Erbschaftschenkung für Kinder bei Scheidung

Meine Frau hat während unserer Ehe eine Erbschaft gemacht, einen Teil hat sie den Kindern geschenkt.
Wenn ich mich jetzt im Jahre 2011 von meiner Frau scheiden lasse ,wird von der angerechneten Erbschaft meiner Frau, die Schenkung an die Kinder abgezogen?
Danke.

Hallo, im Schenkungsrecht bin ich nicht so bewandert; genauer wird das ein Steuerberater oder der Rechtsanwalt sagen können. Allerdings finde ich, dass man das Geld, was an gemeinsame Kinder geschenkt wurde, durchaus abziehen kann. Alles Gute!

Sehr geehrter Herr …?

Sie halten es nicht einmal für nötig eine höfliche Anrede- bew. Schlussformel zu verwenden. Eine solche Kneipen-Kommunikationsart ist nicht dazu angetan für Sie tätig zu werden.

Bitte wenden Sie sich einen Anwalt vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen
B.K.

Hallo lana0179
soweit ich informiert bin, hast du mit der Erbschaft gar nichts zu tun, wenn die auf deine Frau gelaufen ist, wird das Geld aus Eurem Vermögensausgleich rausgerechnet. Sie kann mit dem Geld machen was sie will.
Ich hoffe ich habe dir soweit weitergeholfen.
Gruß Jama

Ich denke schon, wenn es Notariel geregelt wurde. Aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht. Tut mir Leid.

Sehr geehrter Herr B.K.
erstens sollten Sie nur auf Fragen Antworten in dem sie ihr Fachlicheswissen vermittel können und zweitens nicht so einen Unsinn schreiben ,wenn sie zu diesem Thema nichts wissen ,nur damit sie etwas zu schreiben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.K.H.

Sehr geehrter Herr Dr.K.H,

Wie wäre es mit einer Promotion in Menschenumgang; so ihre ansonsten nicht zu haben ist.

Mit freundluichen Grüßen
B.K.

Hallo,

kann ich mit Bestimmtheit nicht sagen, sorry.
Von der Logik her würde ich sagen wird abgezogen.
fg longwolf

Hallo
Erbschaften sind soweit ich weiß eh von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen … aber bitte noch mal beim Rechtsanwalt klären.

Gruß

Batman217

Hallo
Ja ich denke schon denn das Geld gehört ja jetzt den Kindern !!!
LG Sandy

Hallo,
im Falle einer Zugewinngemeinschaft wäre das Erbe teilbar. Wie das mit der Schenkung geregelt ist, kann ich leider nicht beantworten.

Hallo lana,
ich hatte während der Ehe auch Schenkungen von meinem Vater behalten, die dann beim Zugewinnausgleich abgezogen wurden, also nicht geteilt und an meinen Exmann ausbezahlt werden mussten.
Ich denke mal das ist in deinem Fall ähnlich und die Schenkung wird nicht dem Zugewinn, sondern dem Anfangsbestand deiner Frau am Tag der Eheschliessung hinzugerechnet. Frag aber am besten noch einen Anwalt.
LG

Ich denke,bei der Scheidung geht es nur noch darum
was noch vorhanden ist, eine Schenkung ist eine Schenkung,wenn Sie den Rest auch noch verschenk denke ich dann ist das auch weg.
Aber wen Du es genau wissen willst, musst Du am besten einen Anwalt um Rat Fragen.
Den bei einer Scheidung wirst Du Ihn e brauchen.

Gruß Seppel42

So, wie ich weiß, werden Erbschaften nicht berücksichtigt. Sie stehen ganz allein demjenigen zu, der geerbt hat. Für den Zugewinn ist der Zeitpunkt der Eheschließung wichtig und das Anfangsvermögen, das jeder an diesem Stichtag hatte. Die Erbschaft wird voll mit zum Anfangsvermögen dazugerechnet, auch wenn die Erbschaft erst während der Ehe erhalten wurde. Hiervon erhält der Partner nichts. Die Erbschaft wird so gehandhabt, als hätte sie schon zum Stichtag bestanden. Wurde hiervon ein Teil an die Kinder abgegeben, wird dieses natürlich auch so behandelt, als wäre dieser Teil zum Stichtag schon abgegeben worden. Der Teil, der an die Kinder gegeben wurde, kann natürlich nicht doppelt berechnet werden.
Wenn´s ums´s Geld geht, also den Zugewinn, unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Hallo

Nein, was den Kinder gehört bleibt auch den Kindern, da wird nix abgezogen. Kinder bleiben rein vom finanziellen Anspekt bei der Scheidung außen vor. Wenn es dann um Sorgerecht usw. geht, dann werden die Kinder wieder mit einbezogen. Aber das Geld bleibt trotzdem bei den Kindern.

Alles gute

Gruß Nik

Moin moin,

sorry, dafür bin ich nicht die richtige Ansprechpartnerin. Normal heißt es Vermögen vor der Ehe und nach der Ehe werden verglichen und wer mehr hat, muss die Hälfte vom Zugewinn abdrücken. Danach würde die Schenkung an die Kinder rausfallen.

Gruß Britta

Hallo!"

Also ich denke das die Schenkung die euere Kinder bekommen haben nichts mit der Scheidung zu tun haben.
Lg