Erbschaftsausschlagung - spätere Konsequenzen

Angenommen, ich schlage die Erbschaft meines Vaters rechtswirksam aus.

Welche Konsequenzen hat dies für spätere Erbschaften in der gleichen Verwandtschaft?

20 Jahre später stirbt meine Oma, die Mutter meines Vaters. Auch sie hatte die Erbschaft meines Vaters ausgeschlossen.

Normalerweise geht das gesetzliche Erbe, wenn keine Kinder mehr da sind, auf die Enkel über.
Erben die Enkel auch von der Oma, wenn ihr einzigstes Kind (hier mein Vater) bereits gestorben ist und die Enkel das Erbe des Kindes ausgeschlagen haben?

Wo steht das in der Gesetzgebung?

Die Ausschlagung wirkt sich nur auf die Erbfolge aus, für die sie erklärt worden ist (einschließlich deren Folgen und „Konsequenzen“). Dieses gilt bereits zumindest seit dem Bestehen des 110 Jahre alten BGB´s.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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