Heute habe ich eine halb akademisch, halb konkrete Frage, welche sich gestern im Familienkreis aufgetan hatte.
Mein Vater ist 88 und rechtmäßiger Besitzer (Waffenbesitzkarte) einer Pistole, welche er einst beruflich während seiner aktiven Zeit auch mit Waffenschein natürlich führen durfte.
Nun haben wir uns im Familienkreis - Vater und Brüder - über den eventuellen Erbschaftsfall unterhalten.
Mein „großer“ Bruder hat kein Interesse.
Mein „mittlerer“ Bruder ebenfalls nicht - wobei er als Forstbeamter den Jagdschein hat, damit also das geringste Problem hätte, falls Interesse bestehen würde (welches nicht besteht - er zieht seine Smith&Wesson einer Walther PPK vor).
Ich selber bin da einfach auch Sammler; mir täte es in der Seele weh, ein solches Teil ggf. abgeben oder unfähig machen zu müssen.
Andererseits bin ich vor eventuellen Überprüfungen wenig bange; als Vorderladerschütze habe ich für den Sprengstoffschein Schwarzpulver schon einige Nachfragen hinter mir und zu 100% einen Freibrief - sprich: Unbedenklichkeit - bekommen.
Meine konkrete Nachfrage: weiß jemand, wie in einem solchen (Erbschafts-)Falle der formale Ablauf ist, ob man eine vererbte Pistole scharf behalten kann, ob sie unbrauchbar gemacht wird/werden muss usw.usf.
PS: Im Moment liegt sie natürlich - getrennt vom Schloss - im Bankschließfach, also sowieso unbedenklich und hypothetisch.