Erbschaft / Zugewinn

Nehmen wir an jemand hat vor 25 Jaren ein Haus geerbt. Vor 5 Jahren hat er/sie geheiratet. Das Haus wird verkauft und der Erlös wird eingenommen. Kurz darauf lassen die Eheleute sich scheiden. Ist der Erlös aus dem Hausverkauf in den Zugewinn eingeflossen oder nicht? Erbschaften gehen ja nicht in den Zugewinn, aber die war ja vor der Ehe… Der Erlös aus dem Hausverkauf ist ja in der Ehe geflossen. Wie verhält es sich hier?

Gruß
mitch

Hallo,

der Erlös des Hauses bis auf eine Ausnahme, nicht in den Zugewinn ein - der eine Ehepartner hat einen Wertgegenstand vor der Ehe besessen und hat jetzt dafür den Barbetrag/Aktien oder was auch immer. Wenn das Haus einen „Wertsprung“ während der Ehe gemacht hat, geht diese Wertsteigerung - ist ja ein Zugewinn - ins Haus ein.

Beispiel: das Haus war am Beginn der Ehe 100.000 Euro wert. Jetzt wird es zu 150.000 Euro verkauft, weil z. B. neue Fenster und eine Heizung, während der Ehe eingebaut wurden. Es hat also am Ende der Ehe einen Zugewinn von 50.000 Euro. Diese Wertsteigerung von rund 50.000 Euro wird zum Zugewinn - Achtung unten dazu mehr.

Allerdings kann man auch den Anfangswert des Hauses - der zu Ehebeginn vorhanden war - mit dem Kaufkraftverlust fortschreiben und dadurch den Wert des Hauses zu Beginn der Ehe erhöhen. Hierzu die offiziellen staatlichen Zahlen nehmen.

Gruß
Ingrid

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Hallo!

Zugewinn ist der Geldbetrag, um den das Endvermögen eines in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Der Berechnung zugrunde zu legen ist das gesamte Vermögen des jeweiligen Ehegatten am jeweiligen Stichtag.

Ist derselbe Vermögensgegenstand sowohl im Anfangsvermögen als auch im Endvermögen vorhanden, so berechnet sich der Zugewinn für diesen Vermögensgegenstand nach seiner Wertentwicklung. Hat der Gegenstand im Endvermögen einen höheren Wert als im Anfangsvermögen, so ist der Wertzuwachs der Zugewinn hinsichtlich dieses Gegenstand.

Gruß, Franz

Hallo erstmal,

der Grundsatz ist klar, voreheliches Vermögen geht auch bei Umwandlung nicht in den Zugewinn ein. Trotzdem ist die Sache in der PRaxis regelmäßig problematisch, weil selten der Erlös auf ein eigenes Konto kommt und da liegen bleibt, sondern im Rahmen der Lebensführung in der ein oder anderen Form zumindest teilweise eingebracht wird. Und die hierbei eintretenden Entwertungen führen dann schon dazu, dass man hinterher nicht mehr sagen kann, dass man mal ein Haus für € 200.000,-- eingebracht hat, und jetzt bar € 200.000,-- wieder mitnehmen möchte. Z.B. wenn Geld für ein gemeinsames Auto investiert wurde, und die Karre inzwischen nichts mehr wert ist, dann ist der darein investierte Anteil natürlich futsch.

Gruß vom Wiz