Erbschaft während Insolvenz

Guten Tag , ich habe folgende Frage.
Ich habe seit Mitte 2012 meine Privat Insolvenz Eröffnet.
Im Testament meiner Oma stehe ich als Alleinerbe eines Hauses + Grundstück. Mein Vater will im Todesfall meiner Oma, sprich seiner Mutter auf seinen Pflicht Erbanteil verzichten.(Er hat ebenfalls hohe Schulden aber noch keine Inso beantragt.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Testament dahingehend zu ändern , dass das Haus im Todesfall vor Ende der Insolvenz bzw. der Restschuldbefreiung erhalten bleiben kann?

Und dann würde ich gerne wissen ob man meinen Vater auf Grund seiner eigenen Schulden dazu Verpflichten kann sein Plichtanteil anzutreten?

Vielen Dank im vorraus.
MFG

Hallo Famoh,

wenn ich es recht verstehe, dann erfreut sich Oma noch bester Gesundheit und die Frage ist rein vorsorglich gestellt.

Auf ein Pflichtteil muss man nicht verzichten. Wenn Oma Papa als Erben nicht vorsieht, dann sieht sie ihn halt nicht vor. Als Sohn könnte er dann allerdings den Anspruch an seinem Pflichtteil geltend machen. Macht er das nicht, dann eben nicht. Das ist seine rein persönliche Entscheidung und er kann dazu nicht gezwungen werden. Er erfährt auch keine Nachteile.

Was Dich betrifft, muss man unterscheiden, ob Du das Haus ggf. in der laufenden Insolvenz oder aber in der Wohlverhaltensphase erben solltest.

Zunächst mal kannst auch Du das Erbe ausschlagen, ohne dass Dir daraus ein Nachteil erwächst (außer dass man des Erbe verlustig geht). Die Auswirkungen kann man auch nur dann beurteilen, wenn man die weiteren gesetzlichen Erben kennt (Geschwister Deiner Oma, Geschwister Deines Vaters, Geschwister von Dir). Wie ist da der Sachstand?

Erbst Du in der Insolvenz ist das Haus Teil der Insolvenzmasse. Erbst Du in der Restschuldbefreiungsphase (sog. Wohlverhaltensphase) dann gehört das Haus Dir, aber Du musst die Hälfte des Wertes in die Masse geben.

Wie gesund und alt ist die Oma?

Gib Infos und man kann Dir raten, was man machen kann.

Gruß

Der Internationale

Niemand kann gezwungen werden das erbe anzunehmen.Eine „Änderung“ des Testaments ist natürlich nicht möglich.

Den rest mal googlen

das Haus fällt natürlich in der Insomasse.
Sie können nicht auf der einen Seite Schulden nicht bezahlen und auf der anderen Seite Kapital haben.
Ihr Vater wird auch auf seinen Pflichtteil Anspruch nehmen müssen und davon die Schulden zahlen.
Wie sollte das laufen, wenn Sie Ihr Geld (Haus) halten dürfen und was ist mit denen, bei denen Sie die Schulden haben?
Die können dann ihres verkaufen, weil denen das Geld fehlt? Das sieht die Insolvenz nicht vor.
Das kann man nicht verheimlichen, denn raus kommt es so wie so und dann würde eine harte Strafe Sie treffen.
Es ist nicht Sinn und Zweck der Sache einer Insolvenz die Schulden zu erlassen und gleichzeitig Geld zu schenken, denn irgend jemand gehört dieses Geld und braucht es auch zurück.
Da ist das Gesetz auf der Seite der Gläubiger.
Gruss

Also die frage ist in der Tat vorsorglich gestellt. Die Oma ist 78 und relativ rüstig. (Aber niemand kann sagen was in der Zukunft ist). Geschwiester gibt es weder bei meinem Vater noch bei mir. Bei meiner Oma ja aber selbes alter und eben nicht mehr fit.
Die wohlverhaltensphas dürfte wenn ich glück habe noch bis Ende des Jahres beginnen.

Soweit habe ich das alles auch verstanden und bin der selben Meinung. Mir persönlich schwebt evtl. so was in der Art vor wie ich erbe das Haus , darf jedoch erst mit vollendung meines 40 lebensjahres ( in 12 Jahren)darüber verfügen. (Ende Inso 2018. Sollte meine oma während der Wohlverhaltensphase versterben, könnte ich nicht die Hälfte abgeben da ich nicht darüber verfüge?!?!!?

wieso kann man das Testament nicht ändern?? Also meine Oma lebt noch und kann es meiner Meinung nach doch ändern?

Hallo famoh,

so kann man das gar nicht beantworten da viele Einzelheiten eine Rolle spielen.
So wie Sie mir das schildern können weder Sie noch Ihr Vater das Haus retten.
Ein Testament kann im Nachhinein nicht geändert werden und Ihren Vater kann keiner Zwingen das Erbe anzutreten.
Aber, wie gesagt, es kommt auf die Details an.
In Ihrem Fall sollten Sie vielleicht einen entsprechenden Rechtsanwalt aufsuchen.

Alles Gute

Lore

Die Erbschaft zu umgehen geht nur, wenn man die Oma überreden kann, jemanden anderen als Erbe einzusetzen, dem man vertraut. Ein Verzicht auf das Erbe wäre im Erbfall nicht möglich, da der Insolvenzverwalter ohnehin darüber entscheiden würde. Der Vater wird wahrscheinlich ohnehin seinen Pflichtanteil beantragen, da ihn das evtl. um die eigene Insolvenz bringt, oder?! LG kermi

Also: was Dir vorschwebt kannst Du alles vergessen. Zu 50 % in die Masse fällt alles, „was mit Verfügungen von Todes wegen zu tun hat“. Und wer 1 ganzes Haus hat, der kann auch 50 % in die Masse zahlen. Das heisst dann: beleihen oder verkaufen.

Ist man erst einmal in der Wohlverhaltensphase, geht es aber niemand etwas an, was der Schuldner geschenkt bekommt (solange das Geschenk nicht mit einer „Verfügung von Todes wegen“ verbunden ist.

Schenkt also Oma dem Enkel das Haus und trägt sich zuvor ein lebenslanges Wohnrecht ein, dann kann da niemand was gegen machen.

Alles klar?

Gruß

Inti

Das war ja auch nicht meine Frage nach der Moral, wobei ich ihnen da zum Teil zustimmen muss. Jedoch war eher die Frage welche Möglichkeiten es gibt das dass Haus nunmal NICHT in die Insolvenzmasse gehen würde.
Es soll weder verheimlicht werden o.ä. sondern das Testament soll ergänzt bzw. geändert werden , was mir doch ziemlich legitim erscheint.( Oma lebt noch ). Gruß

Also ein sehr gutes Verhältnis innerhalb der Familie ist vorhanden. Oma macht alles damit das Haus in der Familie bleibt. Mein Vater wird auf seinen Anteil verzichten da er mir meine Schulden zu verantworten hat und ich nichts dafür kann.
Es sei denn er wird gezwungen seinen Plichtanteil von mir einzuklagen ?!?!?!

dann müssen wir die Oma dazu bringen, dass sie das Testament so ändert, dass Sie das Haus erst mit ?? Jahren bekommen.
Sie kann Sie ja als Verwalter ein setzen.
Dann haben Sie kein Eigentum und da kann keiner dran.
Ich will bestimmt keine Moral aus üben, denn ich bin eher der Meinung, dass die Banken Heute mal öfter einen drauf haben müssten.
Wie alt ist Oma denn? Versteht sie noch was man von ihr will?
Guss

Guten Morgen,

eine Privatinsolvenz macht man natürlich nur dann, wenn man bereit ist, das wirtschaftliche Schicksal in die Hände eines Dritten zu legen, ohne im Übrigen zu wissen, wer das ist und ob er seiner Aufgabe gerecht werden kann.

Folglich müssen sich damit abfinden, dass Sie auch Vermögenszuwächse den Gläubigern (insbesondere aber auch den Honoraransprüchen Ihres Insolvenzverwalters) nicht vor enthalten dürfen.

Deswegen ist es (nach meiner festen Überzeugung) dann unsinnig, Insolvenz anzumelden, wenn man das gar nicht muss.

Als Privatperson müssen Sie garkeine Insolvenz anmelden. Also - warum taten Sie’s? Wenn Sie auf die Restschuldbefreiung hoffen, dann sollten Sie wissen, dass diese erst am Ende der Wohlverhaltensphase erteilt wird, und zwar erst NACH Anhörung Ihrer Gläubiger.

Mal Hand aufs Herz - würden Sie - wenn Sie Ihr eigener Gläubiger wären - freiwillig auf Forderungen verzichten wenn Sie darauf garnicht verzichten müssen?

Wenn Sie im Bewusstsein dessen Insolvenz anmelden, dann müssen Sie auch mit den Folgen leben. Das Erbe können Sie selbst nicht antreten, aber gegebenenfalls Ihr Insolvenzverwalter (der sich natürlich freut).

Wenn Ihr Vater noch keine Insolvenz angemeldet hat, dann soll er es - um Gottes willen - dabei belassen. Es gibt immer seriöse andere Möglichkeiten als die, sich selbst zu entmündigen.

Viel Glück.

da bin ich überfragt; RA einschalten, aber nicht die aus der Schuldnerberatung, sondern einen der die Realität gestaltet !
Gruß
MichaelT

Hallo,

es kann NIEMAND dazu verpflichtet werden sein Erbe anzutreten, egal wieviel Schulden er hat.

Ansonsten müsste man spezielle Verträge, welche auch durch den Zwangsverwalter nicht anfechtbar sind entwerfen. Dies setzt ein hohes Fachwissen und Aufwand vorraus.
Dies wird nicht ganz billig sein, denn Fachleute kosten Geld.
Ansonsten kannst Du ja einmal hier nachschauen, ob Du was zur Inso findest:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Es verhält sich folgendermaßen: bei einer Insolvenz ist alles, was „flüssig“ zu machen ist, an den Insolvenzverwalter abzugeben bzw. er verkauft alles und überweist die Beträge auf das Treuhandkonto zur Befriedigung der Gläubiger. Da die Insolvenz gerade erst begonnen hat, heißt das, dass das für die nächsten 7 Jahre so ist. Erbschaften, die in dieser Zeit gemacht werden, können daher nicht behalten werden. Wenn die Oma schlau ist, wird sie sich im Erbvertrag ein sog. Nießbrauchrecht eingetragen haben, dann kann sie bis zum Lebensende dort wohnen. Wenn ich es richtig verstanden, wohnt die Oma noch in dem Haus, oder? Wie alt ist sie denn? Gibt es nicht jemanden, der erben kann und der dann das Erbe nach der Restschuldbefereiung wieder zurück übertragt- gegen eine Teilhabe z.B.? Man sollte das alles einmal durchspielen. Ich sehe keienn Anlass, wie man den Vater verklagen könnte, seinen Pflichtteil einzuklagen. Wenn er das täte, wäre er zwar schlau, denn er hat ja nichts zu befürchen und könnte seine Schulden loswerden. Wenn aber nicht, landet allse auf dem Treuhandkonto… LG kerml