Hallo zusammen,
hier eine Situation, bei der ich gerne wüßte, wie sie erbrechtlich behandelt werden könnte:
Ein langverheirateter Mann verstirbt. Drei Jahre vor seinem Tod hat er sein Vermögen seiner Frau überschrieben (Immobilien, Grundstücke). Die Ehefrau hat noch vor seinem Tod alles verkauft.
Der Mann hatte drei Kinder aus erster Ehe. Seine Witwe hat Kinder aus einer eigenen früheren Ehe. Die beiden hatten keine gemeinsamen Kinder.
Von einem Testament ist nichts bekannt.
Wer kriegt was?
Danke und Grüße,
Pipo
Hi, zunächst mal solllte man hier einen Fachanwalt hinzu ziehen.
Allein beim Tode d. Ehemannes hätten dessen Kinder auf sein Erbe u. damit auch auf die, erst 3 Jahre zurückliegende, Schenkung an dessen Ehefrau einen Teilanspruch gehabt = Ehefrau 1/2, Kinder von Ehemann 1/2 : 3 Kinder.
Erbansprüche verjähren erst nach 30 Jahren!
Beim späteren Tod d. Ehefrau haben deren Kinder auf das Erbe ihrer Mutter Anspruch.
Es wäre den Kindern d. Ehemannes dringend anzuraten den Erbanspruch auf den väterlichen Nachlass geltend zu machen, falls die Verjährung noch nicht eingetreten sein sollte.
MfG ramses90
Seine Witwe und seine drei Kinder (Pflichtanteil) bekommen was.
Gruß Tom
Seine Witwe und seine drei Kinder (Pflichtanteil) bekommen
was.
Gruß Tom
Hi wie kann man so etwas Falsches im Expertenforum schreiben?
Wie kommt man denn auf Pflichtanteil für seine Kinder u. d. Kinder d. Frau gehen leer aus?
Besser Finger von Tastatur lassen bei solch fundierter, unwissender Fehlinformation!
ramses90
Seine Witwe und seine drei Kinder (Pflichtanteil) bekommen
was.
Gruß Tom
Hi wie kann man so etwas Falsches im Expertenforum schreiben?
Wie kommt man denn auf Pflichtanteil für seine Kinder u. d.
Kinder d. Frau gehen leer aus?
Hi,
nun, ich vermute mal, daß hier Pflichtteilsergänzungsansprüche an den Schenkungen an die Ehefrau des verstorbenen gemeint waren.
Besser Finger von Tastatur lassen bei solch fundierter,
unwissender Fehlinformation!
?
Was genau stört Dich denn? An lebzeitigen Schenkungen haben doch die Kinder des Erblassers Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche, auch nach über 10 Jahren noch. Die Kinder der Ehefrau haben hier keinerlei Erbansprüche, es sei denn sie wären adoptiert oder testamentarisch bedacht worden.
Wem jetzt wieviel zusteht kann man nicht sagen, dazu müsste der Güterstand der Eheleute bekannt sein.
Erklär doch genauer was Du meinst.
Gruß
Tina
Hi, ich meine damit, dass die Kinder d. Mannes nach seinem Tode nicht nur pflichtteilsberechtigt sind, wie er schreibt. Sondern, wie Du schreibst, auf jeden Fall Pflichtteilsergänzungsansprüche haben.
Da aber kein Testament vorhanden ist, tritt d. gesetzliche Erbfolge u. somit Ehefrau 1/2, Kinder d. Mannes 1/2 ein. Gesetzlicher Güterstand voraus gesetzt.
Das, vom Ehemann an Ehefrau geschenkte Vermögen, Immobilien etc. fliesst, wenn Schenkung noch nicht 10 Jahre zurück liegt, vollständig in d. Erbmasse ein.
Es ist schon ein Unterschied ob man nur einen Pflichtteil bekommt oder mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch einen höheren Erbteil erhält. Bzw. statt pflichtteilsberechtigter vollberechtigter Erbe ist.
Mit d. Kindern d. Frau, das war tatsächlich mein Fehler, denn die würden nur im von Dir geschilderten Fall erben. Dafür entschuldige ich mich.
MfG ramses90