Du musst zwischen dem unterscheiden, was man in der Schweiz den „verfügbaren Teil“ nennt, und dem, über das man nicht frei verfügen kann, weil dem Pflichtteilsansprüche entgegen stehen.
Wie schon geschrieben, haben Geschwister in der Schweiz (wie auch in Deutschland) keinen Pflichtteilsanspruch. D.h. sie können nicht, ohne dass sie zufällig gesetzliche Erben sind (weil es keine näheren gesetzlichen Erben gibt/diese bereits vorverstorben sind), oder per Testament zu Erben bestimmt worden sind, einen Anspruch auf einen Pflichtteil gelten machen. D.h. wenn Kinder vorhanden sind, es keinen Ehegatten (mehr) gibt, und es kein Testament gibt, dann verteilt sich das Erbe zu gleichen Teilen auf die Kinder, und die Geschwister gehen leer aus, und können keinen Pflichtteil geltend machen.
Da bei Dir keine Kinder und kein Ehegatte und auch keine Eltern mehr vorhanden sind, werden die Geschwister ohne Testament gesetzliche Erben. Einen Pflichtteilsanspruch haben sie nicht und brauchen sie in dieser Situation auch nicht, weil ihnen ohnehin alles zufällt.
Wenn Du jetzt aber ein Testament aufsetzt, dann kannst Du beliebige Erben zu beliebigen Quoten einsetzen, ohne die Geschwister berücksichtigen zu müssen. Und da diese auch keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen können, gehen sie dann tatsächlich leer aus, oder bekommen eben nur das, was Du ihnen ausdrücklich im Testament zugewiesen hast, weil dein „verfügbarer Teil“ deinen gesamten Nachlass umfasst.
Bitte niemals Pflichtteil und Erbteil gleichsetzen oder verwechseln. Der Pflichtteil bedeutet nur, dass Du hierdurch dahingehend eingeschränkt wirst, was Du im Rahmen des „verfügbaren Teils“ anderweitig zuweisen kannst, wenn Du das willst. Wenn jemand, der auch einen Pflichtteilsanspruch hätte, bereits als gesetzlicher Erbe oder über ein Testament einen Anteil bekommt, der mindestens dem Pflichtteil entspricht, ist für einen Pflichtteil grundsätzlich kein Bedarf mehr (ob es in der Schweiz ähnliche Sonderfälle wie in Deutschland gibt, in denen der Pflichtteil dann ausnahmsweise doch einen Sinn ergibt, müsste man nachlesen).