Hallo,
Ich habe ein verwirrendes Problem, bitte helft mir.
Finde ich gar nicht weiter verwirrend
So, nur hier mal die Story:
Herr A. ist mit Frau A. Verheiratet und sie haben 2 Kinder K.1
und K.2.
K.1 hat eine Verlobte.
nun Verstirbt Herr A. im Mai Unverhoft an einem Herzinfakt, er
hinterlässt 2LV auf den namen seiner Frau. ausserdem
Hinterlässt er ein Haus und sein vermögen hat jedoch kei9n
Testament.
Die LVs sind ja klar, und das restliche Vermögen geht dann nach gesetzlicher Erbfolge, die sich wiederum nach dem Güterstand richtet. Bei Zugewinngemeinschaft bekäme die Frau 1/4 + 1/4 pauschalen Zugewinnausgleich, also 1/2, solange sie keinen konkreten Zugewinnausgleich geltend macht. Die Kinder je 1/4. Stand das Haus also im Alleineigentum von Herrn A gehört es jetzt zu 1/2 der Ehefrau und zu je 1/4 den Kindern.
Nun Verstirbt im Selben Jahr im November K.1 nach langer
Kramkheit.
K.1 Besitzt ne LV in der noch Herr A. begünstigt ist, und er
setzt seine Verlobte im Testament als Alleinige erbin ein. Was
keiner weis Nach dem Tod von Herr A. ist K.1 mit im Grundbuch
eingetragen.
Daraus ergeben sich folgende fragen:
Ist nun die Verlobte aufgrund des testaments miteigentümerin
des Hauses?
Selbstverständlich, denn K1 war ja (keine Ahnung warum keiner dies wusste) mit 1/4 Miteigentümer am Haus. Als seine Alleinerbin fällt dieses 1/4 an seine Verlobte, wie überhaupt sein Erbanteil nach seinem Vater.
wenn ja kann sie sich Ihren Anteil Auszahlen lassen?
Jein, natürlich kann sie darum bitten ausgezahlt zu werden, einen Anspruch hat sie hierauf aber nicht. Wenn die anderen Erben sich querstellen, müsste sie die Zwangsvollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft betreiben. Aus dem Erlös bekäme sie dann ihren Anteil. Oft reicht aber die Drohung damit aus, um die Miterben zu bewegen. Ansonsten ist die Vollstreckung immer der schlechteste Weg weil sie Geld kostet und geringe Erlöse bringt.
Muss sie das Haus bei der erbschaftssteuer angeben?
Selbstverständlich muss sie ihren Anteil mitangeben
Wem steht die LV von K.1 zu? (wurde an Frau A. gezahlt)
Da der Bezugsberechtigte verstorben ist, fällt sie in dessen Erbmasse. Also an Frau A zu 1/2 und an die Kinder zu je 1/4, wobei das Viertel von K1 ja wieder an dessen Verlobte fällt.
Können der Verlobten durch das haus Kosten Entstehen?
Selbstverständlich. Als Miteigentümerin haftet sie für alle sich ergebenden Forderungen mit. D.h. sie muss einen Anteil an der Grundsteuer zahlen, sich an Reparaturen beteiligen, … Man kann aber selbstverständlich hierüber Verträge schließen, die die Verlobte freistellen.
Die Verlobte sollte sich mal bei einem netten Anwaltskollegen ausführlich beraten lassen. Hier geht es um zu viel, als dass man aufgrund so einer knappen und abstrakten Falldarstellung eine verlässliche Auskunft geben könnte.
Gruß vom Wiz