Erbschaftsrecht lebensgefährte

meine mutter hat 25 jahre einen Lebensgefährten gehabt jetzt ist er verstoben. seine 6 kinder fangen jetzt an alles mögliche zu beantragen um an das Geld zu kommen und räumen bei meiner mutter alles auswas ihm gehörte und verkaufen schon viele sachen!
Hat meine mutter da nicht auch rechte? Sollte sie sich einen anwald nehmen?
bitte um antwort.
danke gerda

leider kann ich dir nicht weiterhelfen!
Tut mir leid

meine mutter hat 25 jahre einen Lebensgefährten gehabt

jetzt

ist er verstoben. seine 6 kinder fangen jetzt an alles
mögliche zu beantragen um an das Geld zu kommen und

räumen bei

meiner mutter alles auswas ihm gehörte und verkaufen

schon

viele sachen!
Hat meine mutter da nicht auch rechte? Sollte sie sich

einen

anwald nehmen?
bitte um antwort.
danke gerda

entschuldigen Sie bitte, aber da kann ich Ihnen leider
nicht weiterhelfen

Hallo Gerda,
für Rechtsfragen bin ich nicht als Fachmann eingetragen und kann lediglich aus meiner Lebenserfahrung empfehlen; auf jeden Fall einen Anwalt einzuschallten.
MfG Sammy 13

Hallo Gerda!

In Deutschland erben zunächst einmal die Kinder des Verstorbenen alles. Die Ehefrau bekommt jedoch je nach Einzelfall einen Anteil. Sowie ich die Frage verstehe war deine Mutter jedoch mit dem Verstorbenen nicht verheiratet. Dies führt grundsätzlich dazu, dass nach der gesetzlichen Erbfolge deiner Mutter nichts von der Erbschaft zusteht. Daran ändert es auch nichts, dass die Lebensgemeinschaft 25 Jahre gedauert hat.
Als einzigstes Recht was mir entfällt kommt nur § 1969 BGB in Betracht. Falls deine Mutter bei ihrem Lebensgefährten gewohnt hat, hat sie das Recht in den ersten 30 Tagen nach dem Erbfall dort weiterzuwohnen und hat gegen die Kinder solange Unterhaltsansprüche.
Natürlich könnte ihr auch etwas zustehen, wenn es ein Testament/Vermächtnis gibt, in welchem sie berücksichtigt wurde.

Diese Ausführungen sind im Allgemeinen so gültig. Je nachdem wie der Fall genau liegt kann ich jedoch nicht ausschließen, dass deiner Mutter eventuell doch etwas beanspruchen kann. Die Einschaltung eines Anwalts, der sich genau mit dem Fall befasst, kann sicher nicht schaden. Allerdings würde ich mir keine zu großen Hoffnungen machen…

Mit freundlichen Grüßen

PsH