Erbschaft zwangsversteigerng

suche jemand der sich genau bei erbschaftsfragen auskennt und zwar zwangsversteigerung

suche jemand der sich genau bei erbschaftsfragen auskennt
und zwar zwangsversteigerung

kl.stern,
hallo keine fragen gefunden ??? teilversteigerung?

mein neffe hat die zwangsversteigerung angesetzt
ich habe ihn ein angebot gemacht aber er lehnte ab
weißt du für mich einen rat

mein neffe hat die zwangsversteigerung angesetzt
ich habe ihn ein angebot gemacht aber er lehnte ab
weißt du für mich einen rat

hallo,
ihr müsst ja ein Gutachten haben, wenn der Neffe dir die hälfte davon geben würde, o.k., denn bei Zwangsverstg. kommt immer weniger raus. oder du gibst ihm die hälfte des gutachtenspreises resp. verkehrswertes. du kannst es auch selber ersteigern!
nur der neffe könnte die versteigerung wieder absetzen.

stimmt der neffe kann die zwangsversteigerung wieder zurücknehmen
ich habe ihm so zusagen den wert seiner anteile selber überlassen
aber er lehnte ab
ich selber besitze ein haus das noch nicht abgezahlt ist leid mir die bank wenn es zur zwangsversteigerung auch das geld

Hallo, es tut mir Leid, aber mit Zwangsversteigerungen in Zusammenhang mit Erbschaftsfragen habe ich leider keine Ahnung. Es gibt aber in vielen Städten Kanzleien, die eine Erstberatung vür 15-20 Euro anbieten.
LG
dchampw

suche jemand der sich genau bei erbschaftsfragen auskennt
und zwar zwangsversteigerung

solltest du trotz wider erwarten die hütte ersteigern können, so musst du erst mal den gesamten verkehrswert in euro dem gericht hinterlassen, erst später wird dann das geld auf euch beide verteilt, wo wieder gestritten wird! du musst entscheiden - einfacher für dich wäre die versteig. laufen lassen, später die hälfte kassieren. ich weiss wovon ich rede vier jahre streit und kein licht im dunkel.

ich hänge an mein elternhaus wie kann ich es gewinnen

Mit Zwangsversteigerungen kenne ich mich aus, mit Erbschaftsrecht nicht.

guck mal hier
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

suche jemand der sich genau bei erbschaftsfragen auskennt
und zwar zwangsversteigerung

suche jemand der sich genau bei erbschaftsfragen auskennt
und zwar zwangsversteigerung

Anmerkung:
Hi,
ich bin Kreditexperte - seit 36 Jahren im kompletten Kreditbereich kundig. Kenne mich einigermaßen im Erbschaftsbereich aus (wenn Sie reine Erbschaftsfragen haben, wäre eine andere Rubrik, wo Sie die Frage stellen, besser).
Mit der Zwangsversteigerung kenne ich mit sehr gut aus.

Ich vermute, Sie wurden Miteigentümer im Rahmen einer Erbengemeinschaft und nun geht es darum, das Objekt zu Geld zu machen oder so ähnlich.
Da kenne ich mich schon aus (Thema: Teilungsversteigerung, die als Zwangsversteigerung nicht bezeichnet werden kann, sondern dem Zwecke der Auseinendersetzung/Beendigung einer Gesamthandsgemeinschaft, z.B. Erbengemeinschaft, dient).

Schießen Sie mal los. Von mir bekommen Sie i.d.R. eine klare Aussage. Ich bin auch „so mutig“ zu sagen, „sorry, das weiß ich nicht“.

Zum Thema Teilungsversteigerung vorweg:

Eine Superseite ist:
www.teilungsversteigerung.net

Grüsse
Bracco

Hallo, ich kann nur noch einmal wiederholen, dass ich mich nicht auskenne mit allem, was mit Erbschaft zu tun hat. Noch ein Vorschlag zur Güte, versuchen Sie beim Amtsgericht mit einem Rechtspfleger zu sprechen, vielleicht kann de Ihnen weiter helfen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück
dchampw

ich hänge an mein elternhaus wie kann ich es gewinnen

Die Versteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft ist nichts für Laien und Jura-Jünglinge. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt oder Notar, wenn es Ihnen ernst ist ums Elternhaus!!! Übrigens: Der hier genannte Verkehrswert hat hier kaum eine Bedeutung, sondern ob finanzkräftige und interessierte Bieter im Versteigerungstermin auftauchen könnten…
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

suche jemand der sich genau bei erbschaftsfragen auskennt
und zwar zwangsversteigerung

Guten Morgen,

bitte stellen Sie Ihre Frage.

Sobald diese Frage vorliegt, melde ich mich.

Hallo ich würde gerne mein elternhaus erwerben
da es kein testament vorhanden war
geht es in die erbengemeinschaft
da von meinem verstorbenen bruder der sohn mein elternhaus möchte und seine anteile nicht verkauft hat er die teilvertseigerung angesetzt meine frage lautet bekomme ich von der bank auch das geldgeliehen oder habe ich dann keine chance es zu erwerben

mfg klstern

Guten Morgen,

ob Sie von Ihrer Bank das Geld für die Ersteigerung des Objektes bekommen, hängt von Ihrer Bonität ab.

Es stellt sich aber die Frage, ob Sie überhaupt Geld brauchen. Das hängt allerdings von den Versteigerungsbedingungen ab.

Aber Achtung: Jetzt ist ein Profi gefragt (aber ein wirklicher Profi). Und der wird eine Menge Geld kosten (aber wesentlich weniger als das, was Sie verlieren könnten).

Viel Glück.

Guten Tag,
die Rechtspfleger von einem Amtsgericht sollten diese Frage 100 % genau beantworten können.

Ich bin oft nur als Gläubiger einer Forderung zu einem ZV-Termin hingegangen.

suche jemand der sich genau bei erbschaftsfragen auskennt
und zwar zwangsversteigerung

kann nicht helfen sorri