Erbschaftsprobleme mit Schwarzgeldkonten

Liebe Foristen,
zu folgender wahren Geschichte erbitte ich Kommentar und Rat.
Anton und Berta arbeiten im gemeinsamen Unternehmen, von den Kindern Susanne und Siegfried arbeitet nur Siegfried mit, während Susanne die sTadt verlässt.
Als Anton stirbt, übernimmt Siegfried die Firma, während die Alleinerbin Berta aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet.
Aus verscheidenen Gründen verschlechtert sich das verhältnis zwischen Berta und Siegfried so sehr, dass man nur noch über Anwälte miteinander kommuniziert.
Sohn Siegfried fordert von Berta vehement und mit juristischer Unterstützung seinen Pflichtteil.
In dieser Situation erfährt Berta durch Zufall   und zu ihrer großen Überraschung, dass der verstorbene Ehemann Anton mehrere gut gefüllte „Schwarzgeldkonten“ besaß (z. T. innerhalb der EU, z. T. außerhalb), von denen sie zu keiner Zeit Kenntnis hatte und zu denen außer Anton nur noch Sohn Siegfried Zugang hat. Siegfried hat diese Konten leer geräumt und das Geld in die eigene Tasche gesteckt und die Konten aufgelöst, ohne hierfür Steuern zu zahlen.
Berta, jetzt konfrontiert mit Siegfrieds Pflichtteilforderung, macht geltend dass sie dieser Forderung wohl nachkommen würde, aber nur, wenn Siegfried dabei das alleine von ihm vereinnahmte „Schwarzgeld“ mit einrechnen würde, weil andernfalls eine grobe Benachteiligung von Berta und Susanne vorliegen würde.
Diese Forderung wies Sohn Siegfried hohnlachend zurück, wohl wissend, dass seine Mutter Berta keinerlei Beweise und Belege für die Existenz und die von Siegfried vorgenommenen Transaktionen hat. Übrigens liegen diese Handlungen von Siegfried etwa 9 Jahre zurück, fallen also noch nicht unter die zehnjährige Verjährungsfrist.

Vor diesem Hintergrund wär eich für Rat zu diesen Fragen dankbar:

  1. Was kann Berta machen, um Sohn Siegfried dazu zu bringen, sich ehrlich(er) gegenüber seiner Familie zu verhalten?
  2. Was kann Berta machen, um Siegfried dazu zu bewegen, seinen Verpflichtungen als Steuerzahler nachzukommen, OHNE dass sie selber Probleme mit der Steuerbehörde bekommt?
  3. Was kann man Berta sonst noch raten?

Dankeschön schon vorab und beste Grüße
vom Hobbykoch

Hallo,

  1. Bei Geld hört die „Freunschaft“ auf, es scheint jedenfalls mächtig im Argen zu liegen, meine Empfehlung in so einem Fall ein neutraler Mediator, welchem alle Vertrauen, kann Freund oder Bürgermeister oder Rechtsanwalt sein ggfl. ein Schlichter. Gibt es jemanden dem Siegfried vertraut und dem Sie auch Vertauen würden?

  2. will Berta das Verhältnis zu Ihrem Sohn  wieder bereinigen oder für immer zerstören?
    Für Fall 1 Mediator für Fall 2 Anzeige beim Finanzamt (wenn der Sachverhalt stimmen sollte, sollte er das besser selbst sofort tun, Gottes Mühlen mahlen langsam, aber auf kurz oder lang ist er auch dabei, auch wenn es 10 jahre zurück liegt, so mag die Forderung evtl. strittig werden, sicher aber nicht die Straftat.

  3. Unabhängig von allem anderen steht dem Sohn Siegfried der Pflichteil zu, diesen kann und wird dieser zu Recht einfordern. Ist mir auch ein Rätsel, warum bei einer Firmenübergabe oder einem Testament diese wirklich wichtige Position nicht berücksicht worden ist.

  4.  Durch welchen Zufall will Berta von diesen „Konten“ erfahren haben?
    Sie kann das ja nicht einfach behaupten, wenn die Information stichhaltig ist, die Steuerfahnung einschalten, dann wird auch Siegfried ruhiger .

Wenn Berta von den Konten nichts gewusst hat, Siegfried aber anscheinend Kontovollmacht hatte, steth auch wohl außer Zweifel, dass diese Konten dem Erbe hinzugerechnet werden müssen.

Es folgen dann für Siegfried Tatbestand Steuerhinterziehung mit Nachzahlung und Strafverfahren.
Für Berta Anspruch auf Herausgabe des Geldes
Von der dann geminderten Summe kann Siegfried seinen Pflichtteil bekommen (abzüglich der Steuern und Strafen, die hat er verursacht als Täter oder Mittäter.

Für Berta fällt dann die Ganze Summe unter die Erbschaftsteuer, soweit die Freibeträge überschritten werden, womit die Pflichtteile erneut gemindert würden.

Evtl. können ja Geschwister oder andere Verwandte einwirken, was ich Ihnen wünsche, die anderen Optionen oben vernichten das Verhälnis für immer.

Grüße

Al

Da die Info zu der Anfrage sehr dünn ist, ist es schwer, darauf zu antworten.
Die Steuerfahndung wird Wege finden, die Konten und deren Bewegungen zu ermitteln. In der Pflichtteilssache könnte es allerdings dann zu Beweisproblemen für die Witwe kommen, wenn sie aus dieser Steuersache keine Daten und Fakten in Erfahrung bringen kann,  u n d  keine Legitimation des Ehemannes inbezug auf die Konten rekonstruieren kann. Bedeutsam wird für die Witwe im Falle des günstigsten Ausgangs dieser Recherche die Frage, ob das vom Sohn vereinnahmte Geld ihm vom  Vater geschenkt worden ist, oder er nur eine Kontovollmacht ohne Zugrundeliegen eines Rechsgeschäfts (Verwahrung, Leihe, Schenkung, Treuhandvertrag etc.) hatte.
Die Erbschaftssteuerfrage kommt nur dann zum Tragen, wenn es sich um sehr hohe Beträge handelt (Ehegatten-Freibetrag).

Sohn Siegfried fordert von Berta vehement und mit juristischer
Unterstützung seinen Pflichtteil.

Zitat aus wikipedia:
Für den Pflichtteilsanspruch gilt gemäß § 195 BGB eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung von Todes wegen sowie von der Person des Erben Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Wann wurde geerbt bzw. nicht geerbt? Wann wurde gefordert?
Berta sollte vielleicht auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

Krümelchen

Hi!

Bertachen beerbt Anton. Hat Anton Konten (auch Schwarzgeldkonten) fallen diese in die Erbmasse, also Berta erbt sie. Wenn wir hier im Erbschaftsteuer-Relevanten Bereich sind, ist Berta die Steuerhinterzieherin. Sie ist verpflichtet die Schwarzgeldkonten sofort nach Entdecken dem Finanzamt anzuzeigen ( §153 AO ).Zeigt sie diese nicht an, macht sie sich strafbar,

Gruß

derschwede77

Hallo Dr. Martin Schmitt,

das Ganze kling für mich zunächst wie eine Prüfungsaufgabe aus dem Steuerberatungsbereich :wink:

M. E. gibt es nur eine richtige Lösung:
Das Schwarzgeld ist dem Finanzamt zu melden, zu versteuern und der restliche Betrag nach den Erbschaftsregeln aufzuteilen.
=> mit Siegfried reden und das regeln.
=> Falls Siegfried sich nicht besinnt muss Berta allein zum Finanzamt und reinen Tisch machen.

Gruß
Harry