Hallo, angeblich ist meine Antwort von gestern nicht korrekt weitergeleitet worden, in der letzten Zeit habe ich bereits mehrere Probleme in dieser Hinsicht bei "wer-weiss-was.
Hier also noch einmal:
Hallo,
also, die Antwort kann ich nur geben, wenn mir der damalige Vertrag, womit die Geschäftsanteile der Söhne A und B bekannt sind. Ferner müssten auch Vereinbarungen im Gesellschftsvertrag über Verkäufe an Familienmitglieder und Dritte stehen.
Raten kann ich Folgendes:
Verkauf ist verkauft. Wenn die Mutter nun ihren Anteil wieder an die 3 Sohne vermacht hat, können die Kinder A und B mit dem Gesellschafter und Geschäftsführer sprechen, ein Notar muss sowieso hinzugezogen werden, und wenn „im Prinzip“ eine Einigung steht, können alle mit dem Notar zusammen dann die Lösung der Geschäftsanteilsübertragungen erörtern. Ein Zurück hinsichtlich der Anteile des Vaters durch die Söhne A und B geht nur, wenn so etwas vereinbart wurde.
Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte, aber ohne Kenntnis aller Punkte kann jede Antwort völlig falsch sein. Ich habe bestimmt 150 neue GmbH-Gründungen besprochen, entworfen und beurkunden lassen, mindestens 10 mal soviele Gesellschaftsversammlungen gleitet und protokolliert um behaupten zu können, ohne genaue Kenntnisse aller Texte, und zwar wörtlich!!!, kann jede Auskunft falsch sein.
Vielleicht nehmen Sie unter Vorlage aller vorliegenden Urkunden eine Notar in Anspruch, dieser kann nämlich im Handelsregister -sogar per Internet - alle Urkunden usw. einsehen und Ihnen für relativ wenig Geld eine brauchbare Lösung vorschlagen. Ich rechne mit 50 - 200 Euro für die Hilfe. Fragen Sie vorher nach den Gebühren, die voraussichlich anfallen in verbindlicher Form.
MfG
PB