Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ein Grundstueck geerbt aber mein Cousin ist mit einem sechszehntel im Grundbuch eingetragen.
Kann ich das Grundstueck auch ohne seine Zustimmung verkaufen ?
Vielen Dank im voraus
Aschberger
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ein Grundstueck geerbt aber mein Cousin ist mit einem sechszehntel im Grundbuch eingetragen.
Kann ich das Grundstueck auch ohne seine Zustimmung verkaufen ?
Vielen Dank im voraus
Aschberger
hallo, du kannst selbstverständlich versuchen das Grundstück zu verkaufen, wenn der neue Käufer das sechszehntel akzeptiert, das nämlich im grundbuch bestehen bleibt. Dagegen kann der Cousin nichts machen.
Wenn der Cousin sich querstellt weiterhin, versuche ihm Geld zu bieten, ansonsten solltest du eine Teilungsversteigerung beantragen, da könntest du dann alles selber ersteigern und er bekäme sein sechzehntel vom Amtsgericht ausbezahlt.
m
Mit freundlichem Gruss
pete
Hallo Pete,
danke fuer deine Antwort, bin ueberrascht das dies so einfach ist.
Danke
Aschberger
Da eine Eigentümergemeinschaft besteht (Anteilshöhe ist irrelevant !!!) kann immer nur gemeinsam gehandelt werden. Dieses können Sie beenden durch Beantragung der Versteigerung. Aber Achtung: Das Verfahren ist oft kompliziert!!
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2470 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)
Hallo HG,
zwei so unterschiedliche Antworten !
Was trifft nun wirklich zu ?
Danke
Aschberger
Ich finde im Artikelbaum nur meine Antwort.
Gruss H:G.
Hallo HG,
dies war meine erste Antwort:
Re: Erbschaftsfrage
von petelennox , 06.10.2010 23:21 nicht öffentlich
hallo, du kannst selbstverständlich versuchen das Grundstück zu verkaufen, wenn der neue Käufer das sechszehntel akzeptiert, das nämlich im grundbuch bestehen bleibt. Dagegen kann der Cousin nichts machen.
Wenn der Cousin sich querstellt weiterhin, versuche ihm Geld zu bieten, ansonsten solltest du eine Teilungsversteigerung beantragen, da könntest du dann alles selber ersteigern und er bekäme sein sechzehntel vom Amtsgericht ausbezahlt.
m
Mit freundlichem Gruss
pete
Danke
Aschberger
Bitte richtig lesen !!! Ihnen ging es in der Anfrage an mich um den „Grundstücks-Verkauf“ also nicht um den Anteils-Verkauf. Wer kauft schon einen solchen Anteil? Allenfalls nur bei einem Spekulationsobjekt. Im übrigen decken sich die beiden Antworten im Wesentlichen, nämlich in Bezug auf die Teilungsversteigerung. Nur darum kann es gehen!!!
Bitte: Unsere Bemühungen um Hilfe zehren auch bei uns an der Freizeit, die nicht durch vermeidbare unvollständige Anfragen weiter vermindert werden sollte.
H.G.
Hallo HG,
dies war meine erste Antwort: (ABER Wo stand sie ???)Re: Erbschaftsfrage
von petelennox , 06.10.2010 23:21 nicht öffentlichhallo, du kannst selbstverständlich versuchen das Grundstück
zu verkaufen, wenn der neue Käufer das sechszehntel
akzeptiert, das nämlich im grundbuch bestehen bleibt. Dagegen
kann der Cousin nichts machen.
Wenn der Cousin sich querstellt weiterhin, versuche ihm Geld
zu bieten, ansonsten solltest du eine Teilungsversteigerung
beantragen, da könntest du dann alles selber ersteigern und er
bekäme sein sechzehntel vom Amtsgericht ausbezahlt.
m
Mit freundlichem Gruss
peteDanke
Aschberger
Hallo, ich denke mal nein, denn wer im Grundbuch eingetragen ist, ist Miteigentümer, also braucht man dessen Zustimmung.