Erbschaftsrecht

Hallo, lebe gerade beruflich in Asien und erfahren das meine Mutter gestorben ist. ( wann??? )
Wer weis wo ich, online, dies erfahren kann?
Wo kann ich mich, wegen meinem Erbrecht,online informieren?

Weis nicht ob ein Testament gibt. ( habe ich trotzdem ein Erbrecht? )
meine Familie und ich sind seit Jahren ziemlich verfeindet wegen meiner Tochter.

Wer kann mir helfen bei der Online-Suche.

Gruesse aus Asien bei 35 Grad.

Peter

Hallo, das läuft nicht weg, Erbschein geht nur über einen Notar, also erstmal wieder nach Deutschland kommen.
Gruß Martin

Hallo Peter, du kannst beim zuständigen Landgericht / Erbgericht ( letzter Wohnsitz deiner Mutter) in Erfahrung bringen, wann Deine Mutter gestorben ist, ob sie ein Testament hinterlassen hat usw… Allerdings weiß ich nicht, ob dies online geht? Einen erbanspruch hast du auf alle Fälle, wenn es vielleicht auch nur der Pflichtteil ist -25% des Erbanspruches-, es sei denn du wurdest enterbt, das kann aber nur erfolgen, wenn Du z.B. deine Mutter arglistisch / kriminell getäuscht hast, selber kriminell bist, oder deiner Mutter nach dem Leben getrachtet hast oder sie tätlich angegriffen hast.
Gruß petit

Hallo Peter,

ich bin zwar kein Experte, aber hier hilft vielleicht meine Erfahrung als Familienforscher.
Wenn Du weißt, wo Deine Mutter zuletzt gelebt hat, kannst Du Dich per e-mail an das zuständige Meldeamt wenden. Auch das zuständige Nachlassgericht kann dir Auskunft geben. Dort erfährst du auch, ob ein Testament hinterlegt wurde.
Ein Erbrecht hast du als Sohn sicher. Als Minimum würde dir der Pflichtteil zustehen, welcher die Hälfte deines Erbteiles beträgt.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen
Freundliche Grüße
Andreas

Hallo,

ob und wenn ja, wo man online einsehen kann, wann eine Person gestorben ist, ist mir nicht bekannt.

Wenn Sie den letzten Wohnort Ihrer verstorbenen Mutter kennen, könnten Sie allenfalls versuchen, über das Einwohnermeldeamt entsprechende Daten in Erfahrung zu bringen.
Alternativ könnte man, in Kenntnis des letzten Wohnorts der Mutter, beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht nachfragen.

In allen Fällen müsste man sich selbstverständlich glaubwürdig identifizieren.

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge (Kinder erben vor Eltern / Großeltern / Enkeln / Neffen etc.)
Gibt es ein Testament und wurde darin ein Kind der Erblasserin oder ein anderer Erbberechtigter (z.B. Ehemann der Erblasserin) enterbt, steht den enterbten Personen ein Pflichtteil in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils zu.

Bsp.:

Die Erblasserin war zuletzt verheiratet mit E und hatte insg. 3 Kinder (A, B, C).
Dann erbt der Ehemann (1/4 + 1/4 = 1/2) und die Kinder erhalten die anderen 1/2. Diese werden dann auf drei Köpfe aufgeteilt, womit am Ende alle 1/6 (=gesetzlicher Erbteil) bekommen.

Angenommen C wurde enterbt.

Dann erhalten E 1/2 und A und B jeweils 1/4.

Der C hat dann einen Pflichtteilsanspruch in Geld gegen die Erben A, B (und E) in Höhe von der Hälfte von 1/6, also 1/12.

Wer kann mir helfen bei der Online-Suche.

Wenden Sie sich bitte an die oben stehenden staatlichen Einrichtungen. Wahlweise an Zeitungen oder private „Erbensucher“.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen

Luxuria86

Bitte beachten Sie: Vorstehende Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Diese dürfen nur Rechtsanwälte und andere Berechtigte erteilen, nicht aber reine Privatleute.

Das wäre doch sicher DAS LETZTE, wenn auch noch über den Tod und die Erbschaftsangelegenheit einer Person „online“ Recherchen möglich wären! Ehrlich: Wer wollte Derartiges über sich und sein Vermögen für alle Welt lesbar haben??? Die erträglichen Grenzen der Privatsphäre und des Datenschutzes sind ohnehin längst überschritten…–
In Ihrem Falle empfiehlt sich, z.B einen Vertrauten oder einen Anwalt oder Notar vor Ort (letzter Wohnsitz des Verstorbenen) zu beauftragen. Dafür dürfte wichtig sein, zumindest das Sterbedatum vorab in Erfahrung zu bringen.

hallo Petern,

du kannst auf dem Standesamt in der Stadt in der deine Mutter gelebt hat den Todestag erfragen.
Falls du nicht enterbt wurdest hast du natürlich ein recht auf dein Erbe,auch wenn du im Ausland lebst.bei Enterbung muss es schon einen driftigen Grund geben,weshalb du nichtsbekommen sollst.
Du kannst auf dem Nachlassgericht erfahren was Sache ist.
L.Grus nach Asien vom Schattengras

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Nachlassgericht, für den Wohnort Ihrer Mutter, die müssten Ihnen weiter helfen können.

gruß

Leider kann ich Ihnen nicht helfen. Ruth

hallo gepeman
erbrecht ja, aber evtl nur den pflichtanteil.
sie müssten sich an ein amtsgericht in der heimatstadt ihrer mutter wenden, und nachfragen, ob ein testament existiert.
sollte ein testament vorhanden sein und mehrere erben bedacht sein, kann es passieren, dass sie zur testamentseröffnung nach deutschland kommen müssen.
ich hoffe, ich konnte helfen?
lg sicha

Guten Morgen Peter,

das zuständige Nachlassgericht wird Sie informieren, da Sie, selbst wenn es ein Testament gegeben hat, erbberechtigt sind, wenn dann auch nur mit dem Pflichtteil.

Wissen Sie, wo Ihre Mutter gestorben ist? Also in welchem Ort? Dann könnte man da mal nachfragen oder beim Geburtsstandesamt.

Online wird sich da nichts machen lassen wegen Datenschutz etc.

LG aus Stuttgart

herzlichen Dank des Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Wenden Sie wissen, wo Ihrer Mutter verstorben ist, können Sie beim Nachlassgericht Einsicht in die Nachlassakte nehmen.
Das Gericht müsste, soweit ein letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrages)vorhanden ist, für deren Eröffnung besorgen. Hatte das Gericht Kenntnis von Ihrer Anschrift, würde es Sie voraussichtlich benachrichtigen.

Selbstverständlich können Sie auch eine dritte Person, etwa einen Anwalt bevollmächtigten, Einsicht zu nehmen. Hier empfiehlt sich natürlich die Beauftragung eines Fachanwalts für Erbrecht.

Sollten sehen keine Kenntnis vom Ersteher aber Ort haben, sollte eine Sterbeurkunde angefordert werden. Dort ist der Sterbeort angegeben.

Sollte keine letztwillige Verfügung vorhanden sein, würde die gesetzliche Erbfolge gelten.

Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung der Fragen behilflich.

Weitere Hinweise finden sie unter:
http://www.dr-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de

Hallo Peter
Ich kann dir leider nicht weiter helfen versuche es bitte weiter

Sicherlich wissen Sie wo Ihre Mutter gelebt hat.
Setzten Sie sich mit dem dortigen Nachlassgericht in Verbindung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Sie nachweislich die Information über das Ableben Ihrer Mutter erhalten haben.
Das deutsche Konsulat in dem Land in dem Sie gerade in Asien leben könnte Ihnen auch helfen. Viel Glück