Erbschaften / Pflichtteil / Erbrecht CH

Guten Tag zusammen,

Ich komme wieder mal mit einer Frage, die die Schweizer und die Schweiz betreffen :
Im Mai wurde ich offiziell pensioniert und zum pensionär. Ich bin kein Millionär und habe, so kann ich sagen, nur wenig Erspartes. Trotzdem interessiert mich die staatlich organisierte Verteilung des Geldes (Pflichtteil) bei meinem Ableben.
Meine Eltern sind beide schon verstorben. Ich habe einen Bruder und eine Schwester. Ich bin unverheiratet und habe keine Kinder.
Kann mir jemand sagen, wieviel die offiziellen Quoten sind ? Wieviel würde mein Bruder und meine Schwester bei meinem Ableben bekommen (in %) ? Bekommen die Kinder meiner Schwester etwas (Sohn und Tochter) ? Mein Bruder ist ebenfalls unverheiratet und kinderlos.
Für Eure Antworten bin ich Euch schon im voraus dankbar.

Mit Frundlichen Grüssen

Werner7 (Werner)

In der Schweiz gibt es nur folgende Pflichtteile:

  • Ehefrau/Ehemann, bzw. eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner,
  • Kinder oder, wenn diese verstorben sind, deren Nachkommen (Kinder und evtl. Enkelkinder).

D.h. Du kannst per Testament frei vererben, ohne Pflichtteilsansprüche berücksichtigen zu müssen und dein „verfügbarer Teil“, wie es in der Schweiz genannt wird, beträgt 100%.

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In Deutschland nennt man „Pflichtteil“ den Anspruch von eigentlich erbberechtigten Personen, die aber im Testament des Erblassers nicht berücksichtigt wurden.

Geht es dir um den Pflichtteil, also das, was deine Bruder und Schwester bekommen können, OBWOHL du sie „enterbt“ hast? Das hat Wiz ja schon beantwortet: Bruder und Schwester haben keinen Pflichtteilsanspruch - du kannst dein Vermögen also zu 100% dem Karnickelzuchtverein vermachen.

Oder geht es dir um die Verteilung, wenn du kein Testament erstellt hast?
Dann wird dein Erbe zunächst hälftig auf deine Mutter und deinen Vater aufgeteilt.
Da diese nun leider nicht mehr leben, erhalten jeweils die Kinder deiner Mutter und die deines Vaters zu gleichen Teilen den auf die Eltern fallenden Erbteil.
Daraus folgt bei dir: Bruder und Schwester bekommen je 50%.
Sollte dein Vater aber mit einer anderen Frau noch ein Kind haben, so wird der Anteil deines Vaters zwischen diesem Kind und deinen beiden Geschwistern aufgeteilt.
Dein Bruder bekäme dann: ein Drittel des väterlichen Teils (ein Sechstel) und die Hälfte des mütterlichen (ein Viertel), in der Summe also fünf Zwölftel.
Deine Schwester bekäme dasselbe.
Dein Halbbruder bekäme ein Drittel des väterlichen Teils - also ein Sechstel.