Schwiegervater hat ein Haus gebaut, 3 leibliche Kinder, die Frau stirbt, die Kinder werden mit je 1/12 ins Grundbuch eingetragen. Sch.Vater heiratet wieder, die Frau bringt eine Tochter mit, lebt aber nie im Haus, die Frau bringt weder Vermögen mit, hat im Laufe der Ehe kein eigenes Einkommen. Jetzt ist sie ein Pflegefall. Wie ist das wenn sie stirbt? erbt sie, wenn kein Testament da ist, die Hälfte von Sch.Vaters 3/4? und wie ist das mit ihrer Tochter? wie ist da die Erbfolge? erbt die leibliche Tochter den ganzen Anteil der Frau oder geht das dann durch 4 (3 leibliche Kinder + die angeheiratete Tochter). Wir müssen mit dem Schw.Vater reden, wollte mich nur informieren wie die Rechtslage ist. Danke.
Schwiegervater hat ein Haus gebaut, 3 leibliche Kinder, die
Frau stirbt, die Kinder werden mit je 1/12 ins Grundbuch
eingetragen. Sch.Vater heiratet wieder, die Frau bringt eine
Tochter mit, lebt aber nie im Haus, die Frau bringt weder
Vermögen mit, hat im Laufe der Ehe kein eigenes Einkommen.
Jetzt ist sie ein Pflegefall. Wie ist das wenn sie stirbt?
erbt sie, wenn kein Testament da ist, die Hälfte von
Sch.Vaters 3/4? und wie ist das mit ihrer Tochter? wie ist da
die Erbfolge? erbt die leibliche Tochter den ganzen Anteil der
Frau oder geht das dann durch 4 (3 leibliche Kinder + die
angeheiratete Tochter). Wir müssen mit dem Schw.Vater reden,
wollte mich nur informieren wie die Rechtslage ist. Danke.
wie kann jemand etwas erben, wenn derjenige verstirbt ???
auf dem Papier? und dann die Tochter ? hab ich mich so missverständlich ausgedrückt?
auf dem Papier? und dann die Tochter ? hab ich mich so
missverständlich ausgedrückt?
Ja, missverständlicher gehts kaum noch.
ramses90
Jetzt ist sie ein Pflegefall. Wie ist das wenn sie stirbt?
erbt sie, wenn kein Testament da ist, die Hälfte von
Sch.Vaters 3/4?
Nein, wenn sie stirbt, erbt sie nichts. Wenn der Ehemann stirbt und kein anderlautendes Testament und kein Erbverzichtsvertrag vorliegt, beerbt sie den Ehemann. Wenn die Ehefrau geerbt hat, würde sie wiederum von ihrer Tochter beerbt. Erbt die Ehefrau nicht, erbt auch ihre Tochter nicht (kein anderlautendes Testament vorausgesetzt).
auf dem Papier? und dann die Tochter ? hab ich mich so
missverständlich ausgedrückt?
Ja, denn wenn sie verstorben ist, kann sie nicht Erbe des noch lebenden Ehemannes werden.
Stirbt der Ehemann, dann erbt die Ehefrau (der Anteil richtet sich nach dem Güterstand) und seine Kinder. Die Tochter der Ehefrau erbt zunächst nicht, da sie mit dem Verstorbenen ja nicht verwandt ist. Würde dann aber die verwitwete Ehefrau sterben, würde die Tochter alleine Erben, da ja die Kinder des vorverstorbenen Ehemannes nicht mit der Stiefmutter verwandt sind.
Gruß
Tina
Bißchen verworren beschrieben das Ganze!
Da vor zwei Tagen ja schonmal gefragt wurde, ist klar, worum es geht.
Schwiegervater hat ein Haus gebaut, 3 leibliche Kinder, die
Frau stirbt, die Kinder werden mit je 1/12 ins Grundbuch
eingetragen.
Um die Frage von weiter unten aufzugreifen: je 1/12 dürfte korrekt sein. Die Hälfte von der Hälfte erbten die 3 Kinder zusammen, das andere Viertel der Ehemann.
Sch.Vater heiratet wieder, die Frau bringt eine
Tochter mit, lebt aber nie im Haus, die Frau bringt weder
Vermögen mit, hat im Laufe der Ehe kein eigenes Einkommen.
Jetzt ist sie ein Pflegefall. Wie ist das wenn sie stirbt?
erbt sie, wenn kein Testament da ist, die Hälfte von
Sch.Vaters 3/4?
und wie ist das mit ihrer Tochter? wie ist da
die Erbfolge? erbt die leibliche Tochter den ganzen Anteil der
Frau
Nein, nicht den ganzen Anteil.
Das Erbe der 2. Ehefrau wird bei gesetzlicher Erbfolge zwischen leiblicher Tochter und Ehemann aufgeteilt (je hälftig bei gesetzlichem Güterstand).
oder geht das dann durch 4 (3 leibliche Kinder + die
angeheiratete Tochter).
Da geht wieder was durcheinander!
Wir reden doch hier für den Fall, daß die 2. Ehefrau stirbt.
Die 3 leiblichen Kinder des Ehemannes/Schw.vaters wären bei diesem Erbfall komplett außen vor.
Wir müssen mit dem Schw.Vater reden,
Sollte Schw.vater vor der 2. Ehefrau sterben, dann wird er von der 2. Ehefrau und seinen 3 leiblichen Kindern beerbt.
Die Tochter der 2. Ehefrau wäre hierbei außen vor, würde dann aber beim späteren Tod ihrer Mutter deren ganzen Anteil erben.
Da ist dringend Handlungsbedarf (= ein Testament!) angesagt. Das hätte Schw.vater bereits bei der Wiederheirat machen müssen.
Gruß