Meine Mutter verstarb und hatte 1988 ein Testament gemacht Danach stellte sie meinen Bruder zum Hauserben ein .Wir zwei Geschwister sollten nur 15000DM bekommen Wir sind 3 geschwister ).2004 machte sie einen anhang das wir jetzt 25000Euro bekommen sollten.Das Grundstück ist aber alleine schon über 80000Euro wert ohne Haus wo 2 Wohnungen drinnen sind. 1 Wohnnung unsere Mutter 2 Wohnung mein Bruder der seit 14 Jahre ohne Miete wohnt.Am Haus wurden auch neue Fenster ,Heizung und Tor eingebaut.Meine Frage Wenn ist das selbstrenovieren verwohnt??? (mein Bruder ren.1998 seine Wohnung etwas.)Ist das ungerechte erbe anzufechten.???Oder kann ich das erbe ausschlagen und nur meinen Pflichtteil ver langen der ja dann höher wäre ,denn das Haus mit Grundstück wurde ja auf mindestes 180000 geschätzt???Vielleicht können sie mir etwas helfen. Vielen Dank im Vorraus.
Um eine für Sie sachlich und rechtlich verwendbare Beurteilung abgeben zu können, bedarf es einer umfassenden und vertieften Prüfung aller Infos und Unterlagen. Wenn Sie nicht Miterbin geworden sind und die Geldangaben nur Vermächtnisse darstellen, haben Sie einen Pflichtteilsanpruch, wenn Sie das Vermächtnis ausschlagen. Wie es sich liest, scheint dieser Weg der günstigere zu sein. Aber Achtung: Überprüfen Sie, ob die Wohunungen tatsächlich noch zum Grundstück gehören und Ihre Mutter nach wie vor als Eigentümerin eingetragen ist. Das lassen Sie besser einen Notar machen, da das Grundbuch-Lesen kompliziert ist.Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie erneut unter erneuter Angabe des Vorganges.
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
das haus gehört zum Grundstück und das ist auch alles auf den Namen meiner Mutter eingetragen.Meine Frage wenn das Haus mit Grundstück weit über 18ooooEuro geschätz wurde ,kann das dann meine Mutter so ungerecht vererben.Mein Bruder soll 25000 Euro mir und meine Schwester das gleiche geben dann wäre das Haus meinem Bruder.Kann ich das Testament anfechten ???
Bekomme ich und meine Schwester nicht
mehr Geld wenn wir nur unseren Pflicht
teil wollen.???
Die Testamentsanfechtung ist bei dieser Frage nicht relevant, sondern hier geht es um das Pflichtteilsrecht beim typischen Fall einer ungleichen Verteilung. Sie ist rechtlich nicht zu beanstanden, da Testierfreiheit besteht. Ihr Pflichtteil wäre wohl höher, als das Vermächtnis, wenn keine anderen Fakten zu berücksichtigen sind. Die Sache sollten Sie als Laie evtl. nicht allein durchfechten.
H.G.