Hallo,
A ist ital. Staatsbürger und wohnhaft in DE.
V ist ital. Staastbürger und wohnhaft in IT.
V stirbt und hinterläßt Grundstücke und Immobilien in IT. Dieser vererbt er an A. Es ist bzgl. des Erbes ital. Erbrecht anzuweden.
Muss A in DE Erbschaftssteuer zahlen oder nicht?
Die Frage stelle ich sehalb, da man beim googlen nur die Konstellation V ist dt. Staatsbürger und hinterläßt Immobilien in IT findet.
Danke für Hinweise
Andreas
Petz
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Hallo Andreas,
nach § 2 des Erbschaftsteuergesetzes muss der Erblasser, also nicht der Erbe, Inländer sein:
http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg04/p2.html
Daher fällt keine deutsche Steuer an.
Vermutlich wird aber in Italien Erbschaftsteuer zu zahlen sein, aber wer kennt sich schon mit italienischem Erbschaftsteuerrecht hier aus ??
Gruß
Petz
Petz
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Ergänzung
hallo,
hier habe ich noch was Interessantes gefunden:
http://www.mailand.diplo.de/de/04/Rechtsangelegenhei…
Demnach gibt es in Italien keine Erbschaftsteuer, sondern es fallen nur die Umschreibungsgebühren an.
Ganz unten ist auch erwähnt, dass man tunlichst einen dort genannten Steuerberater kontaktieren soll, wenn Immobilien vererbt wurden.
Gruß
petz
Hallo,
die Frage hast du schon mal gestellt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Die Lösung von Petz ist leider nicht richtig, da auch der Erwerber Steuerschuldner ist
http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg04/p2.html
http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg04/p20.html
Was ist noch unklar?
Viele Grüße
C.