Erbschaftsfall Pistole

Heute habe ich eine halb akademisch, halb konkrete Frage, welche sich gestern im Familienkreis aufgetan hatte.

Mein Vater ist 88 und rechtmäßiger Besitzer (Waffenbesitzkarte) einer Pistole, welche er einst beruflich während seiner aktiven Zeit auch mit Waffenschein natürlich führen durfte.

Nun haben wir uns im Familienkreis - Vater und Brüder - über den eventuellen Erbschaftsfall unterhalten.

Mein „großer“ Bruder hat kein Interesse.
Mein „mittlerer“ Bruder ebenfalls nicht - wobei er als Forstbeamter den Jagdschein hat, damit also das geringste Problem hätte, falls Interesse bestehen würde (welches nicht besteht - er zieht seine Smith&Wesson einer Walther PPK vor).

Ich selber bin da einfach auch Sammler; mir täte es in der Seele weh, ein solches Teil ggf. abgeben oder unfähig machen zu müssen.
Andererseits bin ich vor eventuellen Überprüfungen wenig bange; als Vorderladerschütze habe ich für den Sprengstoffschein Schwarzpulver schon einige Nachfragen hinter mir und zu 100% einen Freibrief - sprich: Unbedenklichkeit - bekommen.

Meine konkrete Nachfrage: weiß jemand, wie in einem solchen (Erbschafts-)Falle der formale Ablauf ist, ob man eine vererbte Pistole scharf behalten kann, ob sie unbrauchbar gemacht wird/werden muss usw.usf.

PS: Im Moment liegt sie natürlich - getrennt vom Schloss - im Bankschließfach, also sowieso unbedenklich und hypothetisch.

Hi,

Heute habe ich eine halb akademisch, halb konkrete Frage,
welche sich gestern im Familienkreis aufgetan hatte.

Uns hat sich diese Frage schon ganz konkret gestellt: mein Vater war Sprotschütze und besaß zwei Pistolen.

Meine konkrete Nachfrage: weiß jemand, wie in einem solchen
(Erbschafts-)Falle der formale Ablauf ist, ob man eine
vererbte Pistole scharf behalten kann, ob sie unbrauchbar
gemacht wird/werden muss usw.usf.

Sofern man nicht selbst aktiv wird, meldet sich nach einiger Zeit die zuständige Behörde (bei uns das Landratsamt) bei den Erben und verlangt eine Erklärung darüber, was mit den Waffen des Verstorbenen geschehen ist.
Es ist ja so: Im Erbfall werden der/die Erbe(n) Eigentümer der Waffen. Natürlich dürfen sie sie formal erstmal nicht besitzen. Da sie aber da sind, müssen sie sich logischerweise auch im Besitz einer Person befinden. Die Erben müssen eben dafür sorgen, daß der Status der Waffen wieder „legalisiert“ wird, sprich der neue Besitzer die Waffen entsprechend den Regeln bei den Behörden anmeldet. Was da zu tun ist, solltet ihr bei Eurem Hintergrund ja wissen - letztlich ist es nichts anderes, als wenn einer von Euch die Waffen kauft.
Genauso könnt ihr die Waffen verkaufen. Mit der Waffenbesitzkarte des Vaters, dem Erbschein und einem Pass könnt ihr Euch als rechtmäßige Eigentümer und Verkäufer ausweisen und an einen Berechtigten verkaufen (z.B. Händler).

Für Deine Frage, was mit der Übergangszeit und dem Umgang der Waffe während dessen ist: Von uns wollte das Landratsamt letztlich nur wissen, was mit den Waffen geschehen ist. Das Landratsamt wußte dabei selbstverstänlich (bzw. ging davon aus), daß die Waffen im Besitz meiner Mutter waren, die selbst aber nie Schützin war. Offensichtlich gingen sie schlicht davon aus, daß die Waffen, wie zu Lebzeiten meines Vaters, ordnungsgemäß aufbewahrt wurden (warum sollte sich daran mit dem Tod des Erblassers auch sofort etwas ändern?).

Wir fanden übrigens keinen Interessenten für die Waffen, wollten sie selbst auch nicht behalten und haben sie dann einfach auf Landratsamt gebracht. Sie wurden vernichtet (ohne Kosten für uns).

Gruß Stefan

Gruß Stefan

… danke, Namensbruder - war sehr hilfreich, Dein Beitrag.

Wird mit Garantie unser Familientreffen am nächsten Wochenende bereichern.

Grüße zurück

Stefan

Hi,

Wir fanden übrigens keinen Interessenten für die Waffen,

http://egun.de/

Gruß,

Anja

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Heute habe ich eine halb akademisch, halb konkrete Frage,
welche sich gestern im Familienkreis aufgetan hatte.

Mein Vater ist 88 und rechtmäßiger Besitzer
(Waffenbesitzkarte) einer Pistole, welche er einst beruflich
während seiner aktiven Zeit auch mit Waffenschein natürlich
führen durfte.

Nun haben wir uns im Familienkreis - Vater und Brüder - über
den eventuellen Erbschaftsfall unterhalten.

Hallo Stefan,
ich habe im Nachlass meines Vaters eine Pistole und Munition gefunden, und da ich ein Kind habe, das damals gerade 7 Jahre alt war, habe ich die Waffe bei der Polizei abgegeben. Jetzt etwas zum Schmunzeln: Ein Jahr nach dem Tod meines Vaters kam ein Brief an ihn adressiert, nicht an mich, mit dem Hinweis, dass es eine russische Waffe war und die Anzage auf illegalen Waffenbesitz gegen meinen Vater eingestellt wurde. Wie gesagt, ein Jahr nach seinem Tod. Hauptsache war aber, dass die Waffe weg war. Lb Grüße von gübschen

es besteht die möglichkeit die waffe unbrauchbar zu machen und als dekor waffe zu verwenden. hier ist dann keine waffenbesitzkarte mehr notwendig!

eine antere alternative wäre, das recht zu erwerben, die waffe zu besitzen. hier muss das interesse nachgewiesen werden (mitglied eines sportschützenvereines, jagt, etc.), ein sachkundenachweis muss abgelegt werden. das gaze ist aber etwas komplizierter als es hier klingt!

anonsten waffe abgeben, bzw. abholen lassen!! denn alleine das führen der waffe bis zur nächsten dienststelle der polizei ist verstöst gegen das waffenrecht!

zudem sollte geklärt werden, ob die waffenbesitzkarte des vaters noch gültig ist! denn diese müssen i.d.R nach 2 Jahren erneuert werde!!

grüße!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… kann die Geschichte nun wohl ergänzend und auch für mich NEU abschließen:

Mein Vater hat mir gestern abend erzählt, dass er jetzt kürzlich seine Pistole (Walther PPK) an die Polizei abgegeben hat.

Hauptproblem war wohl seine Bank: die hat verweigert, Schusswaffen (auch ohne Schloss und Magazin) weiterhin ins Schließfach zu nehmen.

Und weil er wusste, dass ja auch der Transport ins Polizeiquartier bereits problematisch ist, hat er angerufen; sie kamen, haben das Teil abgeholt und das war es dann auch.

Barmt natürlich meine Seele einerseits: ein funktionsfähiges Stück Technik kaputtzumachen tut mir schlichtweg weh. Und ist einfach ebenfalls ein Erbe, Familienstück.
Andererseits schaltet sich auch der Kopf ein: jede Schusswaffe weniger ist mehr Sicherheit, genauso einfach: was weg ist ist weg, und damit mehr Sicherheit (s.o.).

Für meinen Vater war es schon schwer: es war tatsächlich seine Offizierswaffe aus WK2. Kann ich nachvollziehen, dass der Abschied da schwer ist.
Und genau deswegen wollte ich es ja behalten.

Und somit schließe ich mit einer weiteren Frage, wo ich völlig unbedarft bin, an:
Was macht jetzt eigentlich die Landespolizei Bayern mit einem solchen Teil:
Wird es geschrottet, versteigert - oder in eine Exponatensammlung aufgenommen?

Bin jetzt da neugierig + danke bereits vorab

Stefan