Hallo Experten,
angenommen Person A hat Lebensversicherungen auf seinen Namen laufen.
Bezugsberechtigt im Todesfall ist Person B (kein direkter Verwandter).
A stirbt durch einen Unfall und vererbt nunmehr dadurch seinen Besitz.
Frage: Gehört die Auszahlung zur Erbmasse oder nicht?
Danke und Gruß
Marco
Hallo Marco,
habe dazu Folgendes gefunden:
„Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung fällt dann nicht in den Nachlaß, wenn die Bezugsberechtigung auf einen Dritten lautet. Diese dritte Person kann auch der Erbe sein; in diesem Fall wird die Versicherungssumme aber nicht auf den Erbteil angerechnet.“
Link: http://149.219.195.60/fragen/view/rf01372.html
Viele Grüße
Jana