Erbschaft verjährung

HALLO
iCH BIN Sven
Meit vater ist am 2.3.2006 verstorben
ich hatte davor ca 15 jahre keinen kontakt zu ihm.
jetzt kommt ein schreiben von einem inkasso büro
mit einer vorderung von ca 2600€
muß ich dafür noch aufkommen?
sven

Hallo Sven,
Da Du vielleicht in der Erbreihe der nächste warst und dich nicht darum gekümmert hast ( dann tritts Du automatisch das Erbe an) Sprich KEINE Ablehnung geschrieben hast bist Du automatisch auch für seine Schulden haftbar mit deinem Privatvermögen.
Gruß Tanja

Ich habe aber nie ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen
somit konnte ich das erbe auch nicht ablehnen.

Ich habe aber nie ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen
somit konnte ich das erbe auch nicht ablehnen.

Da würde ich mal nachhacken. Erkundige Dich beim Nachlaßgericht in dem Stadtteil wo dein Vater gewohnt hat. Wer das Erbe angetreten hat. Ansonsten würde ich mal den jenigen anrufen , der von Dir das Geld haben möchte, wie er auf Dich kommt.

Tut mir leid, aber in Rechtsfragen kenne ich mich nicht aus.

man kann auch auf eine eine Erbschaft verzichten und nicht annehmen-so wird es auch bei den Schulden sein.überhaupt ist das ganze sicher schon verjährt.(3jahre)

das Schreiben ist von einem inkasso Büro.
Dort habe ich schon angerufen, die haben meinen Namen von Nachlassgericht mehr auskunft habe ich nicht erhalten

man kann auch auf eine eine Erbschaft verzichten und nicht annehmen-so wird es auch bei den Schulden sein.überhaupt ist das ganze sicher schon verjährt.(3jahre)

das wäre natürlich das beste

hallo sven,
nach 3 jahren verjährt-kümmere dich nicht drum - solltest du trotzdem vom amtsgericht! einen mahnbescheid bekommen lege widerspruch ein.
m.f.g
pete

Danke
habe morgen einen termin beim amtsgericht, mal sehen was da raus kommt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]