Angenommen, die Erbschaft des Vaters wird rechtswirksam ausgeschlagen.
Welche Konsequenzen hat dies für spätere Erbschaften in der gleichen Verwandtschaft?
20 Jahre später stirbt die Oma, die Mutter des Vaters. Auch sie hatte die Erbschaft des Vaters ausgeschlagen.
Normalerweise geht das gesetzliche Erbe, wenn keine Kinder mehr da sind, auf die Enkel über.
Erben die Enkel auch von der Oma, wenn ihr einzigstes Kind (hier der Vater) bereits gestorben ist und die Enkel das Erbe des Kindes ausgeschlagen haben?
Wo steht das in der Gesetzgebung?