Erbschaften / Pflichtteil / Erbrecht CH

Guten Tag zusammen,

Ich komme wieder mal mit einer Frage, die die Schweizer und die Schweiz betreffen :
Im Mai wurde ich offiziell pensioniert und zum pensionär. Ich bin kein Millionär und habe, so kann ich sagen, nur wenig Erspartes. Trotzdem interessiert mich die staatlich organisierte Verteilung des Geldes (Pflichtteil) bei meinem Ableben.
Meine Eltern sind beide schon verstorben. Ich habe einen Bruder und eine Schwester. Ich bin unverheiratet und habe keine Kinder.
Kann mir jemand sagen, wieviel die offiziellen Quoten sind ? Wieviel würde mein Bruder und meine Schwester bei meinem Ableben bekommen (in %) ? Bekommen die Kinder meiner Schwester etwas (Sohn und Tochter) ? Mein Bruder ist ebenfalls unverheiratet und kinderlos.
Für Eure Antworten bin ich Euch schon im voraus dankbar.

Mit Frundlichen Grüssen

Werner7 (Werner)

In der Schweiz gibt es nur folgende Pflichtteile:

  • Ehefrau/Ehemann, bzw. eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner,
  • Kinder oder, wenn diese verstorben sind, deren Nachkommen (Kinder und evtl. Enkelkinder).

D.h. Du kannst per Testament frei vererben, ohne Pflichtteilsansprüche berücksichtigen zu müssen und dein „verfügbarer Teil“, wie es in der Schweiz genannt wird, beträgt 100%.

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In Deutschland nennt man „Pflichtteil“ den Anspruch von eigentlich erbberechtigten Personen, die aber im Testament des Erblassers nicht berücksichtigt wurden.

Geht es dir um den Pflichtteil, also das, was deine Bruder und Schwester bekommen können, OBWOHL du sie „enterbt“ hast? Das hat Wiz ja schon beantwortet: Bruder und Schwester haben keinen Pflichtteilsanspruch - du kannst dein Vermögen also zu 100% dem Karnickelzuchtverein vermachen.

Oder geht es dir um die Verteilung, wenn du kein Testament erstellt hast?
Dann wird dein Erbe zunächst hälftig auf deine Mutter und deinen Vater aufgeteilt.
Da diese nun leider nicht mehr leben, erhalten jeweils die Kinder deiner Mutter und die deines Vaters zu gleichen Teilen den auf die Eltern fallenden Erbteil.
Daraus folgt bei dir: Bruder und Schwester bekommen je 50%.
Sollte dein Vater aber mit einer anderen Frau noch ein Kind haben, so wird der Anteil deines Vaters zwischen diesem Kind und deinen beiden Geschwistern aufgeteilt.
Dein Bruder bekäme dann: ein Drittel des väterlichen Teils (ein Sechstel) und die Hälfte des mütterlichen (ein Viertel), in der Summe also fünf Zwölftel.
Deine Schwester bekäme dasselbe.
Dein Halbbruder bekäme ein Drittel des väterlichen Teils - also ein Sechstel.

Guten Tag zusammen,
Erst mal recht herzlichen Dank für Eure Antworten.
So wie ich das verstanden habe, bekommen mein Bruder und meine Schwester keinen Pflichtteil. Ich müsste sie also im Testament ausdrücklich begünstigen, wenn ich möchte, dass sie von mir etwas bekommen sollen (falls sie mich überleben, denn sie sind 3 respektive 6 Jahre älter als ich).
MFG
Werner7 (Werner)

ist es völlig falsch. Dir wurde doch geschrieben:

Wenn du willst, dass sie im Falle eines Falles dich beerben, dann musst du nichts tun. Sie sind gesetzliche Erben. Hier steht mehr dazu:

Gruß
Christa

Guten Tag Christa,
Vielen Dank für Deine Antwort. Also ist es so wie ein anderer Teilnehmer : X_Strom beschrieben hat ?
Der schrieb wie folgt : Daraus folgt bei dir: Bruder und Schwester bekommen je 50% (Vater und Mutter leben nicht mehr). Somit ist alles aufgeteilt und ich kann gar nichts mehr testamentarisch verteilen, oder ?
Gruss
Werner7 (Werner)

Ja, das ist richtig.
Die korrekte Formulierung ist aber: sie haben beide keinen Pflichtteilsanspruch.

Ja.
Das brauchst Du aber nur zu tun, wenn es außer Deinen Geschwistern noch weitere Erben geben soll.

Wenn Du auf ein Testament verzichtest, dann erben Deine Geschwister automatisch zusammen alles —> das ist dann die gesetzliche Erbfolge.

Jein. Bei Geschwistern gibt es keinen Pflichtteilsanspruch.

Doch. Du kannst per Testament Dein Vermögen vererben, wem Du willst.
Wenn Du es zu 100% (=Alleinerbe) dem Roten Kreuz „vermachst“, dann schauen Deine Geschwister „in die Röhre“, denn sie haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Du kannst Dein Vermögen aber auch unter Rotem Kreuz und Deinen Geschwistern aufteilen - nach Deinem Gutdünken.

Das ist falsch!
Im Zusammenhang mit Geschwistern kommt Pflichtteil einfach nicht vor.

Es ging um die Erklärung dessen, was Pflichtteil ist, ohne Rücksicht auf das schweizerische Erbrecht. Aber viel Spaß weiterhin beim Korinthenkacken!

@Wiz hat es in Kurzform am besten beschrieben, die ausführliche Variante kannst du bei meinem Link nachlesen.

Ich weiß aber jetzt nicht so recht, welchen Sinn diese nun mittlerweile lange Diskussion hat, wenn du schreibst

Genieß das Leben, gib dein Erspartes in Maßen aus, und wenn es danach noch jemanden gibt, für den es etwas zu erben gibt, wird er/sie sich freuen, wenn nicht, dann nicht!

Gruß
Christa

Ja, (Forums-)Mutti.

Du musst zwischen dem unterscheiden, was man in der Schweiz den „verfügbaren Teil“ nennt, und dem, über das man nicht frei verfügen kann, weil dem Pflichtteilsansprüche entgegen stehen.

Wie schon geschrieben, haben Geschwister in der Schweiz (wie auch in Deutschland) keinen Pflichtteilsanspruch. D.h. sie können nicht, ohne dass sie zufällig gesetzliche Erben sind (weil es keine näheren gesetzlichen Erben gibt/diese bereits vorverstorben sind), oder per Testament zu Erben bestimmt worden sind, einen Anspruch auf einen Pflichtteil gelten machen. D.h. wenn Kinder vorhanden sind, es keinen Ehegatten (mehr) gibt, und es kein Testament gibt, dann verteilt sich das Erbe zu gleichen Teilen auf die Kinder, und die Geschwister gehen leer aus, und können keinen Pflichtteil geltend machen.

Da bei Dir keine Kinder und kein Ehegatte und auch keine Eltern mehr vorhanden sind, werden die Geschwister ohne Testament gesetzliche Erben. Einen Pflichtteilsanspruch haben sie nicht und brauchen sie in dieser Situation auch nicht, weil ihnen ohnehin alles zufällt.

Wenn Du jetzt aber ein Testament aufsetzt, dann kannst Du beliebige Erben zu beliebigen Quoten einsetzen, ohne die Geschwister berücksichtigen zu müssen. Und da diese auch keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen können, gehen sie dann tatsächlich leer aus, oder bekommen eben nur das, was Du ihnen ausdrücklich im Testament zugewiesen hast, weil dein „verfügbarer Teil“ deinen gesamten Nachlass umfasst.

Bitte niemals Pflichtteil und Erbteil gleichsetzen oder verwechseln. Der Pflichtteil bedeutet nur, dass Du hierdurch dahingehend eingeschränkt wirst, was Du im Rahmen des „verfügbaren Teils“ anderweitig zuweisen kannst, wenn Du das willst. Wenn jemand, der auch einen Pflichtteilsanspruch hätte, bereits als gesetzlicher Erbe oder über ein Testament einen Anteil bekommt, der mindestens dem Pflichtteil entspricht, ist für einen Pflichtteil grundsätzlich kein Bedarf mehr (ob es in der Schweiz ähnliche Sonderfälle wie in Deutschland gibt, in denen der Pflichtteil dann ausnahmsweise doch einen Sinn ergibt, müsste man nachlesen).

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Ich habe zwei Sätze geschrieben.
Im ersten fragte ich, ob es ihm um einen Pflichtteil seiner Geschwister geht.
Im direkt folgenden Satz erläuterte ich, dass es so einen Anspruch gar nicht gibt.

Und zu guter Letzt schrieb ich, dass er in einem Testament sein ganzes Vermögen auch dem Karnickelzuchtverein vermachen kann und ohne Testament und ggf. verschwiegene oder vergessene Halbgeschwister sein Bruder und seine Schwester je 50% bekommen.

Es war unklug, zuerst einen imaginären Pflichtteilsanspruch zu erwähnen um danach aufzuklären, dass es diesen gar nicht gibt.

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Vor allem hat es den Fragesteller total irritiert.

Ich empfehle zukünftig eine etwas sparsamere Verwendung des Begriffs.
Vor 3 Wochen (Thread „Rückwirkend ohne Mietvertrag…“, 12. Juni) hattest Du auch einen sehr merkwürdigen Satz geschrieben: Pflichtteilsberechtigter = Miteigentümer.
Gibt’s nicht. Es gibt im Normalfall nur entweder - oder.
Als Eselsbrücke: wenn Pflichtteil überhaupt eine Rolle spielt, muß es ein Testament geben.