dem Existenzminimum zu leben?

http://beck-aktuell.beck.de/news/bsg-ersatzpflicht-nur
-nach-sozialwidrigem-verhalten-mit-spezifischem-bezug-zur-leistun
gserbring
_ Existenzsicherung grundsätzlich unabhängig von Ursache der Not

Die einschränkende Auslegung gelte auch für die Anwendung des §
34 Abs 1 SGB II, weil es sich um existenzsichernde und nur
bedarfsabhängige Leistungen handele, auf die ein Rechtsanspruch
bestehe und die grundsätzlich unabhängig von ihrer Ursache und
einem etwaigen vorwerfbaren Verhalten in der Vergangenheit zu
leisten seien. Dieser Grundsatz dürfe nicht durch eine
weitreichende Ersatzpflicht unterlaufen werden._

Gruß Mariella

Vielen lieben Dank euch allen, ich habe viel von euch erfahren!! Danke fuers Kopfschraeghalten!!!
Bicy

Hi

Zwar ist man dann ersatzpflichtig, aber Leistungen dürfen deshalb nicht einfach versagt werden.

Hat auch niemand gesagt, dass sie einfach versagt werden dürfen :wink: Es ging ja auch nur um die User-Frage, warum Vermögen , das man vor der Antragstellung hatte, bei Antragstellung überhaupt noch „eine Rolle spielen“ sollte (gefragt im Sinne von: „Was geht es sie überhaupt an, was ich vorher als Nichtleistungsbezieher mit meinem Geld gemacht habe - das hat sie schließlich doch jetzt nicht mehr zu jucken“).

Und ganz so einfach läuft das eben nicht. Bei Antragstellung wird die Vermögensfrage nunmal überprüft - und im Zweifelsfall muss bei solchen Geschichten halt geklärt werden, ob / inwieweit ein objektiv wichtiger Grund oder möglicherweise grobe Fahrlässigkeit / sozialwidriges Handeln mit direktem oder bedingtem Vorsatz vorlag und ob (ggf.) das schuldhafte Verhalten die überwiegende Ursache für die Hilfebedürftigkeit war . Und wenn man Zweifel an der Einschätzung des Jobcenters hat… dann kann man die Frage ggf. durch’s Gericht klären lassen - das dann (anders als wir hier) alle Umstände des Einzelfalls kennt.

Viel mehr können wir von hier aus letztlich eh nicht raten, denke ich :smile:

LG

Hallo

Wer verschleudert schon vorsätzlich Millionen, weil er es so prickelnd findet hinterher auf dem Existenzminimum zu leben?

Es ist sicher vorgekommen, dass jemand sein Vermögen an einen guten Freund verschenkt hat, der es für ihn aufwahrt hat. Da er Sozialleistungen erhalten hat, hat sein Vermögen wesentlich länger gehalten.

Viele Grüße

Auch Hi

Hat auch niemand gesagt, dass sie einfach versagt werden
dürfen :wink:

Ich schrieb ja extra:

bitte folgendes nicht als Kritik an dir auffassen, sondern als Info bez. ::dieser „Problematik“

Dadurch wollte ich vermeiden, dass du denkst ich unterstelle dir das.

Es ging ja auch nur um die User-Frage, warum
Vermögen , das man vor der Antragstellung hatte, bei
Antragstellung überhaupt noch „eine Rolle spielen“ sollte
(gefragt im Sinne von: "Was geht es sie überhaupt an, was ich
vorher als Nichtleistungsbezieher mit meinem Geld gemacht habe

  • das hat sie schließlich doch jetzt nicht mehr zu jucken").

Ok, korrekt.

Mir ging es nur darum zu betonen, dass Leistungen dennoch vorläufig erbracht werden müssen, bis das geklärt ist.

In obigem Fall wird ja auf Darlehen verwiesen. Da schien mir das wichtig zu erwähnen.

Und ganz so einfach läuft das eben nicht. Bei Antragstellung
wird die Vermögensfrage nunmal überprüft - und im Zweifelsfall
muss bei solchen Geschichten halt geklärt werden, ob /
inwieweit ein objektiv wichtiger Grund oder möglicherweise
grobe Fahrlässigkeit / sozialwidriges Handeln mit direktem
oder bedingtem Vorsatz vorlag und ob (ggf.) das schuldhafte
Verhalten die überwiegende Ursache für die Hilfebedürftigkeit
war . Und wenn man Zweifel an der Einschätzung des Jobcenters
hat… dann kann man die Frage ggf. durch’s Gericht klären
lassen - das dann (anders als wir hier) alle Umstände des
Einzelfalls kennt.

Viel mehr können wir von hier aus letztlich eh nicht raten,
denke ich :smile:

Völlig Daccord!

Auch Hallo

Wer verschleudert schon vorsätzlich Millionen, weil er es so prickelnd findet hinterher auf dem Existenzminimum zu leben?

Es ist sicher vorgekommen, dass jemand sein Vermögen an einen
guten Freund verschenkt hat, der es für ihn aufwahrt hat. Da
er Sozialleistungen erhalten hat, hat sein Vermögen wesentlich
länger gehalten.

Korrekt. Sicherlich denkbar, dass es derlei Sozialbetrug gibt.

Leztlich geht es aber darum. Selbst wenn das Vermögen verschleudert wurde oder sozialbetrug nachweisbar ist.
Leistungen deswegen „nur“ als Darlehen zu gewähren scheint im Gesetz nicht vorgesehen zu sein. Mir fehlt jedenfalls die Rechtsgrundlage, wenn aktuell nachweislich Bedürftigkeit besteht.

Denkbar wäre eine vorläufige Bewilligung. Zu unrecht erbrachte Leistungen sind ja zurück zu erstatten. Wird der Betrüger überführt, muss er alles zurückzahlen. Schenkungen muss man ja auch rückgängig machen. Bei offiziellen Schenkungen dürfte das kein Problem sein. Bei betrügerischen Schenkungen wohl leider schon.