Erbschaftsaufteilen bei Geschwistern

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Vater + Mutter wollen vor ihrem Ableben ein Weidelandgrundstück (ca. 6000 qm) an Kind A und Kind B vererben. Kind A will das Gundstück behalten und soll Kind B auszahlen. (sagen wir rund 10.000 Euro).

Bekommt Kind B nun die kompletten 10.000 Euro, weil Kind A ja das Grundstück erhält? In diesem Fall erhält Kind A 100% des Grundstücks und Kind B einen 100%igen Gegenwert von Kind A.

Oder muß Kind A dem Kind B nur die hälfte bezahlen (5.000 Euro) erhält aber dafür die ganze Wiese?

Sollte letzteres der Fall sein: Warum ist das so und unter welchem § kann man das im BGB nachlesen?

Meine Überlegung:
Wenn die Wiese an einen Dritten verkauft werden würde, würde jedes Kind 50% des Verkaufspreises erhalten. Dafür wäre die Wiese auch weg und nicht mehr nutzbar. Für keinen der beiden Kinder.

Wenn ein Kind die Wiese „erbt“ und das andere auszahlt, bekommt der, Ausgezahlte immer nur 50% Geldwert und der Auszahlende 100% des Sachwertes für 50% des Geldwertes. Wie verhält sich das?

Gruß
Sebastian

Hallo zusammen,

Moin,

folgende Situation:

Vater + Mutter wollen vor ihrem Ableben ein
Weidelandgrundstück (ca. 6000 qm) an Kind A und Kind B
vererben. Kind A will das Gundstück behalten und soll Kind B
auszahlen. (sagen wir rund 10.000 Euro).

Also hat jedes Kind 5.000 geerbt, aber keiner hat etwas auf dem Konto.

Bekommt Kind B nun die kompletten 10.000 Euro, weil Kind A ja
das Grundstück erhält? In diesem Fall erhält Kind A 100% des
Grundstücks und Kind B einen 100%igen Gegenwert von Kind A.

Kind B hat dann 10.000 auf dem Konto. Kind A hat 10.000 weniger auf dem Konto aber 10.000 Land. Kind A hat also +10.000 - 10.000= 0

Oder muß Kind A dem Kind B nur die hälfte bezahlen (5.000
Euro) erhält aber dafür die ganze Wiese?

Nur die halbe Wiese, da ihm die andere Hälfte ja schon gehört.

Sollte letzteres der Fall sein: Warum ist das so und unter
welchem § kann man das im BGB nachlesen?

Das ist Mathematik und das kann man in einem Rechenbuch nachschlagen.

Meine Überlegung:
Wenn die Wiese an einen Dritten verkauft werden würde, würde
jedes Kind 50% des Verkaufspreises erhalten. Dafür wäre die
Wiese auch weg und nicht mehr nutzbar. Für keinen der beiden
Kinder.

Aber jeder hätte 5.000 mehr auf dem Konto

Wenn ein Kind die Wiese „erbt“ und das andere auszahlt,
bekommt der, Ausgezahlte immer nur 50% Geldwert und der
Auszahlende 100% des Sachwertes für 50% des Geldwertes. Wie
verhält sich das?

Ja, da der ‚Ausgezahlte‘ auch nur 50% Sachwert weitergibt und dem Auszahlenden 50% sowieso schon gehören, er also auch nur 50% bekommt.

Gruß
Sebastian

vnA (Kopfschüttel)

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Vater + Mutter wollen vor ihrem Ableben

Oh

ein Weidelandgrundstück (ca. 6000 qm) an Kind A und Kind B
vererben.

Dann wollen sie es verschenken…
Ansonsten schliesse ich mich dem Kopfschütteln von VnA an…

Gruß
Sebastian

Peter

Hallo Sebastian,
schließe mich den kopfschüttelnden Grüssen der beiden Vorschreiber an.
Wenn ich es nicht genau wüsste, würde ich annehmen müssen, dass Du mit meinem Bruder verwandt bist.
Ansonsten würde ich Deinem Geschwisterteil raten, gemeinsam mit den Eltern einen Notarvertrag zur Schenkung aufsetzen zu lassen, in dem die Regeln der Mathematik für alle Vertragspartner verbindlich und eindeutig niedergelegt werden und daraus im Nachgang keine Familienfehde entsteht.
Hochachtungsvoll BM