Erbschafts Ausschlagung

Hallo liebe Gemeinde!

Ich mache es Mal kurz;

Kann man als Kind bereits die Erbschaft ausschlagen, die die noch lebende Mutter ein Mal hinterlassen würde??

(es gibt ja auch ein sogenanntes „Vorauserbe“)

Herzlichen Dank für eine Antwort!

Hallo !

Ein Erbverzicht zu Lebzeiten des (noch nicht) Erblassers geht schon.

Das nennt man Erbverzichtsvertrag den Erblasser und Erbe in spe schließen.
Vor einem Notar muss das sein.

Dazu kann man in den BGB § 2346,2347 und 2349 nachlesen.

§2349 regelt diesen Verzicht auch für die Kinder des Verzichtenden,denn ohne diese Berücksichtigung im Vertrag,würden die Kinder(Enkelkinder zum Erblasser) für ihre verstorbenen Eltern wiederum erbberechtigt sein.
Das kann man ausschließen,wenn man es will.

MfG
duck313

Herzlichen Dankfür diese Info!! Sie ist sehr hilfreich für mich!!