Erbschaftsregelung

Hallo liebe Gemeinde,

im Mai diesen Jahres ist leider der Vater meines Freundes jung verstorben. Hinterlassen wurde ein Mehrfamilienhaus, dass noch einiges an Restschuld aufweist. Die gesetzliche Erbfolge ist in Kraft getreten und der Grundbucheintrag wurde entsprechend angepasst (Mutter 3/4, 3 Kinder das restliche 1/4).

Damit die Mutter das Haus nun tilgen kann, Überweisen 2 der Kinder monatlich 500 Euro auf ihr Konto, von dem die Belastung ausgeht (ehem. Gemeinschaftskonto des Vaters). Meine Frage hierbei ist: Kann das Finanzamt hier krumm kommen und eventuell Steuerhinterziehung oder ähnliches Anmahnen da dies als „Mieteinnahme“ gelten kann? Eigentlich dient es ja dem Sinn der Tilgung.

Ich habe soeben mit einem Notar telefoniert und dieser meinte, dass hier bereits alles geregelt sei. Ich bin jedoch unsicher.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Hallo,
man kann sich beruhigen, ist übliches Procedere, das kümmert das FA nicht.
lG

einfach mal dem notar vertrauen… der hat sogar jura studiert und macht sowas täglich ( und hat ne haftpflicht :wink: )