Hallo, folgender Fall:
Frau A und Herr B wollen heiraten und sich ein Haus kaufen. Herr B hat zwei Kinder aus einer früheren Beziehung und nicht viel Kontakt.
Frau A hat keine Kinder und vererbt im Falle ihres Todes Herrn B alles. Wie würde es sich denn im umgekehrten Fall verhalten? Was würde es für Frau A bedeuten wenn z.B. kein Testament vorhanden ist? Was bekommen dann die Kinder von Herrn B?
Kennt sich evtl jemand damit aus?
Gruß Claire
Hallo!
Die Kinder von B erben das Erbteil ihres Vaters, nicht das der nicht verwandten Frau A.
Stirbt B zuerst, dann erbt A die Hälfte des Vermögens von B, die andere Hälfte geht an die Kinder von B.
gehört das Haus A und B zu gleichen Teilen, dann fällt ja nur die Hälfte von B als Erbe an.
Davon bekämen die Kinder 50% und A 50 %. A hat dann am Haus 75 % und die Kinder zusammen 25 % Anteil.
Stirbt A zuerst, dann erbt B alles allein. Es sei denn es gibt noch Eltern/Elternteil von Frau A.
Dann käme für die Eltern ein Pflichtteil in Betracht.
Das ist die gesetzliche Erbfolge.
Mit Testament kann man es etwas anders regeln.
A und B könnten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dann bekommen die Kinder nur das Pflichtteil, das wäre zusammen ein Viertel des Vermögens von B.
Frau A behält also 75 %.
MfG
duck313
Dankeschön!
Hallo
Frau A und Herr B wollen heiraten und sich ein Haus kaufen.
Herr B hat zwei Kinder aus einer früheren Beziehung und nicht
viel Kontakt.
Frau A hat keine Kinder und vererbt im Falle ihres Todes Herrn
B alles. Wie würde es sich denn im umgekehrten Fall verhalten?
Was würde es für Frau A bedeuten wenn z.B. kein Testament
vorhanden ist? Was bekommen dann die Kinder von Herrn B?
die Erbquote für Ehefrau und die beiden Kinder von B richtet sich nach dem Güterstand der Eheleute A+B.
Insofern sind die Rechnereien des Vorschreibers mit Vorsicht zu genießen, weil keine Info hierzu vorliegt.
Bei der vorliegenden Familienkonstellation ist im Falle des Todes von B für Frau A eventuell die gesetzliche Erbfolge (also ohne Testament) günstiger, weil dann die Kinder „normale“ Erben sind.
Im Falle eines gemeinsamen sich gegenseitig begünstigenden Testamentes (sog. „Berliner Testament“) werden die Kinder von B zu Pflichtteilsberechtigten und der Pflichtteil ist stets in Geld auszuzahlen.
Wenn - außer dem Haus - genug Barvermögen vorhanden ist, spielt es keine Rolle, aber im worst-case müßte Frau A dann das Haus verkaufen oder belasten, um „flüssig“ zu sein.
Die Kinder könnten auch - falls Frau A diese als ihre Erben benennt - eine Pflichtteilverzichtserklärung abgeben.
Hier ist dringend die Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht erforderlich.
Je nach Bundesland ist so ein Fachanwalt auch gleichzeitig Notar.
Gruß
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Hallo,
Davon bekämen die Kinder 50% und A 50 %. A hat dann am Haus 75 % und die Kinder zusammen 25 % Anteil.
Stirbt A zuerst, dann erbt B alles allein. Es sei denn es gibt noch Eltern/Elternteil von Frau A.
Dann käme für die Eltern ein Pflichtteil in Betracht.Das ist die gesetzliche Erbfolge.
Mit Testament kann man es etwas anders regeln.
A und B könnten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dann bekommen die Kinder nur das Pflichtteil, das wäre zusammen ein Viertel des Vermögens von B.Frau A behält also 75 %.
Naja, das kann doch so nicht stimmen, wenn das schon das Ergebnis der gesetzlichen Erbfolge war? Ein Viertel von 50% sind doch nur noch 12,5%, sodass Frau A am Ende 87,5% hat? Es bekommen doch nicht beide Kinder jeweils ein Viertel, sondern die teilen sich das.
Ansonsten kann es bei Ehegatten und Immobilien durchaus sinnvoll sein, sich fachlich beraten zu lassen. In Abhängigkeit vom Ziel, sind da neben der Enterbung sicher auch noch andere legale/rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten drin, damit man dann nicht hinterher langwierige Prozesse mit den Enterbten führen muss. Es ist sicher möglich Auflagen zu machen oder der Frau ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht an der Immobilie einzuräumen, was die Frau absichert und die Kinder von B zufriedenstellt, wenn nicht das Ziel die grundsätzliche Enterbung bzw. maximale Reduzierung des Pflichtteils ist.
Grüße
Hallo!
ja, habe mich geirrt/verschrieben.
-
Fall (gesetzl. Erbfolge) Anteil am Haus, Frau 75 %, Kinder zus. 25 %
-
Fall Testament, gegenseitig Alleinerben, Anteil am Haus Frau 87,5 %, Kinder zus. 12,5 %
MfG
duck313
Hallo.
ja, habe mich geirrt/verschrieben.
machst Du doch dauernd …
- Fall (gesetzl. Erbfolge) Anteil am Haus, Frau 75 %, Kinder
zus. 25 %
Vielleicht. Nein. Ja.
Solange Du den Güterstand nicht kennst, sind %-Angaben für die Katz.
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- Fall Testament, gegenseitig Alleinerben, Anteil am Haus
Frau 87,5 %, Kinder zus. 12,5 %
Ganz sicher: Nein.
Richtig wäre: Anteil am Haus Frau 100 %, Kinder zus. 0 %
Gruß
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