Erbschaft

Hallo Experten,

am Wochenende stellte sich folgende Streitfrage:

Wird eine während der Ehe gemachte Erbschaft dem Anfangsvermögen zugerechnet oder gilt diese als Zugewinn??

Im Konkreten: Ehepaar, Sie hat aus erster Ehe 2 Kinder, Mann erbt von Tante Geld, Sie verstirbt, Testament wird nicht eröffnet, erst beim Ableben von Ehemann. (Berliner Testament) Stieftochter ist Alleinerbin. Stiefsohn ist schon vorher verstorben. Nun ist für Pflichtteilsberechnung der Enkelkinder der Oma, die Erbschaft des „Stiefopas“ rausgerechnet worden. Weil Enkelkinder beerben ja nur die leibliche Oma, nicht den Stiefopa! Ist dies rechtens??

Vielen Dank für evtl. Antworten!

Hallo,
Erbschaften fallen nicht unter den ehelichen Zugewinn, sondern sind auf die Erbperson beschränkt.
Vergleiche hierzu auch Lebensversicherungen; wenn der Versicherte verstirbt, erbt das Geld die Bezugsperson und nicht die Eheleute; wird im Falle der Scheidung auch nicht als Gemeinschaftsvermögen aufgeteilt.

Was heißt hier Stiefkind?
Meinen Sie ein nicht eheliches Kind, welches nicht adoptiert wurde?
Dann ist es richtig, dass das „Stiefkind“ nicht erbt, weil nicht in der Erbfolge.Gilt damit als „Fremd“.
Das Stiefkind könnte nur dann erben, wenn es adoptiert worden wäre, dann wäre es aber auch ein Adoptionskind und folgedessen erbberechtigt.
peter

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das ist, wie bei edelmann fast schon üblich, so entstellend unvollständig: es gibt eine reihe höchstrichterlicher entscheidungen, die stiefkinder mit leiblichen gleichstellen. ich empfehle die einschaltung eines fachkundigen anwalts.