Hi,
sei X ein permanent im nicht europäischen Ausland lebender Deutscher (‚Expat‘, Land Y).
Sei X zudem mindestens 5 Jahre dort ansässig.
Sei S die einzige Schwester von X.
Sei T die Tochter von X, die in einem anderen nicht europäischen Land (nicht Y) studieren würde.
X hätte lange Zeit keinen Kontakt zu seinen Verwandten in D.
Es träte nun ein Erbfall innerhalb Deutschlands ein, bei dem X Erbe erster Ordnung würde. Weder X noch T erführen über diesen Erbfall (T hätte also X nicht informieren können). Die zuständigen Stellen wüßten, das X der Haupterbe bzw. Miterbe ist (ersteres für den Fall, dass S bereits verstorben sei), könnten aber -aus unterschiedlichsten Gründen, aber nicht durch X verursacht - nicht ermitteln, wo er sich aufhalten würde (Welche Stellen hätte X vor/nach seinem Umzug ins Ausland informieren sollen?)
Für die nachfolgende Diskussion gehen wir davon aus, dass das Erbe, welches X bekäme, ein Haus mit Grundstück wäre.
Gemäß §13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG wäre das Erbe (Erbschafts)steuerfrei, sofern X die Selbstnutzung antreten würde. Das hätte er in diesem Fall allerdings selbst dann nicht können, wenn er es gewollt hätte, da er ja von dem Erbfall gar nicht unterrichtet wäre.
Was würde nun nun mit der Erbsache passieren?
Wieviel Erbschaftssteuer müsste entrichtet werden, wenn X -sagen wir- Jahre später davon erführe (also insbesondere nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Erbfall)?
Was passiert, wenn X ihm unbekannterweise (alleiniger) Erbe geworden wäre, er aber aus Unwissenheit darüber weder Erbschaftssteuer (sofern anfallend) noch Grundstückssteuer zahlen würde?
Fiele das Erbe direkt (derweil X nicht auffindbar) oder ein wenig später an die Nacherben (d.h. T)?
Fiele das Ganze ggf. irgendwann an den Staat, weil ggf. auch die Nacherben nicht auffindbar wären oder weil die Steuern nicht gezahlt würden? Was hätte X tun können, damit das nicht passiert (Ein Ausschlagen des Erbes zugunsten T hätte er ja nach deutschem Recht erst dann machen können, nachdem der -ihm unbekannte- Erbfall eingetreten ist).
Gruß
Ξ