folgendes Scenario: Paar mit Kind kauft ein Haus. Das Haus wird finanziert durch Kredit und Erbschaft der Frau und Zuwendung durch Eltern der Frau. 5 Jahre später wird die Ehe getrennt, Haus 1 Jahr später verkauft (mit Verlust). Wieder 1,5 Jahre später die Ehe geschieden.
Kann die Frau die Verluste, aus der Erbschaft, die sie erlitten hat, von dem Ex Mann zurückfordern ?
Gruß
warum hat die Frau ihren Scheidungsanwalt denn nicht mal gefragt?
Im übrigen kann ich mir das nicht so recht vorstellen. Früher, als es noch die schuldhafte Scheidung gab, vielleicht aber heute würde ich das unter „allgemeines Lebensrisiko“ verbuchen. Aber ich bin kein Anwalt.
Und was hat das mit dem Wertverlust der Immobilie zu tun ?
Ich würde mal wild spekulieren und sagen daß nicht die Immobilie weniger wert ist, sondern dadurch daß man verkauft bevor die Finanzierung abgezahlt war heftige Verluste aufgetreten sind.
warum hat die Frau ihren Scheidungsanwalt denn nicht mal
gefragt?
Hi,
obige Frage ist sehr berechtigt.
Bei der Ermittlung des Zugewinns werden Zuwendungen von dritter Seite an einen Partner abgezogen. Allerdings kann der Zugewinn nie negativ sein, sondern allenfalls 0.