Erbschaft vorbeugend ablehnen

Liebe Rechtsexperten und Wissenden,

Angenommen eine Oma hat zu Lebzeiten immer Schulden gemacht und sogar bei mehreren Versandhäusern auf den Namen Ihrer Kinder bestellt und die Rechnungen nicht bezahlt. Dies ging sogar soweit, daß die Kinder bzw deren Ehepartner Lohnpfändungen hatten.
Die Kinder wollen, wenn die „Alte mal den Löffel abgibt“ (ich meinte natürlich, wenn die Oma stirbt), auf das Erbe verzichten. Daß sie dafür zum Amtsgericht müssen, binnen 6 Wochen nach dem Ableben, ist bekannt.

Doch wie sieht es mit den Enkelkindern aus? Wenn die Kinder das Erbe ablehnen, dann geht es doch automatisch auf die Enkel über, oder?
Müssen die dann auch zum A.G.?
Kann man schon zum Amtsgericht, um VOR dem Ableben der Oma/Mutter(/Alten Hexe) VORBEUGEND eine „Erbverzichtserklärung“ abzugeben?
Kostet das etwas, wenn man diese Erklärung macht?
Wird die Oma/Mutter in dem Fall darüber informiert?
Stimmt es, daß wenn man sich um die Beerdigung kümmert, automatisch das Erbe annimmt?

Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Schöne Grüße vom Niederrhein
Sticky

Hi Sticky,

Wenn die Kinder das Erbe ablehnen, dann geht es doch automatisch auf die Enkel über, oder?

nein, der Erbverzicht erstreckt sich auf die Abkömmlinge.

Kann man schon zum Amtsgericht, um VOR dem Ableben der Oma/Mutter(/Alten Hexe)
VORBEUGEND eine „Erbverzichtserklärung“ abzugeben?

Das macht man zwingend beim Notar.

Kostet das etwas, wenn man diese Erklärung macht?

Notargebühren.

Wird die Oma/Mutter in dem Fall darüber informiert?

Nein. Von wem denn?

Stimmt es, daß wenn man sich um die Beerdigung kümmert, automatisch das Erbe annimmt?

Nein, im Gegenteil: Auch wenn Du nicht erbst, kann Dir blühen, dass Du die Beerdigung bezahlst.

Gruß Ralf

Danke
Hallo Ralf,

Das ist ja „doof“, wenn man dafür extra zum Notar muß und Geld dafür ausgeben soll, daß man später keine Schulden bezahlen muß.
Danke für deine Antwort (und *[das übrigens jeder kriegt, der mir vernünftig auf meine Fragen antwortet])

Gruß
Sticky

Hallo Ralf,

Wenn die Kinder das Erbe ablehnen, dann geht es doch automatisch auf die Enkel über, oder?

nein, der Erbverzicht erstreckt sich auf die Abkömmlinge.

Dann frage ich mich gerade, warum ICH Post bekommen habe, nachdem mein Opa gestorben war und meine Mama das Erbe abgelehnt hat *grübel* Ich mußte auch tatsächlich persönlich beim Amtsgericht erscheinen und selbst das Erbe ausschlagen - und das ganze auch noch BEZAHLEN! Weißt du was, was die nicht wissen? Vielleicht kann ich ja mein Geld zurück verlangen! :wink:

Fragende Grüße
Anja

Hi Anja,

wer auf das Erbe verzichtet, kann das zugunsten eines Anderen tun. Ziemlich ungeschickt, wenn nichts an Erbmasse vorhanden ist, weil dieser Andere aufs neue den Verzicht erklären muss. Seid Ihr denn alle untereinander verfeindet?

Hier die passende Stelle aus dem BGB:

_§ 2349

Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird._
(Unterstreichung von mir)

Beim Amtsgericht sollte man Dir ein Schreiben zeigen können, in dem Deine Mutter zu Deinen (Euren) Gunsten auf ihr Erbe verzichtet.

Gruß Ralf

[ot] *
Hi Sticky,

(und *[das übrigens jeder kriegt, der mir vernünftig auf meine Fragen antwortet])

ich mache das anders: Wer nicht vernünftig antwortet, kriegt eins in die Zähne. Tut echt gut! Für Sternchen gibt’s bessere Gründe:

Ein Beitrag

  • hat mir geholfen
  • hat mich amüsiert
  • hat meinen Horizont erweitert
  • hat Stil
  • … (hier fehlen noch 723 weitere Gründe, hab aber grad keine Zeit, muss weiter zum Sterndlwerfen)

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

erstmal herzlichen Dank für deine Antwort.

Nein, wir sind natürlich nicht untereinander verfeindet :wink: Bloß hat keiner von uns Ahnung von sowas *lol* Vielleicht hat meine Mama ja beim Amtsgericht einfach nur „angegeben“, daß sie Kinder hat und die sind dann einfach mal davon ausgegangen… Obwohl in dem Schreiben an mich sogar steht, daß meine Mama das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen hat.

Ich meine, die ganze Sache ist schon ewig (5 Jahre oder so) her, darum macht es keinen Sinn, da nochmal irgendwas zu unternehmen. Mich hat deine Aussage nur, ob meiner eigenen Erfahrung, gewundert.

Na wer weiß schon so genau, was da damals los war :wink: Meine Schwester mußte übrigens auch ausschlagen.

Viele Grüße
Anja