Erbschaftsausschlagung - spätere Konsequenzen

Angenommen, die Erbschaft des Vaters wird rechtswirksam ausgeschlagen.

Welche Konsequenzen hat dies für spätere Erbschaften in der gleichen Verwandtschaft?

20 Jahre später stirbt die Oma, die Mutter des Vaters. Auch sie hatte die Erbschaft des Vaters ausgeschlagen.

Normalerweise geht das gesetzliche Erbe, wenn keine Kinder mehr da sind, auf die Enkel über.
Erben die Enkel auch von der Oma, wenn ihr einzigstes Kind (hier der Vater) bereits gestorben ist und die Enkel das Erbe des Kindes ausgeschlagen haben?

Wo steht das in der Gesetzgebung?

Welche Konsequenzen hat dies für spätere Erbschaften in der
gleichen Verwandtschaft?

Grundsätzlich keine. Jeder Erbfall ist isoliert zu betrachten.

Erben die Enkel auch von der Oma, wenn ihr einzigstes Kind
(hier der Vater) bereits gestorben ist und die Enkel das Erbe
des Kindes ausgeschlagen haben?

Die Enkel Erben ja nach der Oma und nicht nach dem toten Vater. Das Erbe fließt wie das Blut. Ist der Sohn tot fließt dessen Blut in den Enkeln weiter.
Das nennt man Eintrittsprinzip.

Wo steht das in der Gesetzgebung?

§§ 1930, 1924 BGB

ml.