Hallo,
ob und wenn ja, wo man online einsehen kann, wann eine Person gestorben ist, ist mir nicht bekannt.
Wenn Sie den letzten Wohnort Ihrer verstorbenen Mutter kennen, könnten Sie allenfalls versuchen, über das Einwohnermeldeamt entsprechende Daten in Erfahrung zu bringen.
Alternativ könnte man, in Kenntnis des letzten Wohnorts der Mutter, beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht nachfragen.
In allen Fällen müsste man sich selbstverständlich glaubwürdig identifizieren.
Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge (Kinder erben vor Eltern / Großeltern / Enkeln / Neffen etc.)
Gibt es ein Testament und wurde darin ein Kind der Erblasserin oder ein anderer Erbberechtigter (z.B. Ehemann der Erblasserin) enterbt, steht den enterbten Personen ein Pflichtteil in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils zu.
Bsp.:
Die Erblasserin war zuletzt verheiratet mit E und hatte insg. 3 Kinder (A, B, C).
Dann erbt der Ehemann (1/4 + 1/4 = 1/2) und die Kinder erhalten die anderen 1/2. Diese werden dann auf drei Köpfe aufgeteilt, womit am Ende alle 1/6 (=gesetzlicher Erbteil) bekommen.
Angenommen C wurde enterbt.
Dann erhalten E 1/2 und A und B jeweils 1/4.
Der C hat dann einen Pflichtteilsanspruch in Geld gegen die Erben A, B (und E) in Höhe von der Hälfte von 1/6, also 1/12.
Wer kann mir helfen bei der Online-Suche.
Wenden Sie sich bitte an die oben stehenden staatlichen Einrichtungen. Wahlweise an Zeitungen oder private „Erbensucher“.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen
Luxuria86
Bitte beachten Sie: Vorstehende Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Diese dürfen nur Rechtsanwälte und andere Berechtigte erteilen, nicht aber reine Privatleute.