Erbschaftsrecht

Guten Tag,

ich habe eine Frage an die Experten. Eine Person hat ein Festgeldkonto von einem Onkel zu dessen Lebzeiten überschrieben bekommen. Der Onkel hat eine Tochter. Muss die Person nach dem Tod des Onkels der Tochter einen Pflichtteil des Festgeldes auszahlen?

Danke für eine Antwort

Hallo Sabine,

würde die Schenkung bereits 10 Jahre lang zurück liegen müsste der Pflichtteil nicht ausgezahlt werden.

Gruß

Marlon

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Auch guten Tag.

Das kommt drauf an: bei einer Schenkung wäre der Fall einfach. Wenn ein Testament vorliegt muss dort geregelt sein, was der „Person“ gehören soll. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und die „Person“ geht im Zweifelsfall leer aus…
Allerdings bin ich (noch) kein Jurist, von daher erhebe ich keinen Allgemeingültigkeitsanspruch :wink:

In diesem Sinne
mfg M.L.

Also,

es gibt kein Testament. Es ist keine Schenkung. Das Konto ist einfach zu Lebzeiten auf die Person überschrieben worden zu dem Zweck, die Tochter zu umgehen. Kann es wirklich sein, dass die Tochter alles bekommt, und die Person leer ausgeht??? Kommt mir irgendwie komisch vor.

Danke

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Hallo Sabine,

die Umschreibung stellt ja wohl eine Schenkung dar.
Wie du so schön sagst: Um die Tochter zu umgehen.

Bist du sicher das es kein Testament gibt, in den die Tochter erwähnt wird? M.E. könnte hier eventuell BGB 2287 ziehen
http://dejure.org/gesetze/BGB/2287.html

Ist aber nicht wirklich mein Fachgebiet… besser einen Anwalt fragen wenn man betroffen sein sollte.

Gruß Ivo

Kann es wirklich sein, dass

die Tochter alles bekommt, und die Person leer ausgeht???

nein natürlich nicht, denn der pflichtteil beläuft sich nur auf die hälfte dessen, was die tochter bei eintritt der gesetzlichen erbfolge erhalten hätte. wenn es also kein testament gibt, die tochter die einzige gesetzliche erbin ist und die umschreibung weniger als zehn jahre zurückliegt, dann hat die tochter allerhöchstens einen anspruch auf die hälfte des kontos, das las schenkung überschrieben wurde.

aus sicht der begünstigten der umschreibung wäre übrigens aufzuklären, ob es wirklich keine tatsachen gibt, die sich als gegenleistung für die umschreibung darstellen lassen, z.B. pflegedienste oder so.

wenn es neben der tochter noch mehrere gesetzliche erben gibt, mindert sich der erbteil der tochter übrigens entsprechend.

mfg astrachan

Quelle?? (owt)
Gruß Ivo