Erbschaftsrechtsstreit - Hausüberschreibung

guten tag. fragesteller hat keinen kontakt zu bruder mit eltern. nun haben die eltern das haus, in dem alle leben auf den bruder überschrieben. der wert des hauses auf dem lande beträgt 150.000. als abfindung werden 50.000 angeboten - mit der maßgabe, dies oder gar nichts… korrekt oder müsste abfindung hälftig sein? danke!

Im Erbrecht gilt die sog. Pflichtteilsregung. Das bedeutet, dass selbt bei einer Enterbung dem eigentlich Erbberechtigten eine gewisse Teilsumme des Erbes verbleibt (Es sei denn es liegt eine besondere Schuld des Enterbsten vor - Mordanschlag o.ä.-. Pflichtteil bei einer Enterbung sind 50% des eigentlichen Erbes.

Bei einem Erbe von 150000 Euro insgesamt würd der reguläre Erbanteil zwier kinder jeweils 75000 Euro betragen. Der immer zustehende Pflichtteil wären dann 50% von 75000 = 37500 Euro.
insofern sind 50000 ein großzügiges Angebot, dass sie annehmen sollten.