Hallo!
Ich habe auf einer Seite gelesen, daß leibliche Kinder bei einer Schenkung oder Erbschaft einen Freibetrag von 400.000 € haben. Bedeutet das, daß zum Beispiel, wenn das Elternhaus im Wert von 300.000 € an 4 Kinder vererbt wird, diese noch weit davon entfernt sind, Erbschaftssteuern zu zahlen? Wenn ja- warum gibt es dann immer so ein Gerede um Erbschafts- und Schenkungssteuern? 400.000€, da kommen Normalsterbliche doch niemals hin!
Also- wie ist es nun wirklich, weiß das jemand?
MfG, Thomas Schröder
Hallo,
ja, das Thema hat sich für die leiblichen Kinder durch die letzte Reform deutlich entschärft, und bei mehreren Kindern und vernünftig zwischen den Elternteilen aufgeteiltem Vermögen sowie notwendiger Vorsicht mit einem Berliner Testament bei größeren Vermögen, wird es schon „recht schwierig“ in den Bereich zu kommen, in dem Kinder Erbschaftsteuer zahlen müssen. Aber ein Einzelkind kommt bei Alleineigentum einer Immobilie durch einen Elternteil und ggf. ungünstigem Berliner Testament der Eltern nach dem letztversterbenden Elternteil schon noch mal in diese Problematik rein, wenn wir z.B. an etwas größere teilvermietete Objekte denken oder an Objekte in Toplagen/Gegenden mit hohen Immobilienpreisen. In München sind € 400.000,-- schnell auch mit der etwas älteren und schon zweimal in der Familie vererbten kleinen Hütte schnell erreicht. Und wenn dann noch etwas Barvermögen dazu kommt, … Nicht vergessen sollte man auch die neue Steuerfreiheit von über zehn Jahre ausschließlich vom Erben selbst bewohnte Immobilien.
Vor der Reform sah das alles deutlich kritischer aus.
Gruß vom Wiz
Danke!
Grüße, Thomas