Erbschaftsrecht

Hallo Experten,

angenommen Person A hat Lebensversicherungen auf seinen Namen laufen.
Bezugsberechtigt im Todesfall ist Person B (kein direkter Verwandter).

A stirbt durch einen Unfall und vererbt nunmehr dadurch seinen Besitz.

Frage: Gehört die Auszahlung zur Erbmasse oder nicht?

Danke und Gruß
Marco

Hallo Marco,

habe dazu Folgendes gefunden:

„Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung fällt dann nicht in den Nachlaß, wenn die Bezugsberechtigung auf einen Dritten lautet. Diese dritte Person kann auch der Erbe sein; in diesem Fall wird die Versicherungssumme aber nicht auf den Erbteil angerechnet.“

Link: http://149.219.195.60/fragen/view/rf01372.html

Viele Grüße
Jana