Hallo,
Person A möchte seinen Erbschaftsanspruch, den er an seine verstorbene Oma hat, an eine dritte Person abgeben.
Person A ist Teil einer Erbengemeinschaft und möchte den Anspruch (alle Recht und Pflichten, Immobilien, auch eventuelle Schulden) an eine Person abgeben, die aber nicht Mitglied der Erbengemeinschaft ist.
Das geht doch - aber wie macht man das? (Wohl bei einem Notar).
Können die beiden Anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft da was dagegen tun?
Danke für die Antworten.