Erbschaftsanspruch Abtreten

Hallo,

Person A möchte seinen Erbschaftsanspruch, den er an seine verstorbene Oma hat, an eine dritte Person abgeben.

Person A ist Teil einer Erbengemeinschaft und möchte den Anspruch (alle Recht und Pflichten, Immobilien, auch eventuelle Schulden) an eine Person abgeben, die aber nicht Mitglied der Erbengemeinschaft ist.

Das geht doch - aber wie macht man das? (Wohl bei einem Notar).

Können die beiden Anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft da was dagegen tun?

Danke für die Antworten.

Das geht doch - aber wie macht man das? (Wohl bei einem
Notar).

http://dejure.org/gesetze/BGB/2033.html

Können die beiden Anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft da
was dagegen tun?

nein, aber
http://dejure.org/gesetze/BGB/2034.html

Danke für die Antwort und den Link…

Da geht es aber um den (späteren) „Verkauf“ eines Anteils - ich meine aber, wenn man seinen Anspruch komplett abtreten will.

Es geht um Schulden - die kann man wahrscheinlich nicht losgelöst verschenken (logisch nicht).

Ich meine, ob man den kompletten ErbschaftsANSPRUCH mit allen Rechten und Pflichten abtreten kann.

Da geht es aber um den (späteren) „Verkauf“ eines Anteils -
ich meine aber, wenn man seinen Anspruch komplett abtreten
will.

Es geht um Schulden - die kann man wahrscheinlich nicht
losgelöst verschenken (logisch nicht).

Ich meine, ob man den kompletten ErbschaftsANSPRUCH mit allen
Rechten und Pflichten abtreten kann.

die verfügung noch zu lebzeiten des erblassers ?

der „erbschaftsanspruch“ -ich nehme an, du meinst den anspruch, den man als erbe gegenüber dritten bzgl. erbschaftsgegenständen hat- entsteht erst mit dem todesfall.

eine antizipierte verfügung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
im übrigen würde sich niemand auf ein solches geschäft einlassen, da für den erbschaftsanspruch bei lebzeiten des erblassers der „rechtsboden noch nicht geschaffen ist“.

Nein, der Erblasser ist kürzlich gestorben -jetzt hat Person A das Problem, das er nicht weiß, was er tun soll/kann.

Die Frist zum Ausschlagen ders Erbes ist fast abgelaufen.

Aber Person A will das Erbe antreten, spielt mit dem Gedanken, das Erbe jetzt an eine dritte Person B abzutreten.

Er will dies tun, da er nicht weiß, wieviel Schulden auf der Immobilie, um die es geht, sind. Person B weiß von den eventuellen Schulden, ist aber bereit, dieses Risiko einzugehen.

Hallo,

nehmen wir mal ein vollkommen überschuldetes Erbe an. Der Erbe trifft den Tippelbruder A, der vollkommen mittellos ist. Gegen eine Flasche Hochprozentiges nimmt A eine Abtretung des überschuldeten Erbanteils an. Die Gläubiger des Erblassers hatten gerade eben noch die Hoffnung sich beim solventen Erben zu bedienen, der nicht ausgeschlagen hatte, jetzt sollen sie in die Röhre schauen. Klingt nach klassischem Geschäft zu Lasten Dritter, und so was geht natürlich nicht.

Gruß vom Wiz

nehmen wir mal ein vollkommen überschuldetes Erbe an. Der Erbe
trifft den Tippelbruder A, der vollkommen mittellos ist. Gegen
eine Flasche Hochprozentiges nimmt A eine Abtretung des
überschuldeten Erbanteils an. Die Gläubiger des Erblassers
hatten gerade eben noch die Hoffnung sich beim solventen Erben
zu bedienen, der nicht ausgeschlagen hatte, jetzt sollen sie
in die Röhre schauen. Klingt nach klassischem Geschäft zu
Lasten Dritter, und so was geht natürlich nicht.

so klug war der gesetzgeber schon vor über 100 jahren, sodass dieses problem überhaupt nicht auftaucht.

der miterbe, der über seinen anteil verfügt bzw. der erbe, der seine erbschaft verkauft, haftet weiterhin im außenverhältnis gegenüber dritten. er ist schließlich erbe, § 1967 bgb.

daneben haftet der erwerber gesamtschuldnerisch gegenüber dritten, ggf. beschränkt, § 2383 bgb.

im innenverhältnis kann der verkäufer regelmäßig gegenüber dem käufer ausgleich verlangen.

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Hallo,

Du hast den Sinn meines Postings offensichtlich nicht verstanden: Ich wollte - gerade ohne §§ und Theorie - deutlich machen, was so eine Geschichte bedeuten würde, und dass es so schon einfach schon mit klarem und gesunden Menschenverstand nicht sein kann.

Gruß vom Wiz

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Du hast den Sinn meines Postings offensichtlich nicht
verstanden: Ich wollte - gerade ohne §§ und Theorie - deutlich
machen, was so eine Geschichte bedeuten würde, und dass es so
schon einfach schon mit klarem und gesunden Menschenverstand
nicht sein kann.

dafür bekommste von mir einen stern !

der versuch einer juristischen argumentation ohne beleg mit dem gesetz, da musste ich herzhaft lachen…