Erbschaftsrecht

Die Frau meines Schwiegervaters ist verstorben, es war kein Testament da. Ich meine, die Kinder hätten die Hälfte erben müssen, auf dem Papier. Er hat nun für sich 3/4 im Grundbuch eintragen lassen und die Kinder 1/4, was bedeutet, jeder bekommt 1/12. Dann hat er wieder geheiratet. Die Frau ist inzwischen ein Pflegefall, hat selbst eine Tochter. Wie verhält es sich nun mit dem Erbe wenn wieder kein Testament da ist? Die Kinder haben seinerzeit keinen Einspruch erhoben, kann es jetzt sein, dass die Tochter mehr erbt als die leiblichen Kinder? Wie ist da die Rechtslage? Wer erbt was von den restlichen 3/4 des Vaters? und hätte man seinerzeit Einspruch erheben sollen und kann man das nach 12 Jahren immer noch?
Danke, wenn jemand mir da weiterhelfen kann.

Dein Post wird gelöscht bwz. gesperrt weil Du die Vorschaltseite mit ja bestätigt, Dich dann aber doch nicht an den Inhalt von FAQ 1129 gehalten hast.

Wenn Du Dein Post forumskonform neu einstellst solltest Du folgende Frage beantworten:

Wie waren die Eigentumsverhältnisse des Hauses vor dem Tod der ersten Frau? Standen beide zu je 1/2 im Grundbuch? Dann würde es nur um die Hälfte der Ehefrau gehen, je nachdem wieviele Erben da sind, könnte der Anteil korrekt berechnet sein.

ja, es stand jeder 1/2 drin. Diese Frage ist nun klar. Wie steht es jetzt aber mit der zweiten Frau und deren Ansprüche bzw. die der Tochter?