Erbschaftsausschlagung

Hallo zusammen!

Kennt jemand die Antwort auf folgenden Fall?

Gesetz den Fall man würde die Erbschaft seines Vaters analog anderer Verwandter (Mutter, Geschwister, Onkel etc.) ausschlagen. Welche Konsequenz hätte das, wenn die Großeltern (=Eltern des Vaters) versterben und diese neben dem eigenen Vater noch ein anderes Kind hätten. Würde man als Enkel der Großeltern noch anteilig erben?

Vielen Dank für Euer Feedback.

Hallo Ralf,

vielen Dank für Deine Antwort und den Link zur Erbfolge.

Verstehe ich dann richtig, dass die entsprechenden Enkel dann den 1/2-Anteil der Großeltern erben, wenn das eine der beiden Kinder der Großeltern tot ist und ganz unabhängig davon dass die Enkelkinder das Erbe des verstorbenen Kindes der Großeltern ausgeschlagen haben?!

Viele Grüße
Oliver

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