Erbschaftsanfechtung

Was kann man tun um genaue Auskunft über sein Erbe zu bekommen,wenn die Auskunft von dem oder der Bevollmächtigten verweigert wird.?
Und kann man nach Vier Jahren noch dagegen angehen?
Kann man jemanden zur AUSKUNFT ZWINGEN?

Ich danke allen die mir Antworten schon im voraus ob hilfreich oder nicht.

Was kann man tun um genaue Auskunft über sein Erbe zu
bekommen,wenn die Auskunft von dem oder der Bevollmächtigten
verweigert wird.?
Und kann man nach Vier Jahren noch dagegen angehen?
Kann man jemanden zur AUSKUNFT ZWINGEN?

was ist mit bevollmächtigter gemeint ?
wenn der gegenwärtige besitzer des nachlasses aufgrund eines tatsächlich nicht bestehenden erbrechts den besitz ausübt, wird stufenklage erhoben:

stufe1: auskunft, § 2027 bgb
stufe2: ggf. eidesstattliche versicherung über das bestandsverzeichnis, §§ 259, 260 bgb
stufe3: herausgabe, § 2018 bgb

der auskunftsanspruch kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn der folgende herausgabeanspruch verjährt ist. das ist bei § 2018 bgb nach 30 jahren der fall, § 197 I nr1 bgb.

zwangsvollstreckung des auskunftsanspruchs erfolgt nach § 889 zpo.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/889.html