Wer weiß wie hoch die Geringfügigkeitsgrenze bei einer Verlassenschaft nach österr. Recht ist?
Wer weiß wie hoch die Geringfügigkeitsgrenze bei einer
Verlassenschaft nach österr. Recht ist?
Hallo Anna,
ich glaube ich, - (unterstellt, dass du darauf hinaus willst, wann eine Verlassenschaftabhandlung stattfinden muß, liegt die Grenze bei € 4.000, siehe § 153 Außerstreitgesetz).
Mfg A.
Unterbleiben der Abhandlung
§ 153. (1) Sind Aktiven der Verlassenschaft nicht vorhanden oder
übersteigen sie nicht den Wert von 4 000 Euro und sind keine
Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich, so unterbleibt
die Abhandlung, wenn kein Antrag auf Fortsetzung des
Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. Einer Verständigung bedarf
es nicht.