Hallo,
mal angenommen man hat in Deutschland einem eine zustehende Erbschaft aufgrund von Ueberschuldung des verstorbenen abgelehnt, spaeter jedoch erfahren, dass derjenige im EU-Ausland (nehmen wir mal an es handele sich dabei um Bulgarien) noch weiteres Eigentum hatte das einem vererbt wurde.
Die Frage lautet nun: Wenn man in Deutschland die Erbschaft ausgeschlagen hat, zaehlt dies nun auch fuer Bulgarien oder kann man das dortige Erbe problemlos annehmen?
Nur mal rein hypothetisch gefragt…
Gruss
Wird das Vermögen, dass im Ausland vorhanden ist, nicht verwendet um die Schulden im Inland zu tilgen ?
Wird das Vermögen, dass im Ausland vorhanden ist, nicht
verwendet um die Schulden im Inland zu tilgen ?
Also sollte diese Frage an mich gerichtet sein, ich weiss es nicht…
Der Todesfall ist allerdings auch schon zwei Jahre her. Gut moeglich also, wenn man das Auslandsvermoegen dazu verwenden muesste um Schulden im Inland zu tilgen, dies auch schon verjaehrt ist.
Aber eine Antwort auf meine urspruengliche Frage waere mir wichtiger.
Bei der deutschen Botschaft konnte auch keiner helfen.