Erbschafts-Angelegenheit

Fakten:

Eine Person hinterläßt 2 leiblichen Kindern einen bestimmten Geldbetrag.
Aus diesem Betrag steht dem einen Kind vor 50 : 50-Prozent –Teilung eine bestimmte Summe zu.
Die Geschwister wissen durch persönliche Aufzeichnungen des Verstorbenen davon und werden untereinander entsprechend aufteilen.
Ein Testament existiert nicht.

Eines der Kinder hat Vollmacht „über den Tod hinaus“ über das Konto des Verstorbenen. Es wird das Konto auflösen und das Geld wie oben beschrieben verteilen.

Nun aber hat die Bank des Verstorbenen dem Finanzamt mitgeteilt, daß sich das bevollmächtigte Kind den Gesamtbetrag hat auszahlen lassen – und fordert von ihm vermutlich entsprechend hohe Steuern.

Frage:

Was muß dieses „Kind“ tun, um dem Finanzamt aufzuzeigen, daß ein Teil des Gesamtbetrages längst an das Geschwisterkind weitergeleitet wurde und für es selbst die Steuern daher nicht so hoch sein dürften?

Genügt hierfür ein einfacher Brief?

Hallo,
da es 2 Kinder sind hätte die Bank nicht ausbezahlen dürfen, da ändert auch „über den Tod hinaus nichts“.
Da anscheinend ausbez. nimmt man den Vermerk des Verstorbenen mit zum Fiskus. Die Frage ist nun wie hoch der Betrag des Verst. war, da ja sowieso jedes Kind wenn es leiblich ist einen Freibetrag von
€ 400 000.-- hat für das keine Erbschaftssteuer anfällt.
M.f.G
pete
Ich denke das Finanzamt wird die Sache dem Amtsgericht mitteilen, das dann von dem „Abheber“ die Hälfte erstmal zurückfordert.